EU-Gesetz zur Plattformarbeit: Ende der Scheinselbständigkeit
Wer für Uber oder den Kurierdienst fährt, ist auf dem Papier bisher häufig selbständig. Das neue EU-Gesetz zur Plattformarbeit soll das ändern.
Dass doch noch eine Einigung zustande kam, ist eine Überraschung. Neben Frankreich hatte sich auch Deutschland enthalten – wegen des Widerstands der FDP. Diesmal reichte das so genannte „German Vote“ (die Enthaltung) aber nicht zur Blockade. Denn 25 EU-Staaten stimmten zu, so dass die nötige qualifizierte Mehrheit erreicht wurde.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte bei Online-Plattformen unter bestimmten Bedingungen als voll angestellt gelten und damit auch mehr Rechte genießen. Bislang sind etwa Uber-Fahrer oder Fahrradkuriere auf dem Papier häufig selbständig und deshalb auch nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert.
Das soll sich nun ändern. Dafür wird die Beweispflicht umgekehrt – künftig müssen die Plattformen beweisen, dass ihre Mitarbeiter tatsächlich selbständig tätig sind. Ansonsten gelten sie als Festangestellte. Doch statt der zunächst geplanten einheitlichen EU-Regeln sollen die nationalen Regeln der 27 EU-Staaten maßgeblich sein.
Der belgische EU-Vorsitz lobte die Einigung als Meilenstein auf dem Weg zum „sozialen Europa“. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einem Durchbruch: „Scheinselbstständigkeit und prekäre Arbeitsbedingungen werden so zurückgedrängt.“ Die FDP sei nicht kompromissfähig und könne daher auch nicht mitgestalten.
Auch Soloselbständige gestärkt
Lauter Beifall kam von den Gewerkschaften. „Diesmal hat die FDP es nicht geschafft, ein wichtiges europäisches Gesetzgebungsvorhaben zu blockieren“, freute sich Verdi-Chef Frank Wernicke. Auch Soloselbständige würden gestärkt. „Wir haben gewonnen“, hieß es beim Europäischen Gewerkschaftsbund EGB. Dies sei ein wichtiger Erfolg, da die Zahl der Online-Arbeiter ständig ansteige.
Nach Angaben der EU arbeiten knapp 30 Millionen Menschen als sogenannte Plattformarbeiter. Seit der Vorlage des Gesetzentwurfs vor 800 Tagen sei ihre Zahl um mehr als ein Drittel gestiegen, teilte der EGB mit. Denn immer mehr Menschen shoppen online – und lassen sich ihre Bestellungen dann von Kurieren anliefern.
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