Verfassungsschutzbericht war rechtens: Tausende Extremisten in der AfD
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Bericht des Verfassungsschutzes von 2022, wonach ein Drittel der Partei verfassungsfeindlich sei.
Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben. Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger der extremistischen Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein „extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der AfD“ anzunehmen.
Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni korrigiert werden.
Zahlen nicht aus der Luft gegriffen
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich zum einen auf die Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke, dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien.
Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende Mitglieder des Flügels als Rechtsextremisten eingestuft wurden.
Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Für ein mögliches Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur rund ein Drittel der Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft wird. Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen.
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