Rassismus bei Polizei-Daten: Mehr Schutz vor Diskriminierung
Das Institut für Menschenrechte fordert die Polizei auf, Menschen stärker vor Diskriminierung zu schützen. Es geht um das Speichern sensibler Daten.
Die Regelungen sollten aus Sicht des Instituts vorschreiben, wann sensible Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten Betroffener nötig sind. Zu sensiblen Daten zählen etwa die Hautfarbe und Sprache. „Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und verbindliche Regeln für Schutzmaßnahmen festzuschreiben, um einen adäquaten Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu gewährleisten“, heißt es im Bericht.
„Die Risiken rassistischer Diskriminierung durch automatisierte Datenverarbeitung nehmen mit der fortschreitenden Digitalisierung zu“, erklärten der Sprecher für Menschenrechtspolitik Boris Mijatović und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Digitales anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts. „Der teils überambitionierte Einsatz im polizeilichen Kontext ist eine rechtsstaatlich fragwürdige Entwicklung.“ Die Verarbeitung sensibler Daten wie Hautfarbe oder vermeintliche ethnische Herkunft berge enorme Risiken, betonten die beiden Grünen-Politiker:innen.
Sorge vor Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Im Umgang mit Klimaprotesten und propalästinensischen Demonstrationen sieht das Institut die Versammlungsfreiheit gefährdet. Institutsdirektorin Beate Rudolf äußerte ihre Sorge über „die hasserfüllte öffentliche Auseinandersetzung und übermäßige staatliche Reaktionen“ auf friedliche Sitzblockaden der Klimabewegung. Zugleich bezeichnete sie lang andauernde Verbote propalästinensischer Proteste als „hoch problematisch“ wie auch Vorschläge aus der Politik, die Versammlungsfreiheit für Ausländerinnen und Ausländer abzuschaffen.
Das Institut sieht nach eigenen Angaben eine „besorgniserregende Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Friedliche Versammlungen müssten hingenommen werden, auch wenn dabei der Verkehr gestört werde, heißt es mit Blick auf Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“. Die von Bayern und anderen Bundesländern verhängte Präventivhaft sei nur als letztes Mittel zur Verhinderung von Gewaltakten zulässig. „Eine Präventivhaft gegen Menschen, die die Allgemeinheit stören, aber friedlich ihre Versammlungsfreiheit ausüben, verstößt gegen Menschenrechte“, sagte Rudolf.
Mit Blick auf Demonstrationen propalästinensischer Gruppen warnte sie vor einem Generalverdacht. Es sei sehr schnell zu Verboten gegriffen worden, kritisierte sie. Die Bekämpfung von Antisemitismus dürfe zudem nicht Rassismus befeuern.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie für einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.
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