Unabhängiger Polizeibeauftragter: Wann kommt der Polizeibeauftragte?

Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll Polizeibeauftragter werden und auch Fällen von Polizeigewalt nachgehen. Doch noch fehlt ein Gesetz.

Ulrich Grötsch mit blauer Krawatte

Ulrich Grötsch, SPDler und ehemaliger Polizist, ist als Polizeibeauftragter vorgesehen Foto: Hardt/imago

FREIBURG taz | Noch in diesem Herbst will die Ampelkoalition einen unabhängigen Polizeibeauftragten auf Bundesebene einrichten. Er soll zum Beispiel Vorwürfe von Racial Profiling und übermäßiger Polizeigewalt untersuchen. In den kommenden Wochen will die Ampel einen Gesetzentwurf vorlegen. Als erster Amtsinhaber ist der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, ein ehemaliger Polizist, vorgesehen. Der Polizeibeauftragte soll vom Bundestag auf fünf Jahre gewählt werden und vollkommen unabhängig sein.

Dass Grötsch das Amt bekommen soll, hatte die Ampel schon im Februar angekündigt. Doch noch immer ist Grötsch nicht gewählt. Denn der Bundestag muss erst noch beschließen, welche Befugnisse der Beauftragte haben soll. In den kommenden Wochen will die Koalition einen Gesetzentwurf vorlegen. Ursprünglich sollte das Gesetz bereits vor der Sommerpause beschlossen werden.

Schon im Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben angekündigt. Im Mai haben sich die Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Manuel Höferlin (FDP) im Namen ihrer Fraktionen auf Eckpunkte für das geplante Gesetz geeinigt.Demnach soll der Bundes-Polizeibeauftragte Beschwerden über das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Polizei des Bundestags prüfen.

Beschwerden können nicht nur betroffene Bür­ge­r:in­nen erheben, sondern auch Polizist:innen, die sich von ihren Vorgesetzten schlecht behandelt fühlen. Der Beauftragte soll zudem ein „Selbstbefassungsrecht“ haben und damit auch auf Medienberichte reagieren können. Prüfen soll er jeweils, ob der Einzelfall auch auf strukturelle Probleme hinweist.

Alle Behörden sollen dem Beauftragten Auskunft geben müssen, so das Eckpunktepapier. Der Beauftragte soll auch ein Akteneinsichtsrecht erhalten. Zudem soll er parallel zu straf- oder disziplinarrechtlichen Verfahren ermitteln können. Der Polizeibeauftragte wird im Eckpunktepapier als „Hilfsorgan des Bundestags“ bezeichnet.

Kaum Befugnisse in den Ländern

Unabhängige Polizeibeauftragte gab es zuerst im angelsächsischen Raum, in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Inzwischen haben bereits acht deutsche Bundesländer eigene Polizeibeauftragte für ihre Landespolizeien: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In einigen Bundesländern ist das Amt mit der Aufgabe des/der Bürgerbeauftragten verbunden. Dort steht die Polizei also nicht im Mittelpunkt.

Polizeiforscher Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht kritisiert gegenüber der taz die oft unzureichenden Befugnisse der Beauftragten in den Ländern: „Zum Beispiel kann die Polizeibeauftragte von Rheinland-Pfalz nur das Landesinnenministerium um Stellungnahme bitten, aber nicht selbst ermitteln.“

Sie könne in vielen Fällen nur versuchen, das Handeln der Polizei zu erklären. „So macht die Polizeibeauftragte letztlich Öffentlichkeitsarbeit für die Polizei.“ Das sei im Bund zum Glück nicht zu befürchten, so Aden. Er ist optimistisch: „Das geplante Bundesgesetz wird in dieser Hinsicht hoffentlich besser als die meisten Landesregelungen.“

In Hessen gibt es schon seit 2020 eine gesetzliche Grundlage für den Landes-Polizeibeauftragten. Doch der Posten ist noch immer nicht besetzt. Ende 2021 sagte der bekannte Hamburger Polizeiforscher Rafael Behr aus gesundheitlichen Gründen ab. Im Mai diesen Jahres entschieden die Regierungsfraktionen CDU und Grüne, dass das Amt erst nach der hessischen Landtagswahl im Oktober besetzt werden soll.

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