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Reform des UnterhaltsrechtsEntlastung für Väter?

Vorstoß von Justizminister Buschmann (FDP): Unterhaltspflichtige Eltern, die nach einer Trennung ihre Kinder betreuen, sollen weniger zahlen müssen.

Wer kümmert sich? War zahlt? Und wen kümmert es, wenn wer zahlt? Foto: Michael Kappeler/dpa

Freiburg taz | „Mitbetreuende Elternteile“, die sich nach der Trennung der Eltern „erheblich engagieren“, sollen künftig weniger Unterhalt überweisen müssen. Dies plant Justizminister Marco Buschmann (FDP). Die Reform dürfte vor allem Vätern zugute kommen.

Bisher geht das deutsche Unterhaltsrecht vom Residenzmodell aus. Danach lebt das Kind nach der Trennung bei einem Elternteil, meist bei der Mutter, die damit ihre Unterhaltspflicht erfüllt. Der andere Elternteil, meist der Vater, muss dann Bar­unterhalt bezahlen.

An der Pflicht, vollen Barunterhalt zahlen zu müssen, ändert sich bisher auch nichts, wenn Väter sich teilweise an der Betreuung der Kinder beteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon mehrfach entschieden. So ging es 2014 um einen Vater, bei dem das Kind an 6 von 14 Tagen lebte und der deshalb keinen Barunterhalt mehr zahlen wollte. Doch auch dieser Betreuungsanteil von 43 Prozent reichte nicht aus; der Vater musste weiter vollen Unterhalt bezahlen. Sein Betreuungsanteil wurde auch nicht anteilig angerechnet. Entscheidend sei, dass die Mutter weiter die „Hauptverantwortung“ trage. Man spricht in solchen Fällen von unechten oder asymmetrischen Wechselmodellen.

Nur beim echten Wechselmodell, wenn Vater und Mutter „etwa die Hälfte der Erziehungs- und Versorgungsleistungen“ wahrnehmen, hat dies Auswirkungen auf den Unterhalt. Der Vater wird dann von der Barunterhaltspflicht frei – wenn beide Elternteile ungefähr gleich viel verdienen. Sollte ein Elternteil jedoch deutlich mehr verdienen als das andere, ergibt sich daraus doch eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt.

Frauen haben eine Art Vetorecht

Allerdings haben Väter keinen Anspruch auf Einführung eines echten Wechselmodells nach der Trennung. Frauen haben deshalb eine Art Vetorecht, das Wechselmodell so auszugestalten, dass sie den vollen Unterhaltsanspruch nicht verlieren. Nur wenn es ausdrücklich dem Kindeswohl dient, kann ein Gericht das echte Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anordnen.

Bei asymmetrischen Wechselmodellen will Justizminister Marco Buschmann nun die Väter besserstellen, wie er am Wochenende in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Gruppe ankündigte. Wenn Väter sich in erheblichem Maße bei der Kinderbetreuung engagieren, dann solle dies auch bei der Unterhaltspflicht angerechnet werden. Buschmann denkt an eine Mindestschwelle von 30 Prozent der zeitlichen Betreuung.

An einem Rechenbeispiel macht er deutlich, was dies in der Praxis bedeuten kann. Wenn der Vater das Kind zu 40 Prozent mitbetreut und 4.000 Euro im Monat verdient, während die hauptbetreuende Mutter 2.000 Euro verdient, könnte sich die Barunterhaltspflicht des Vaters nach der Neuregelung von circa 500 Euro um rund 100 Euro vermindern.

Zu Lasten der Frauen?

Da diese 100 Euro dann der ohnehin schlechter verdienenden Frau fehlen, ist mit Widerständen gegen Buschmanns Plan zu rechnen. SPD-Chefin Saskia Esken sagte, die Reform dürfe nicht zu Lasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen. Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünen, warnte, die Reform dürfe nicht zu Armut führen.

Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, bezeichnete die angekündigten Änderungen als besorgniserregend. „Unterhaltskürzungen werden mehr Alleinerziehende und Kinder in die Armut stürzen“, kritisierte sie. „Knapp jede zweite Alleinerziehende und ihre Kinder sind schon jetzt von Armut betroffen.“

Buschmann sieht dagegen auch Vorteile für Frauen. Je mehr sich Väter an der Kinderbetreuung beteiligen, desto mehr könnten sie auch wieder berufstätig sein. Zumindest wolle er dafür sorgen, „dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet“.

Buschmann plant, seinen Vorschlag in wenigen Tagen in einem Eckpunktepapier ausführlicher vorzustellen. Ein Gesetzentwurf soll alsbald folgen.

Der letzte entsprechende Vorstoß zur Entlastung von engagierten Vätern stammte 2019 von der damaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Über eine Interviewäußerung kam sie jedoch nicht hinaus.

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5 Kommentare

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  • Irgendwie habe ich ständig das Gefühl, dass die Kommentare von Kinderlosen erstellt werden. Gleiches gilt für Politiker und Verbandsvorstände, die mit teilweise dummer Kritik an den Vorschlägen rummeckern. Meine Zwillinge waren 13 als ich mich von ihrer Mutter getrennt habe. (waren nicht verheiratet) Habe dann 5 Jahre gerichtlich, auch auf Wunsch der Kinder und mit Unterstützung des Jugendamtes und Empfehlung der Verfahrensbeiständin der Kinder, um das Wechselmodell gekämpft. Dank Corona hat sich alles in die Länge gezogen, bis die beiden letztendlich Volljährig waren. Ich habe lange nach einer Wohnung gesucht, in der beide Kinder ein eigenes Zimmer haben, das sie selber eingerichtet haben.



    Leider hat sich meine Ex nur auf knapp 47% Betreuung durch mich eingelassen. Das allerdings ziemlich schnell, auf Druck des Jugendamtes. Weil kein volles Wechselmodell, musste ich so weiter den vollen Unterhalt zahlen. Ich hätte gerne Weiterhin meinen Obolus gegeben, damit die Mutter und die Kinder ihre Wohnung nicht hätten Wechseln müssen.



    Trotzdem kann ich nicht verstehen, das ich bei anderen Dingen doppelt zahlen musste:



    Die Kinder haben für die Zeit bei mir keinen Sack Kartoffeln und auch keinen Laib Brot mitgebracht, war doch durch den Unterhalt bezahlt! Und meine Ex brauchte sich um die Verpflegung nicht kümmern, hat also gespart. Auch zum Duschen sind sie nicht bei Mama gewesen, wieder gespart! Strom, Heizung! Spritkosten zum Transport zu Freunden und zum Training, Taschengeld wenn die beiden ins Kino oder mit Freunden ne Pizza essen wollten alles doppelt bezahlt! Sicher gibt es Väter die nicht zahlen,, finde ich auch nicht richtig aber es gibt mit Sicherheit noch mehr Väter wie mich! Auch gibt es Väter, die kein Interesse an ihren Kindern haben die Zahlen aber auch nur einmal Unterhalt!



    Es wäre auch keine Entlastung, sondern eine Verringerung der Doppelbelastung!



    Bin auch nur Handwerker! Die Kinder halten übrigens trotz Volljährigkeit an der Umgangsregelung



    fest!

    • @the_dummy:

      schönes Beispiel, warum das Narrativ, es handele sich beim Vater immer um Personen, die sich vor dem Unterhalt drücken wollen und daher lieber (mehr schlecht als Recht) Zeit mit dem Kind verbringen, so nicht stimmt. Da ich in dem Bereich arbeite, kann ich Ihre Darstellung bestätigen. Es gibt nicht immer die Konstellation, dass eine großartige Mutter allein das Wohl der Kinder im Auge hat und dafür systematisch ausgenutzt wird vom geizigen Vater - sondern die Rollen sind bei beiden Geschlechtern viel breiter gestreut.

  • Besser hätte Herr Buschmann seine Einstellung zum Kindeswohl mit Worten nicht schildern können, als es sein Gesetzesvorhaben zeigt, Geld geht vor.

  • Justizminister Buschmann hat völlig recht. Warum soll die nicht unerhebliche ( mehr als 30% ) Erzeihungsleistung nicht anerkannt werden. Schließlich kann der bisherige Unterhaltsbezieher seine / ihre Erwerbstätigkeit ausweiten und hat auch weniger Unkosten, wenn das Kind vom Partner versorgt und betreut wird. Eine Kürzung des Unterhalts ist gerechtfertigt und ein Ausgleich hierfür nicht erforderlich.

  • Erstens hat das Kindeswohl Priorität, und den meisten Kindern dürfte mit einem echten Wechselmodell wenig gedient sein. Es ist auch kaum realistisch praxistauglich.



    Zweitens ist der Unterhaltsanspruch in den §§ 1570 und 1578 BGB ziemlich sinnvoll und flexibel geregelt: Der wohlhabendere Ex-Exgatte muss zahlen, wenn er weniger Zeit mit der Betreuung der gemeinsamen Kinder verbringt. Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Möglichkeiten, die Kinder betreuen zu lassen. Davon profitieren übrigens auch die Kinder, denn der Unterhalt soll dafür sorgen, dass Scheidungskinder möglichst kein schlechteres Umfeld haben als wenn ihre Eltern verheiratet zusammenleben würden. Das funktioniert nicht in Gänze, aber den Versuch ist es wert.



    Wieder einmal diskutiert man aber in erster Linie die Interessen der Elternteile und spielt sie gegeneinander aus. Ob eine Regelung für den Vater oder die Mutter unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen typischerweise finanziell vorteilhaft ist, geht doch an der Fragestellung völlig vorbei.