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Prozess um „Badewannen-Mord“13 Jahre unschuldig in Haft?

Manfred Genditzki saß womöglich viele Jahre für einen Mord im Gefängnis, den es nie gegeben hat. Auch die Staatsanwaltschaft fordert nun den Freispruch.

Manfred Genditzki Anfang Juli im Gerichtssaal in München Foto: Sven Hoppe/dpa

München taz/dpa | Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten „Badewannen-Mord“ von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den angeklagten Manfred Genditzki. Er hatte für die mutmaßliche Tat mehr als 13 Jahre im Gefängnis gesessen. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagte Staatsanwalt Michael Schönauer.

Im Oktober 2008 hatte Genditzki die 87-jährige Liselotte K. aus dem Krankenhaus abgeholt. Er war Hausmeister in ihrer Wohnanlage und kümmerte sich ab und an um sie. Er brachte die Frau nach Hause, trank noch einen Kaffee mit ihr und verließ die Wohnung. Als eine Mitarbeiterin des Pflegediensts am frühen Abend vorbeikam, fand sie die Frau angezogen in ihrer vollen Badewanne liegend, ein Bein hing über den Wannenrand. Liselotte K. war tot.

Nach Überzeugung des Schwurgerichts soll Genditzki die Seniorin nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt haben. Das Urteil des Schwurgerichts: lebenslange Haft.

Wir rechnen mit einem Freispruch

Regina Rick, Verteidigerin

Nach einem jahrelangen Kampf Genditzkis wurde der Fall neu aufgerollt – was sehr selten vorkommt. Im neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den jahrelang inhaftierten Mann aus Sicht seiner Verteidigung entlasten.

Schon 2008 deutete einiges auf die Unschuld Genditzkis hin – zum Beispiel das fehlende Motiv. Doch inzwischen verdichteten sich die Hinweise massiv. So hat Genditzkis Anwältin Regina Rick mithilfe privater Spender ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, das mittels einer Computersimulation zeigt: Der Sturz in die Badewanne wäre auch ohne Gewalteinwirkung möglich gewesen. Ein thermodynamisches Gutachten kam außerdem zu dem Schluss, dass der Todeszeitpunkt wesentlich später gewesen sein muss, als ursprünglich angenommen.

„Wir rechnen mit einem Freispruch“, hatte Genditzkis Verteidigerin Regina Rick zu Beginn des Prozesses erklärt. An diesem Freitag könnte das Urteil fallen.

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3 Kommentare

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  • Da der BGH den Stundenlohn in den Knästen kürzlich gerügt hat wäre das ja mal ein willkommener Präzedenzfall hinsichtlich Nachzahlung von Lohn und Rentenbeiträgen usw. denn der Mann hat ja sicher gearbeitet.



    Zusätzlich zu der mehr als mikrigen Haftentschädigung.

    Frage an die Abgeordneten im Bundestag: Sie alle wissen seit vielen Jahren von den desatrös niedrigen Haftentschädigungen.



    Was haben sie (in persona!) bislang unternommen um diesen Misstand zu beseitigen ?

  • Tja, das ist auch doof, wenn wir faktenfreie Urteile für Kapitalverbrechen akzeptieren. So bleibt das alte Dilemma: Welche Aufgabe soll Rechtsprechung erfüllen? Bzw. welche Aufgabe soll im Falle, das man nicht Beides haben kann, Priorität haben? Soll sie faktisches Recht sprechen, also zurücktreten vom Urteil außer die Fakten lassen ein eindeutiges Urteil zu, oder soll sie eine Ordnungsfunktion durch Repression erfüllen, im Zweifel also lieber einen mehr wegsperren als einen zu wenig.

    • @nanymouso:

      rein theoretisch soll ja die Unschuldsvermutung gelten.

      Der Schuldspruch von Unschuldigen wiegt schwerer als der Freispruch von Schuldigen.

      Daher gilt ja.

      Im Zweifel für die Angeklagte.

      In der Praxis kann das dann schon wieder anders aussehen.