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Weitgehend eins, nur... "oft brachiale[r] Rhetorik der Letzten Generation"?
Verwechseln Sie da nicht die Akteure?
Abhören letzte Generation und Presse.
Die bayerische Justiz zeigt sich eifrig bereit das Recht zu beugen unter der
rückwärtsgewandten Politik der bayerischen Regierung Söder wenn es um die sogenannten Klimaaktivisten geht.
Im unterbewussten Grummeln, dass unser aller verdrängen und Klammern am gewohnten Komfort uns eine Katastrophe bescheren wird, werden diejenigen die mutig und kreativ, vielleicht auch manchmal ungeschickt, aber friedlich den Finger in die Wunde legen, verfolgt.
Kann sein, dass in 20 Jahren Jahren,wenn die Auswirkungen der Klimakrise auf uns leidvoll deutlich werden und das Weitermachen wie bisher nichts mehr möglich ist die Verantwortlichen Politiker von den Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden wegen ihrem mangelndem Handeln zum Schutz der Bürger und der Erde.
Ursula Huber
Sie ist lesbisch und die Frontfrau der homophoben AfD. Wie geht das zusammen? Gar nicht. Alice Weidel ist eine Schande für die lesbische Bewegung.
Abhöraktion bei der „Letzten Generation“: Rücksichtslos und illegal
Das Pressetelefon der „Letzten Generation“ wurde abgehört. Das macht selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn.
Bloße Straßenblockaden reichen noch nicht für eine konspirative Struktur Foto: Kay Nietfeld/dpa
Schon lange vor den Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation (LG) im Mai ließ das Bayerische Landeskriminalamt Telefonanschlüsse überwachen, inklusive des Pressetelefons der Gruppe. Das war zumindest teilweise illegal und zeigt, mit welcher Rücksichtslosigkeit die bayerische Justiz vorgeht.
Es ging um 12 private Mobiltelefone und das Pressetelefon der Letzten Generation, einen Berliner Festnetzanschluss. Das Amtsgericht München hat die Aktion vorab abgesegnet und mindestens einmal verlängert, so die Süddeutsche Zeitung. Die Anschlüsse wurden vom 13. Oktober bis zum 26. April überwacht, vielleicht auch noch heute. Die Überwachung ist Teil des Ermittlungsverfahrens gegen die LG-Mitglieder als „kriminelle Vereinigung“. Dabei wollen die Ermittler:innen vor allem die Finanzierung der Gruppe unterbinden. Im Mai wurden bereits die LG-Spendenkonten als „Tatmittel“ beschlagnahmt.
Weil das Amtsgericht München immer wieder die „konspirative“ Struktur der LG beton, mag es noch vertretbar sein, die Mobiltelefone wichtiger Aktivist:innen zu überwachen, um zum Beispiel herauszufinden, wer die bisher unbekannten Mitglieder LG-“Kernteams“ sind, das die strategischen Entscheidungen trifft. Beim Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ist so etwas möglich, bei bloßen Straßenblockaden nicht.
Wie aber sieht es mit der Überwachung des Pressetelefons aus? Hier sind ja unweigerlich auch völlig unbeteiligte Journalist:innen betroffen. Laut Strafprozessordnung ist deshalb die Verhältnismäßigkeit besonders streng zu prüfen. Die ist zwar angesichts der oft brachialen Rhetorik der Letzten Generation nicht von vornherein zu verneinen. Doch das Abhören des Pressetelefons macht selbst nach der impliziten Logik der Ermittler:innen keinen Sinn. Eine konspirative Gruppe teilt ihre internen Drahtzieher:innen ganz sicher nicht der Presse mit. Das Abhören des Pressetelefons war also abwegig und daher unverhältnismäßig und illegal.
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Schwerpunkt Klimaproteste
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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