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Bürgerschaftswahl in BremenMit Schrot gegen die Wahlen

Kommentar von Benno Schirrmeister

Gegen ihren Ausschluss von der Bremen-Wahl hat die AfD drei Klagen eingereicht. Das ist Propaganda pur: Zulässig sind nur nachträgliche Anfechtungen.

Die AfD profitiert von ihrem eigenen Unvermögen. Sollte man daher hoffen, dass ihr etwas gelingt? Foto: Boris Roessler / dpa

U iui, jetzt aber: Mit gleich drei Klagen will ein Teil der AfD in Bremen die Bürgerschaftswahl am 14. Mai stoppen. Die Partei hat sich um ihr passives Wahlrecht gebracht, indem zwei konkurrierende Vorstände konkurrierende Listen eingereicht hatten, obwohl jeder Partei ja nur eine pro Wahlbereich zusteht. Nacheinander haben Wahlamt, Wahlbereichs- und Landeswahlausschuss diesen Mangel für unheilbar erklärt.

Ein Rechtsweg ist nach den geltenden Verfahrensregeln möglich. Aber – das kann man aus guten Gründen doof finden, bloß ist es einfach so – in Bremen eben erst nach der Wahl. Mal schauen, ob sich Verwaltungsgericht, Wahlprüfungsgericht oder gar der Staatsgerichtshof darüber hinwegsetzen und die Klage entgegen geltendem Recht zulassen. Persönlich würde ich mal tippen: Nö.

Es ist nicht so, dass alle Beschwerden der AfD gegen ihren Ausschluss von vornherein aussichtslos wären. Im Gegenteil: Bremerhaven auszuschließen, weil man nicht mit Sicherheit weiß, welcher Vorstand nun wirklich für die AfD Bremen sprechen darf, ist vermutlich keine gute Idee gewesen.

In Bremerhaven gab es nur eine Liste. Die Einberufung der Wahlversammlung war wohl regulär und laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags spricht „vieles dafür“, dass die ordnungsgemäße Bestellung des Vorstands „für die Gültigkeit der Kandidatenaufstellung nachrangig ist“. Gerichtlich entschieden wurde ein solcher Fall noch nie.

Demokratiefeindliche Propaganda-Show

Der Zeitpunkt der Klagen aber macht klar: Hier will nicht wirklich jemand eine Rechtsfrage geklärt haben. Im Gegenteil: Die AfD selbst hat keinen Plan, wer zuständig sein könnte, und begründet damit, dass sie ihre Schriftsätze maximal über die diversen Gerichte und Instanzen streut.

Das entlarvt den Vorstoß als querulatorische Propaganda-Show: ein Angriff per Schrotflinte aufs Wahlsystem. Ein paar Verletzte gibt es immer. So macht man Demokratie und ihre Institutionen verächtlich. Das scheint das eigentliche Ziel dieser Leute.

Niederschmetternd: Allen Erhebungen zufolge schaden weder die offenkundige innere Zerrüttung noch die kaum verhohlene Demokratiefeindlichkeit der AfD unmittelbar. Dem Institut Wahlkreisprognose zufolge wurden ihr in Bremen sogar nach dem Wahlausschluss höhere Kompetenzwerte zugesprochen als einen Monat zuvor. Wäh­le­r*in­nen sind seltsame Wesen und unergründlich ist ihre – na, Weisheit lässt sich dieses Verhalten kaum nennen.

Aber im Grunde macht gerade seine Paradoxie auch Mut. Denn sollte eines fernen Tages die AfD mit einer Anfechtung der Wahl in Bremerhaven Erfolg haben und dort eine Wiederholung anstehen, wäre es in dieser verqueren Logik folgerichtig, die AfD abzustrafen. Schließlich hätte sie erstens etwas auf die Reihe gebracht und zweitens die demokratische Zumutung verursacht, erneut seine Stimmen abzugeben. Auf diese Konsequenz im Irrsinn jedenfalls lässt sich vernünftig hoffen.

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Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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1 Kommentar

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  • Vielleicht könnte die taz ja mal etwas Licht in die Sache bringen: was hat es denn nun mit dem Gerichtsurteil auf sich, das die Bremer AfD auf ihrer Homepage verlinkt und das angeblich bereits vor der Entscheidung des Landeswahlausschuss bestätigt habe, dass einer der beiden AfD-Möchtegernvorstände tatsächlich vertretungsberechtigt sei?