Bremens AfD sucht Schuldigen: Strafe muss sein
Bremens AfD laboriert immer noch an dem Streit, der zu konkurrierenden Wahllisten und dem Ausschluss von der Bremer Bürgerschaftswahl geführt hat.
D er Streit hält bei der Bremer AfD weiter an, obwohl die vergangene Landtagswahl schon einige Monate her ist. Daran durfte sie im Mai nämlich nicht teilnehmen: Weil es zwei innerparteilich konkurrierende Wahllisten gab, hatte die Wahlleitung die Kandidatur der selbsternannten Alternative untersagt – erstmals seit der Parteigründung misslang deshalb ein Antritt zu einer Wahl.
Kommt Zeit, kommt Ruhe? Nicht bei der AfD. In dem Landesverband – derzeit ohne offiziellen Landesvorsitzenden – wird seitdem nicht nur nach den Verantwortlichen für dieses Desaster gesucht – sie sollen auch Konsequenzen spüren.
„Die Nichtzulassung der AfD zur Bürgerschaftswahl in Bremen stellt einen schweren Schaden für die Partei dar“, beklagen der stellvertretende Landesvorsitzende Sergej Minich und die Schriftführerin Antje Zeller. Mit Unterstützung von AfDlern auch aus anderen Landesverbänden meinen sie die Schuldigen dafür gefunden zu haben. Die Nichtzulassung zur Wahl sei „maßgeblich erst durch das missbräuchliche Handeln der Schiedsgerichtsbarkeit möglich“ geworden.
In einem der taz vorliegenden Antrag zum am vergangenen Wochenende stattgefundenen Bundesparteitag fordern die Delegierten um Minich, dass „Schiedsrichter Martin Braukmann sein Amt“ freiwillig abtreten soll.
Auf drei Seiten legen sie im Antrag dar, warum der dem sächsischen Landesverband angehörende Braukmann für die Nichtzulassung zur Landtagswahl verantwortlich sei. Denn Braukmann soll als Vorsitzender des zuständigen Bundesschiedsgericht der Partei den sogenannten Notvorstand des Vorsitzenden Heiner Löhman und des Schatzmeisters Frank Magnitz unterstützt haben. Doch der „Rumpfvorstand“ um Minich sei eigentlich der legitime Landesvorstand gewesen.
Zuvor hatte sich die Bremer AfD so zerstritten, dass zwei Lager entstanden waren, die zu zwei Vorständen führten. Die Folge: Zwei Vorstände legten zwei Listen für eine Wahl vor. Die Wahlleitung hatte früh klar gemacht, dass nur ein Liste vorgelegt werden dürfe. Der Bitte um interne Klärung kamen die Kontrahenten nicht nach.
Profitiert hatte vom Zwist dann die Partei „Bürger in Wut“: Ohne Konkurrenz vom weit rechten Bereich erreichte sie zehn Prozent. Seit dieser einmaligen Wahl-Konstellation hoffen die Wutbürger*innen, die sich derweil in „Bündnis Deutschland“ umbenannt haben, bei weiteren Wahlen Erfolgen erzielen zu können.
Der Antrag zum AfD-Parteitag spiegelt aber auch die Ambitionen von Minich und Zellner wider, beide wollen nicht die Verantwortung für das Wahldebakel übernehmen, stattdessen künftig den Landesverband unangefochten anführen.
Der Antrag blieb anscheinend aber ohne Wirkung: Auf der AfD-Webseite wird Braukmann weiterhin als Vorsitzender angegeben. Der Streit dürfte damit aber noch nicht zu Ende sein – auch wenn Minich eine Anfrage der taz dazu nicht beantwortete.
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