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Umgang mit Kindern mit BehinderungNichts als Märchen

Im Koalitionsvertrag kommen sie zwar endlich vor. Doch pflegende Eltern und ihre Kinder sind von der Politik schändlich vernachlässigt.

Ein eigenes Kind zu pflegen, ist schwer genug. Der Staat sollte unterstützen, statt zu erschweren Illustration: Katja Gendikova

E s gibt fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf in Deutschland. Blickt man in offizielle Pflegebroschüren, könnte man meinen, dass es sich dabei ausschließlich um ältere Menschen handelt. Doch circa 3 Prozent von ihnen sind minderjährig. Diese Kinder und Jugendlichen werden überwiegend zu Hause gepflegt. Sie leben mit ihren Familien in besonders belasteten, oftmals prekären Verhältnissen. Das ist längst bekannt und durch Studien wie die des Kindernetzwerks aus dem Jahr 2014 belegt. Dennoch werden pflegende Eltern seit Jahrzehnten übergangen. Weder die Familien- noch die Pflegepolitik hat sie auf dem Schirm.

Ein Aha-Moment war die Veröffentlichung des Koalitionsvertrags im November 2021. Im Abschnitt zur häuslichen Pflege wurden tatsächlich Familien von Kindern mit Behinderungen erwähnt. Ein absolutes Novum. Das weckte Hoffnung auf Veränderungen.

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr pflegende Familien vernetzt, auch über ­Social Media. Es gab mehrere erfolgreiche Peti­tio­nen, etwa „Stoppt die Blockade der Krankenkassen“, die sich gegen mutwillige Hürden in der Hilfsmittelversorgung stellt. Hier geht es um Essenzielles wie Rollstühle, Laufhilfen oder Geräte zur Kommunikation. Obwohl diese Hilfsmittel von Fach­ärzt:in­nen verordnet werden, lehnen viele Krankenkassen sie zunächst einmal ab. Dann folgt meist ein langwieriges Widerspruchsverfahren. Das initiierende Eltern- und Ärztepaar Lechleutner sammelte über 55.000 Unterschriften. Ein halbes Jahr später fand sich die Formulierung, dass die Hilfsmittelversorgung ab sofort unbürokratischer gestaltet und digitalisiert werden soll, als ein gesetztes Ziel der Ampel.

Aber das waren offensichtlich leere Versprechungen. Spürbare Konsequenzen gab es bisher keine. Auch das persönliche Budget – eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit der diese As­sis­tent:in­nen und Fachkräfte selbst bezahlen können – sollte fortan leichter gewährt werden. Doch die Antragstellung ist auch heute noch ein unglaublicher Hürdenlauf. Inklusion funktioniert in Deutschland auch 2023 nur mit guter Rechtsschutzversicherung oder dickem Geldbeutel.

Wichtig für pflegende Familien wäre Entlastung in der häuslichen Pflege. Denn diese Care-Arbeit ist ein zehrender Knochenjob nicht nur in stationären Einrichtungen, sondern vor allem zu Hause, wo 99 Prozent der minderjährigen Pflegebedürftigen versorgt werden. Viele Mütter und Väter pflegen und betreuen ihre Kinder rund um die Uhr, die meisten ohne pflegerische Unterstützung. Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn hatte mit seiner Pflegereform 2021 das Thema angekratzt. Dabei bediente er sich zwar des Begriffs Entlastungsbudget – doch der Inhalt fehlte. Das Konzept war nichts als ein verdecktes Streichkonzert. Der Gesamtbetrag des neuen Budgets war letztlich geringer als die darunter subsumierten Einzelbeträge. Die Verhinderungspflege – also eine kurzzeitige Vertretung der pflegenden ­Person –, die das meistgenutzte Hilfsangebot für pflegende Familien darstellt, sollte reduziert werden. Zugleich sollte die Summe für stationäre Kurzzeitpflege erhöht werden. Deren Nutzung wurde zudem zur Bedingung für die Verhinderungspflege-Leistung. Allerdings bedeutet Kurzzeitpflege die Kürzung des Pflegegelds. Das ist eine verdeckte Refinanzierung auf Kosten der pflegenden Angehörigen. Zudem gibt es viel zu wenig Angebote zur schnell wachsenden Nachfrage. Im U18-Bereich besteht seit Jahren vielerorts extremer Mangel. Wer also keinen Kurzzeitpflegeplatz findet, könnte dann nicht einmal die volle Verhinderungspflege nutzen. Eine Mogelpackung, die einen lauten Aufschrei und eine weitere Unterschriftenaktion zur Folge hatte.

Spahn vertagte das Ganze dann einfach – auf unbestimmte Zeit. Die Coronapandemie diente als willkommene Ausrede. Doch die Ampelregierung verspricht nun, mehr Entlastungsstrukturen zu schaffen und einen Ausbau der Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu forcieren. Für viele pflegende Familien sind sie eine unverzichtbare Unterstützung, die oft für eigene Gesundheitsfürsorge, etwa lange aufgeschobene OPs, benötigt wird. Doch tatsächlich passiert das Gegenteil: ein Ab- statt eines Ausbaus. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens macht auch vor der Pflege keinen Halt. Zahlreiche Einrichtungen werden geschlossen und Projekte, etwa eine Kurzeitpflege für Minderjährige in Esslingen, abgesagt, da zu teuer. Weitere Angebote schließen wegen neuer Auflagen den Kinderbereich. Pflegende Eltern fühlen sich veräppelt.

Fakt ist, dass pflegende Familien genauso wie Menschen mit Behinderung stark von Armut bedroht sind

Während seit Herbst 2022 Fachkräfte der ambulanten Pflege endlich auch Tariflohn erhalten, wurde das Pflegegeld seit 2017 nicht mehr erhöht. Fakt ist, dass pflegende Familien genauso wie Menschen mit Behinderung stark von Armut bedroht sind – und das nicht erst im Alter, was der Paritätische Teilhabebericht von 2021 belegt.

Was dazu im Koalitionsvertrag steht: Es werde ab 2022 eine Dynamisierung des Pflegegelds erfolgen. Erneut eine hohle Phrase, denn aus der neusten Pflegereform Karl Lauterbachs vom April 2023 ist dieser Passus ebenfalls verschwunden. Die Erhöhung wurde vertagt auf 2024, um magere 5 Prozent soll das Pflegegeld dann angehoben werden. Zahlreiche der überwiegend weiblichen Pflegenden leisten inzwischen auch „Sandwichpflege“, da sie neben ihren Kindern ältere Verwandte versorgen.

Ein kleiner Etappensieg ist, dass das Intensivpflege und Rehabilitationsgesetz (IPReG), das von Spahn ins Leben gerufen wurde, inzwischen nachgebessert wurde. Betroffene und Angehörige hatten sich zusammengetan mit der Konsequenz, dass die überarbeitete Version nun weniger able­istisch ist. Dennoch bleibt das IPReG ein Bürokratiemonster, das allen das Leben unnötig schwer macht. Auch den Ärzt:in­nen und unterbesetzten Stationen wird noch mehr aufgebürdet. Allein zur Ausstellung der neuen Verordnungen der AKI – der ambulanten außerklinischen Intensivpflege – müssen spezialisierte Fach­ärzt:in­nen gefunden werden, die dazu bevollmächtigt sind. Je­de:r Außenstehende müsste sich ausmalen können, was es bedeutet, wenn man neben der Pflege einer derart versorgungsintensiven Person noch wochenlang in Warteschleifen hängt. Wird ambulante Intensivpflege genehmigt, sind die beauftragten Pflegedienste meist unterbesetzt. Sie begleiten das Kind oft nur eine Schicht, auch wenn 24-Stunden-Pflege verordnet ist.

Die Familien sind oft auf sich gestellt, lernen nahezu alle medizinischen Handgriffe. Sie überwachen und intervenieren übermüdet, pflegen weit über ihre Reserven hinaus. Eine Tages- und Nachtpflege würde helfen, doch die gibt es nur im Erwachsenenbereich. Von den raren U18-Einrichtungen nehmen die wenigsten Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 auf. Bekommen diese doch einen Platz im Kinderhospiz oder zur Kurzzeit, wird unmittelbar das Pflegegeld gekürzt. Eine unfassbare Frechheit, in keinem anderen Beruf gibt es unbezahlten Urlaub, der sogar noch finanzielle Nachteile mit sich bringt. Die Familien müssen es sich leisten können, Entlastung anzunehmen. Das ist unwürdig und steht in keiner Relation zu dem, was pflegende Eltern tagtäglich leisten – oft lebenslang.

Was pflegende Eltern daher dringend benötigen, ist finanzielle und soziale Absicherung. Das ginge entweder durch eine Entlohnung im Sinne eines Care-Gehalts oder durch eine Anstellung als Assistent des Kindes. Denn genau diese Tätigkeiten, die sonst im Rahmen des persönlichen Budgets der erkrankten Person vergütet werden, leisten Eltern gratis, es gibt höchstens Rentenpunkte. Die Pflegekassen sparen so jeden Monat bares Geld auf Kosten der Eltern.

Wer ohne Feierabend pflegt, ist nicht arbeitslos, sondern leistet wichtige Care-Arbeit, die die Gesellschaft im Kern zusammenhält. Regelungen für den Arbeitsmarkt, die die Pflege mitdenken, müssen endlich geschaffen werden, damit eine Berufstätigkeit parallel möglich wird. Auch ein verschärfter Kündigungsschutz, ähnlich dem für Menschen mit Behinderung, muss eingeführt werden. Pflegende Familien brauchen zudem mehr Kinderkrankentage. Und es fehlen staatliche Kredite für pflegende Angehörige. Die zahlreichen Anschaffungen, etwa ein rollstuhltaugliches Auto, Aufzüge oder barrierefreie Umbauten, müssen meist selbst finanziert werden. Mit den maximal 4.000 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse kommt man nicht weit, wenn ein günstiger Plattformlift 38.000 Euro kostet. Die Kostenübernahme zu erstreiten erfordert gute An­wält:in­nen und Zeit. Doch viele dieser Kinder sind lebenszeitlimitierend erkrankt, die Eltern können häufig nicht mehr die Kraft und Nerven für jahrelange Rechtsstreite aufbringen.

Unzählige Alleinpflegende leben bereits am Existenzminium, viele werden psychisch krank

Unzählige Alleinpflegende leben bereits am Existenzminium, viele werden psychisch krank. Doch die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll hatte im Gespräch mit mehreren pflegenden Eltern nichts anzumerken – außer dass sie den Missbrauch von Entlastungsgeldern befürchte. Die Schieflage könnte nicht größer sein.

Ähnlich wie beim Elterngeld bekommen die, die am wenigsten haben, auch die geringste Unterstützung. Eine solide Kindergrundsicherung wäre gerade für pflegende Familien ebenfalls unglaublich wichtig. Aber immerhin wird von unserer Regierung nun Cannabis legalisiert. Gut für Schmerz­pa­tient:in­nen. Und pflegende Eltern? Die können sich künftig zudröhnen und von Zeiten träumen, in denen die Versprechen der Koalition als tatsächliche Agenda verfolgt werden, statt einer Märchensammlung zu gleichen.

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3 Kommentare

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  • Der Gesetzgeber vergisst auch Kinder mit einer unsichtbaren und unbekannten Behinderung namens Fetales Alkoholsyndrom (FAS).

    Ich habe zwei Anläufe gebraucht, um eine Pflegestufe für meinen Sohn zu erhalten. Die Fragebögen sind zu 90 % auf ältere, demente Menschen ausgerichtet. FAS gibt es noch nicht einmal als anerkannte Behinderung. Sie wird aus Einzelbehinderungen "zusammengerechnet".

    Seitens des Gesetzgebers und der entscheidungsrelevanten Behörden besteht ein unfassbarer Fortbildungsbedarf.

  • Alles korrekt! Ich möchte nur anfügen, dass gesunde Geschwister auch unfassbare Anstrengungen auf sich nehmen müssen (mitanpacken und schnell selbstständig werden) und häufig zu "Schattenkindern" werden, um die sich, durch die Umstände bedingt, häufig gar niemand kümmert/kümmern kann.

  • Und Kinder mit reiner Körperbehinderung vergisst der Gesetzgeber komplett….



    Auch wenn das Kind aus eigener Kraft nicht mal den Kopf heben kann und für jeden Positionswechsel durch die Eltern gehoben werden muss, geht der Pflegegrad nicht über 3 hinaus. Mobilität zählt nur 15% bei der Festsetzung des Pflegegrades. Wenn das Kind nicht psychisch krank ist oder sozial emotional extrem auffällig, gibt es auch nicht mehr Pflegegeld, egal wie anstrengend und aufwändig die häusliche 24/7- Pflege ist.