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Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutralKlimaneustart reicht Klage ein

Initiative will gemeinsamen Abstimmungstermin mit der Wiederholungswahl am 12. Februar erstreiten. Erfolgsaussichten ungewiss.

Direkt vors Rote Rathaus marschiert für mehr direkte Demokratie Foto: picture alliance/dpa | Lena Lachnit

Berlin taz | Die Initiative Klimaneustart Berlin hat nach eigener Aussage am Donnerstag Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin für einen Abstimmungstermin am 12. Februar eingelegt. Damit will die Initiative erreichen, dass die Abstimmung über das Volksbegehren „Berlin 2030 klimneutral“ zeitgleich mit der Wiederholungswahl für das Abgeordnetenhaus stattfindet.

Außerdem wolle man den Senat gerichtlich verpflichten, „das nötige Papier für den Volksentscheid umgehend zu bestellen und die sonstigen Vorbereitungen einzuleiten“, heißt es einer Mitteilung der Initiative. Die Initiative hatte vor einigen Tagen bereits auf eigene Faust bei einer Druckerei ein Angebot eingeholt und Papier reserviert. Der Senat war darauf aber nicht eingegangen. Bis Donnerstagabend habe Rot-Grün-Rot Zeit, „eine Reservierung von Produktionskapazitäten für die Druckunterlagen auszulösen“, so die Spre­che­r*in­nen von Klimaneustart.

Weil aber selbst ein mögliches Eilverfahren für gewöhnlich nicht innerhalb weniger Stunden entschieden wird – und die Koalition kaum spontan Wahlzettel drucken dürfte – habe man sich entschieden, „die Option auf eigene Faust offenzuhalten“. 15.300 Euro seien nötig, um das Angebot der Druckerei weiter zu reservieren. Das Geld soll jetzt über Spenden zusammenkommen.

Das Oberverwaltunsgericht bestätigte den Eingang einer Klage am Donnerstagnachmittag zunächst nicht. Ob die Initiative Aussicht auf juristischen Erfolg hat, ob das Verwaltungsgericht also überhaupt ein Eilverfahren eröffnen wird, ist unklar. In der taz hatte Verwaltungsrechtsexperte Peter Kremer ein Eilverfahren zumindest für „denkbar“ gehalten.

Termin am Dienstag

Am kommenden Dienstag will der Senat voraussichtlich einen Termin für den Volksentscheid verkünden. Die Grünen mit der Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hatten sich für einen gemeinsamen Termin am 12. Februar stark gemacht. Doch die verantwortliche Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und auch die Regierende Franziska Giffey (SPD) halten das für organisatorisch nicht mehr möglich.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte ebenfalls gewarnt: „Ein zusätzlicher Volksentscheid stellt uns vor eine kaum lösbare Aufgabe – allein mit Blick auf die erforderlichen politischen Entscheidungen und die logistischen Prozesse.“ Auch Kultursenator und Vize-Bürgermeister Klaus Lederer (Linke) sagte am Dienstag nach der Senatssitzung: „Ich habe mich davon überzeugen können, dass es nicht möglich ist, die Termine zusammenzulegen.“

Laut Landeswahlgesetz müssen ein Volksentscheid und eine Wahl nur dann zusammengelegt werden, wenn der Wahltermin frühestens vier Monate nach dem offiziellen Sammelergebnis des Volksbegehrens stattfindet. Die Initiative möchte aber einen gemeinsamen Termin mit der Wahl erstreiten, weil es ihre Chance erhöht, dass genügend Menschen an die Urnen gehen um das Teilnahme-Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen.

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1 Kommentar

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  • Die Klage bzw. der Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht wird keinen Erfolg haben, weil das OVG nicht zuständig ist. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht.

    Ferner darf der Senat den Druck nicht freihändig vergeben, sondern wäre verpflichtet, eine Ausschreibung über den Druckauftrag zu starten.