Keine Erhöhungen für kommunale Wohnungen: Mieterverein begrüßt Mietenstopp
Der Senat hat die Mieten bei den landeseigenen Gesellschaften vorerst eingefroren. Der Mieterverein will das auch auf private Vermieter ausweiten.
BERLIN taz | Der Berliner Mieterverein hat am Mittwoch den vom Senat beschlossenen Mietenstopp für alle kommunalen Wohnungen begrüßt. Der Schritt war angesichts der gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiekosten von Mietervereinen sowie Gewerkschaften gefordert worden. Man freue sich „über die schnelle Umsetzung durch den Senat“, so Geschäftsführerin Ulrike Hamann.
Wie Ende Oktober von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) angekündigt, werden die Mieten für etwa 750.000 Mieter:innen in den etwa 360.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bis Ende 2023 eingefroren. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November würden zurückgenommen, hieß es am Dienstag. Der Senatsbeschluss gilt für die sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften Degewo, Gesobau, Gesobag, Howoge, Stadt und Land, WBM sowie für die Wohnungen im Eigenbestand der offiziell als „Immobiliendienstleister“ firmierenden Berlinovo. Gewerbemieter:innen sind ausgenommen.
Seit Oktober gilt für die Gesellschaften bereits ein Kündigungsmoratorium. Dieses schützt Mieter:innen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in Zahlungsschwierigkeiten sind, zunächst für die Dauer von sechs Monaten vor Kündigungen und Räumungen. Geisel betonte die „besondere Verantwortung für eine sozial gerechte Wohnungspolitik“ der Wohnungsbaugesellschaften: „Mietenstopp und Kündigungsschutz bedeuten eine direkte Entlastung der Mieterhaushalte.“ Darüber hinaus forderte Geisel die privaten Vermieter:innen auf, dem Beispiel der Stadt zu folgen.
Hamann betonte die Notwendigkeit eines Mietenstopps in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt und kritisierte die Weigerung der FDP, das Mietrecht zu verbessern. Im Rahmen des bundesweiten Bündnisses „Mietenstopp“ kündigte sie eine Protestaktion vor der FDP-Zentrale am Donnerstag kommender Woche an.
Leser*innenkommentare
Bolzkopf
Ein erster Schritt ! - Aber halt nur ein Erster.
Zweiter Schritt müsste sein, die Bildung des Mietspiegels transparent zu machen und öffentliche Investitionen auszunehmen.
(Kann doch nicht sein, dass sich ein Spielplatz, den die Gemeinde baut, mieterhöhend auswirkt)
Im dritten Schritt muss jede Überschreitung des Mietspiegels mit existentiellen Strafen belegt werden - und ohne Verjährung. Ganz nach dem Motto: "Wenn du dir das erlaubst bist du erledigt."
Aber da die öffentliche Hand (über die Anteile an den Wohnungsunternehmen) ein Großprofiteur ist wird es bis dahin vermutlich sehr lange dauern.
Tze Lu-
@Bolzkopf Die Bildung des Mietspiegels transparent zu machen ist lustiger Weise eine Forderung der privaten Wohnungsunternehmen, die seit Jahren gestellt wird. Im Übrigen hat ein Spielplatz keine Auswirkungen auf die Miethöhe. Weiterhin beginnt die Verjährung aus Forderungen aus dem Mietverhältnis (auch Verstoß gegen die Mietpreisbremse) erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.