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Streit über Volksentscheid-TerminShowdown am Dienstag

Senat will nächste Woche entscheiden, ob die Abstimmung mit der Wahl am 12. Februar stattfindet. Für Regierungschefin hat reibungslose Wahl Vorrang.

Am Dienstag forderten rund 100 Menschen vor dem Roten Roten Rathaus, am 12. Februar abzustimmen Foto: Florian Boillot

Berlin taz | Ein Woche noch, dann soll klar sein, ob der Klima-Volksentscheid am Tag der Wiederholungswahl, dem 12. Februar, oder an einem anderen Termin stattfindet. „Der Senat wird nächsten Dienstag über das weitere Vorgehen beschließen“, sagte Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) gegenüber Journalisten nach der Senatssitzung am Dienstag. Grundlage dieser Entscheidung soll eine Zeit­schie­ne sein, die alle Termine, Fristen und Vorgaben für Wahl und Volksentscheid abbildet. Solch eine Darstellung soll die zuständige Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bis dahin vorlegen.

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Berlin klimaneutral 2030“ hatten Anfang vergangener Woche nach viermonatigem Sammeln nach eigenen Angaben 261.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Nach Zahlen der Landeswahlleitung sind es nur 254.000, Giffey sprach am Dienstag in der Pressekonferenz von 240.000 Unterschriften. Sind rund 170.000 davon gültig, stammen also ausschließlich von Berliner Wahlberechtigten, so kommt es zum Volksentscheid.

Dessen Termin ist strittig, weil weder die Landesverfassung noch das Abstimmungsgesetz den Senat – der den Termin festsetzt – darauf verpflichtet, den Volksentscheid zusammen mit der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar abzuhalten. Innensenatorin Spranger befürchtet, durch eine parallele Abstimmung auch die Wiederholungswahl zu gefährden.

Ihre Koalitionspartner von den Grünen hingegen drängen auf einen Termin. „Selbstverständlich muss der Volksentscheid am 12. Februar stattfinden“, forderte Samstag beim Grünen-Landesparteitag ihre Spitzenkandidatin, Verkehrssenatorin Bettina Jarasch. Bei den Grünen ist zu hören, die SPD fürchte Nachteile durch einen parallelen Termin.

Die Gesetze sagen lediglich, dass der Volksentscheid binnen vier Monaten nach Ergebnisbekanntgabe – Anfang nächster Woche – stattzufinden hat. Zwingend mit der Wahl müsste er nur stattfinden, wenn die Wahl frühestens vier Monate und längstens acht Monate später anstünde. Dass überhaupt neu gewählt wird, hat jüngst das Landesverfassungsgericht entschieden und mit „schweren systemischen Mängeln“ bei der Wahl vom 26. September 2021 begründet.

Stellungnahme am 6. Dezember

In der Senatssitzung habe man „intensiv“ über das Vorgehen geredet, sagte Giffey. Unabhängig von der Terminentscheidung will der Senat nach ihren Worten am 6. Dezember seine Stellungnahme zum Volksbegehren formulieren. Die ist Teil der Informationen, die allen Wahlberechtigten mehrere Wochen vor einem Volksentscheid vorliegen müssen. Diese Festlegung passiert auswärts: Am 6. Dezember tagt der Senat, lange geplant, anlässlich von 30 Jahren Städtepartnerschaft in Brüssel.

Giffey mochte anders als Jarasch und Spranger ihre aktuelle eigene Position im Terminstreit nicht eindeutig offenbaren. Ihre Wortwahl am Dienstag legte jedoch zumindest nahe, dass sie getrennte Termine für Wahl und Volksentscheid bevorzugen könnte: „Die oberste Priorität ist, dass wir eine reibungslose Wiederholungswahl organisieren und alles dafür tun, dass man auch dem Volksbegehren in gebotener Weise gerecht wird.“

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