: Versicherung für die Katz?
Haustiere sind den Deutschen lieb – und teuer. Haftpflicht- und Krankenversicherung für Hund und Katze können helfen, unberechenbare Kosten und Risiken aufzufangen. In einigen Fällen sind auch Größe, Gewicht und Rasse relevant
Von Cordula Rode
In rund 47 Prozent der deutschen Haushalte gehören Tiere zur Familie. Die Zahlen sind, nicht erst seit Corona, beeindruckend: Allein 16,7 Millionen Katzen und 10,3 Millionen Hunde wurden 2021 gezählt. Dazu kommen Kleintiere wie Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen, Ziervögel, Zierfische und Terrarientiere.
Jede:r verantwortungsbewusste Tierhalter:in berücksichtigt vor der Anschaffung eines Tieres nicht nur die artgerechte Unterbringung, sondern auch die zu erwartenden Kosten für das neue Familienmitglied. Neben Futter und Pflege gehören in diesen Kostenplan auch die notwendigen Versicherungen. Je nachdem für welches Tier man sich entscheidet, können dabei nicht unerhebliche Summen anfallen.
An oberster Stelle für Hundebesitzer:innen steht dabei die Haftpflichtversicherung. Beißt der Hund zu oder jagt Wildtiere, kann es sehr schnell zu hohen Schadenssummen kommen. In einigen Bundesländern wie Hamburg und Berlin ist die Haftpflichtversicherung für den Vierbeiner sogar zwingende Voraussetzung für die Hundehaltung, in anderen Bundesländern wie Hessen und Bayern ist zumindest die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines als „gefährlich“ eingestuften Hundes von der Vorlage dieser Haftpflicht abhängig.
Die Mindestversicherungshöhe ist dabei von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Michael Wortberg, Rechtsanwalt und Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, hat da eine klare Empfehlung: „Bei Hunden sollte die Versicherungssumme im Schadensfall mindestens 5 Millionen Euro betragen.“ Gleiches gelte für die nicht verpflichtende, aber dringend zu empfehlende Haftpflichtversicherung für Pferde: „Man darf das keinesfalls unterschätzen – auf den Tierhalter können erhebliche Kosten zukommen.“ Ein entlaufener Hund oder ein außer Kontrolle geratenes Pferd auf der Autobahn können zu schweren Unfällen mit immensen Folgekosten führen.
Katzen und Kleintiere hingegen sind über die private Haftpflicht der Tierhalter:innen mitversichert. Einen Sonderfall stellen Reptilien dar: Entwischen Giftschlange, Skorpion oder Vogelspinne, rückt im schlimmsten Fall die Feuerwehr an und sperrt das Gebäude so lang ab, bis das gefährliche Tier gefangen wird. Einige Anbieter haben sich auf diese besondere Situation spezialisiert und bieten dementsprechende Versicherungen an.
Oberstes Gebot beim Abschluss einer Tierhaftpflicht ist der Blick ins Kleingedruckte. Zahlt die Hundehaftpflicht auch bei Mietsachschäden? Und besteht der Versicherungsschutz auch bei Verstößen gegen Halterpflichten? „Da ist es ganz wichtig, alle Vertragsbedingungen genau zu studieren, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt“, erklärt Michael Wortberg. Dieser Ratschlag gelte für jede Versicherung rund um Hund, Katze und Co. Und ganz besonders wichtig ist sie im Bereich der Krankenversicherung für Haustiere.
Auf den ersten Blick scheint diese Idee naheliegend und sinnvoll – eine Absicherung für Tierarztkosten, an denen kein:e Tierbesitzer:in vorbeikommt. Kastration, kaputte Zähne, Impfungen und Verletzungen – das kann bei Hund und Katze sehr schnell sehr teuer werden. Eine solche Versicherung wird in zwei Varianten angeboten: Als Vollversicherung und als Operationskostenversicherung.
„Die Krankenvollversicherung lohnt sich nur in den allerwenigsten Fällen“, erklärt Experte Michael Wortberg. Das hat mehrere Gründe: Eine Vollversicherung erstattet theoretisch die Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik. In den meisten Fällen werden aber nur gesunde Tiere bis zu einem bestimmten Alter versichert. Bei Hunden spielen zudem die Größe, das Gewicht und die Rasse eine Rolle.
Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass mit einer solchen Versicherung wirklich jeder Kostenfall abgedeckt ist. Übernommen werden nur medizinisch notwendige Behandlungen. Eine Kastration oder Sterilisation gehört für viele Versicherer nicht dazu. Zudem berechnen die Tierarztpraxen für alle Behandlungen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte – vom Versicherungsunternehmen wird aber meist nur der zweifache Satz bezahlt. Außerdem werden im Regelfall nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. „Da kann es trotz Versicherung zu erheblichen Kosten für die Halter kommen“, weiß Michael Wortberg. In vielen Fällen sei es daher also sinnvoller, eine eigene Rücklage für Tierarztkosten zu bilden.
Anders sieht es bei der Operationskostenversicherung aus – diese rechnet sich oft. Zumal die Beiträge niedriger sind als bei der Vollversicherung. Wichtig sind in jedem Fall genaue Recherche und der Vergleich, so der Experte: „Es empfiehlt sich, Tarife zu vergleichen, insbesondere in die Leistungsausschlüsse zu schauen. Dann gibt es hinterher kein böses Erwachen, wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden. Auch die Rücksprache mit dem Tierarzt, welche rassebedingten Erkrankungen und Behandlungen zu erwarten sind, kann bei der Abwägung helfen. Allerdings ist vor unfallbedingten OPs niemand gefeit.“
Rat und Hilfe finden Tierhalter:innen bei den Verbraucherzentralen und bei der Stiftung Warentest, die 2021 über 60 Tierversicherungen genau unter die Lupe genommen hat.
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