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Urteil gegen rechten BundeswehroffizierFranco A. als Terrorist verurteilt

Der Offizier Franco A. muss mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die Tötung von Menschen geplant hat.

Zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt: Offizier Franco A Foto: Boris Roessler/dpa

Frankfurt am Main taz | Der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. muss wegen Rechtsterrors für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den 33-Jährigen am Freitag zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aus einer völkisch-nationalistischen und antisemitischen Gesinnung heraus die Tötung von Menschen geplant hat. Juristisch ist das die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ nach Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs.

Der Generalbundesanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert, Franco A.s Verteidiger hatten allenfalls eine kurze Bewährungsstrafe als angemessen bezeichnet. Der Angeklagte selbst hat den Terrorvorwurf stets bestritten, aber im Prozess den Besitz von illegalen Waffen und Munition eingeräumt. Er wurde nun unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie wegen Betrugs verurteilt.

Franco A. war Anfang 2017 aufgeflogen, als er am Wiener Flughafen eine geladene Pistole aus einem Versteck holen wollte. Durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke stellten die Er­mitt­le­r*in­nen fest, dass er mehr als ein Jahr lang ein Doppelleben als syrischer Flüchtling geführt hatte. Sie stießen durch ihn auf Preppergruppen, deren Mitglieder sich konspirativ auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Franco A. war in der Gruppe „Süd“ des sogenannten Hannibal-Netzwerks aktiv, in dem sich viele Polizisten, Reservisten und Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr organisierten.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat seit Mai 2021 an fast 40 Prozesstagen gegen Franco A. verhandelt. Im Februar 2022 kam Franco A. erneut in Untersuchungshaft, nachdem er mit NS-Devotionalien, schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern erwischt wurde. Er ist nach wie vor Soldat, darf aber keine Uniform mehr tragen und ist vom Dienst suspendiert. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird er aus der Bundeswehr entlassen.

Mehr zur Urteilsbegründung später auf taz.de.

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13 Kommentare

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  • Grundsätzlich gutes Urteil. Natürlich ist er in spätestens drei wieder frei.

  • Klarer Einzelfall. Hätte er doch nur mal 100.000 Steuern hinterzogen. Da wäre er nicht so billig weggekommen wie mit dem Plan eines Putsches.

    • @Jalella:

      Billig davongekommen? Er hat (noch) niemanden was getan. Für eine abstrakte Planung anständiges Urteil.

  • Die Begründung für den Terrorvorwurf find ich irgendwie nicht?



    Illegale Waffen sind zumindest auf dem Land was ganz normales, rechte Chats vermutlich auch, aber wie kommt da die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat raus? Konkrete Anschlagspläne…. ?



    5 Jahre für den Betrug, den Waffenbesitz und die NS Spielzeuge sind denke in Summe okay, aber Terror? Wo?

    • @Wombat:

      "Auf seinem Smartphone finden die Er­mitt­le­r*in­nen Sprachaufnahmen und Fotos, auch von einem mutmaßlichen Anschlagsziel. "

      "In den Notizen stehen konkrete Namen, der Generalbundesanwalt glaubt, dass Franco A. Anschläge auf bekannte Po­li­ti­ke­r*in­nen und Ak­ti­vist*nnen verüben wollte: auf den damaligen Justiz- und heutigen Außenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth von den Grünen und Anetta Kahane, die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung. Alle drei sind Hassfiguren der rechten Szene. Zum Gebäude der Amadeu-Antonio-Stiftung hat Franco A. eine Lageskizze angefertigt und in der Tiefgarage Fotos gemacht. Womöglich wollte er die Anschläge getarnt als Syrer verüben, um rassistischen Hass gegen Geflüchtete zu schüren."

      Quelle: taz.de/Rechtsextre...tschland/!5767295/

    • 9G
      91751 (Profil gelöscht)
      @Wombat:

      Die schriftliche Begründung des Urteils folgt in ein paar Wochen/ Monaten

    • @Wombat:

      Auspionieren von Arbeits und Wohnstätten ist ein Hinweis auf "geplanten Terror"

  • Mein Krieg ohne die Waffe (in Anlehnung an diesen taz-Artikel: taz.de/Pazifismus-...e-Krieg/!5858603/) - ergo Kriegsdienstverweigerung 1976 - hat unter anderem mit solchen Leuten zu tun. Auch damals schon war die Bundeswehr von solchen Leuten unterwandert (Michael Kühnen und Konsorten) und sie ist es nach meinem Eindruck bis in die jüngste Zeit (siehe Uwe Böhnhardt und das gesamte NSU-Umfeld)

    Seit 45 Jahren mittlerweile ist es mir ein Rätsel, warum unsere Schlapphüte (z. B. MAD) nicht willens oder in der Lage sind, solche Leute auszusortieren. Wie ist es heute immer noch möglich, bei der Bundeswehr Waffen und Munition verschwinden zu lassen, ohne dass davon jemand etwas mitbekommt?

    • @Grenzgänger:

      Sehen Sie mal hier: 16.05.2022 - 1 W-VR 12/22 RandNr 5. Das sollte Ihre Fragen beantworten, warum, das so schwer ist bzw. solche Typen nur so schwer aus dem Dienst zu entfernen sind. Das ist jetzt keine Entschuldigung für BAMAD, aber ein möglicherweise Erklärungsansatz.

      GRUFFY

  • taz.de/Geplanter-i...866425&s=islamist/

    Der 21-jährige Islamist kriegt über 8 Jahre, der 33-jährige Rechtsextremist 5,5 Jahre. Jajaja, unterschiedliche Taten, unterschiedliche Gerichte, trotzdem ganz interessant, dass der deutsche Offizier (jetzt wohl nicht mehr, oder doch?) so günstig davonkommt.

    Kriegt er wenigstens Festungshaft oder muss er mit dem gemeinen Pöbel einsitzen? (Liebe Kommentarkürzer*innen, das war ein schlechter sarkastischer Scherz, kein Klassismus.)

    • @hierbamala:

      Der "Scherz" ist tatsächlich schlecht.

  • Danke danke und noch einmal danke an die Journalist*Innen der Taz, welche zur Aufdeckung des Hannibal Netzwerks beigetragen haben. Mein tiefster Respekt. Wünsche mir auch so stark zu sein.

  • Eine Einordnung zur Laufzeit der Haft wäre noch interessant, gerade auch im Vergleich zur IS-Rechtsprechung oder Rechtsextremen wie die Gruppe Freital etc.