Geplanter islamistischer Terroranschlag: Haft für „tickende Zeitbombe“
Am Freitag wurde ein 21-jähriger Hamburger zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Er wollte zum 20. Jahrestag von 9/11 einen Anschlag verüben.
Zehn Minuten später ist die Gelassenheit verflogen: Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz. C. wollte einen Terroranschlag zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 verüben.
Mit dem Urteil ging das Gericht noch über die Forderung der Bundesanwaltschaft hinaus, die eine siebenjährige Haftstrafe gefordert hatte. C.s Verteidiger hatte sich lediglich für eine Jugendstrafe von maximal drei Jahren ausgesprochen. Das Gericht bezeichnete C. hingegen als „tickende Zeitbombe“.
Für den geplanten Anschlag hatte C. im Darknet und auf anderen Webportalen größere Menge an Chemikalien sowie weitere Materialien zum Bau eines Sprengsatzes erworben. Beim versuchten Kauf einer Makarow-Pistole und einer Handgranate nahm er unwissend Kontakt mit einem verdeckt agierenden Polizeibeamten auf. Bei der vereinbarten Übergabe der Waffen im August 2021 war der junge Mann von Spezialkräften in Hamburg festgenommen worden.
Anschlag auf den Boston-Marathon war sein Vorbild
Nach Ansicht des Gerichts hat C. einen „fanatischen Hass auf vermeintlich Ungläubige“ gehabt, der ihn zur Planung eines Terroranschlags bewegte. Während der Verhandlung, so schilderte es die vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors am Freitag in der Urteilsbegründung, habe C. weder Reue über die geplante Tat gezeigt noch habe er die Absicht einer Deradikalisierung erkennen lassen.
Wenn die Tat durchgeführt worden wäre, hätte es mit Sicherheit viele Tote und Verletzte gegeben, so die Richterin. Vorbild sei für C. der Terroranschlag auf den Boston-Marathon im Jahr 2013 gewesen, bei dem drei Menschen getötet und 264 verletzt wurden.
„Die Art und die Beweggründe haben nichts mit einer typischen Jugendverfehlung zu tun, sondern mit der Tat eines erwachsenen Mannes“, sagte die vorsitzende Richterin am Freitag – deshalb wurde C. auch nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. C.s islamistische Radikalisierung begann bereits im Jugendalter. Konkret verfestigte sich sein Plan für einen Terroranschlag im Oktober 2020.
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