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Nach Kontamination mit GlyphosatSchadenersatz für Imker

Eine Agrarfirma verspritzte das Umweltgift in Brandenburg neben Bienenstöcken. Weil dadurch der Honig verunreinigt wurde, muss sie nun zahlen.

Tatort: glyphosat-verseuchter Löwenzahn Foto: imago

Karlsruhe taz | Der Imker Sebastian Seusing erhält Schadenersatz, weil sein Honig durch einen Spritzmitteleinsatz auf dem Nachbarfeld mit Glyphosat verunreinigt wurde. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag. Es ist das erste Urteil, bei dem ein chemiegeschädigter Imker Schadenersatz erstritt.

Der Brandenburger Imker stellte 2018 rund 90 Bienenstände für 29 Bienenvölker an einen Waldrand im Landkreis Barnim. Im April 2019 bemerkte Seusing, dass der blühende Löwenzahn, der auf einem benachbarten Feld wuchs, wohl mit Pflanzenschutzmitteln besprüht worden war und einging.

Seusing ließ vorsichtshalber den Honig testen, den seine Bienen zuletzt produziert hatten. Tatsächlich war der Grenzwert für den Wirkstoff Glyphosat um das 150-Fache überschritten. Der Imker musste deshalb 550 Kilogramm verunreinigten Honig vernichten. Er hatte Einnahmenausfall und Aufwand von rund 14.500 Euro.

Den Schaden wollte Imker Seusing von der Eigentümerin des benachbarten Feldes, einer niederländischen Agrarfirma, ersetzt bekommen. Diese hatte eingeräumt, dass sie den Löwenzahn mit dem glyphosathaltigen Bayer-Herbizid Durano TF besprüht hatte.

Deutlich erkennbares Kollateralrisiko

Nach einem fast einjährigen Prozess entschied nun das Landgericht Frankfurt (Oder), dass dem Imker in vollem Umfang Schadenersatz zusteht. Die Glyphosatverunreinigung stelle eine Verletzung von Seusings Eigentum dar. Die Agrarfirma hätte nicht einfach losspritzen dürfen, da Seusings Bienenkästen gut sichtbar am Feldrand standen. Im Prozess wurde deutlich, dass der Schaden hätte vermieden werden können, wenn der Löwenzahn vor dem Spritzen gemäht worden wäre.

Offen bleibt aber, was gilt, wenn die Bienenstöcke nicht gut sichtbar direkt neben dem Feld stehen, das gespritzt werden soll. Muss der Imker alle Landwirte der Umgebung informieren, dass sie Rücksicht nehmen sollen? Oder müssen umgekehrt die Landwirte die Umgebung nach Bienenstöcken absuchen? Denkbar sind viele Lösungen. Bienen fliegen manchmal mehrere Kilometer auf der Suche nach Nektar.

Unterstützt wurde Imker Seusing von der Stiftung Aurelia, die sich für eine bienen- und imkerfreundliche Welt einsetzt. Die Stiftung fordert, es solle generell unzulässig sein, dass Landwirte ihre Pflanzenschutzmittel auf blühende Pflanzen spritzen und die Herbizide so von Bienen in den Honig eingebracht werden.

Gegen das Urteil kann nur die Agrarfirma Berufung einlegen, weil sie den Prozess verloren hat.

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2 Kommentare

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  • Gutes Urteil.



    Nachträglich sollte man den Ex-Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) auch noch verklagen. Der hat einer Verlängerung von Glyphosat in Deutschland zugestimmt, gegen alle anderen. "So isser halt, der Schmidt".



    Dabei hat er sich nach massiver Kritik auf sein Ministeramt berufen. Wie so ein kleiner Diktator.



    Klöckner war keinen Deut besser. Dass die sich überhaupt noch vor die Kamera traut!



    Aber so sind sie halt, die Herren und Damen Politiker.



    Wer hat uns den ganzen Mist eingebrockt? Nun schreit man aus der Opposition gegen alles was neu beschlossen wird. Ein Affentheater.

  • Ich bin positiv überrascht, dass der Imker den Prozess gewonnen hat.



    Aber laut Radionachrichten musste er seinen Betrieb aufgeben und hatte so weit mehr Schaden (70.000€) als die erstritten 14.500€.