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Gewaltvorwürfe gegen die BVGDas ist längst nicht mehr egal

Erneut gibt es Vorwürfe von rassistischer Gewalt durch BVG-Mitarbeitende. Polizist zwingt eine Zeugin ihr Video zu löschen – vermutlich zu Unrecht.

Immer wieder gibt es Kritik, dass Sicherheitsleute der BVG rassistisch und gewalttätig seien Foto: dpa

Berlin taz | Die Botschaft des legendären „Is mir egal“-Videos der BVG ist sympathisch: Da toleriert der Kontrolleur alles, solange man einen Fahrschein hat. Dass die Realität oft weniger spaßig ist, wissen die Opfer von Racial Profiling und Gewalt durch BVG-Mitarbeitende. Das Phänomen ist so augenfällig, dass es sogar eine Initiative namens #BVGWeilWirUnsFürchten gibt – deren Petition über 38.000 Unterschriften hat.

Dieser Tage sind wieder zwei Vorfälle ans Licht gekommen, die keine gute Werbung für das Verkehrsunternehmen abgeben. Am Sonntag sorgte ein Bericht des Guardian für Aufmerksamkeit, wonach der Schwarze Opernsänger Jeremy Osborne im Oktober 2020 von Kontrolleuren rassistisch beleidigt und tätlich angegriffen worden sein soll. Osborne verklage jetzt die BVG. „In no city have I felt as unsafe as Berlin“, zitiert ihn die Zeitung.

Der zweite Vorfall spielte sich am vergangenen Donnerstag am U-Bahnhof Kottbusser Tor ab; die 18-jährige Betül Torlak vom Landesvorstand der Partei „Die Urbane“ berichtete davon am Montag in einem auf Twitter kursierenden Video, in dem sie der Linken-Abgeordnete Ferat Koçak dazu interviewt. Der taz erzählte Torlak: Am Bahnsteig der U1 sei ihr gegen 17.30 Uhr aufgefallen, wie zwei Sicherheitsleute der BVG einen jungen Schwarzen Mann aus einem Zug zogen, schlugen, sodass er zu Boden ging, und an der Hose über den Bahnsteig schleiften. „Ich habe sie gefragt, was sie da tun, und angefangen, mit meinem Handy zu filmen.“

Als kurze Zeit darauf die Polizei eintraf, filmte Torlak erneut. „Ein Beamter kam auf mich zu und fragte mich laut, was ich mache.“ Dann habe er verlangt, dass sie das Video lösche, da nun seine Stimme auf der Aufnahme sei – nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) sei sie dazu verpflichtet. Er habe ihr das Handy und ihren Personalausweis abgenommen. Als sie zustimmte, das Video zu löschen, habe der Beamte Apps und Ordner ihres Handys kontrolliert, ob sie dies wirklich getan habe.

Gerichte sind anderer Meinung

Das Problem ist mit Racial Profiling eng verknüpft: Filmen Zeu­g*in­nen Polizeieinsätze, bekommen sie oft Scherereien mit Beamten, die auf 201 StGB verweisen. Der Paragraf verbietet, das „nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen“ aufzunehmen oder weiterzugeben. Ob er auf Polizisten im Dienst anwendbar ist, ist umstritten. Mehrere Gerichtsurteile besagen, dass deren Äußerungen gegenüber Bür­ge­r*in­nen per se „öffentlich“ sind.

Ein Polizeisprecher sagte, das Video mit Torlaks Aussage sei an die interne Beschwerdestelle weitergeleitet worden, der involvierte Beamte werde dazu befragt. Sollte es sich so zugetragen haben, wie sie sagt, „hätte er die Löschung der Daten nicht verlangen dürfen“. Es sei erlaubt, Polizeieinsätze zu filmen. Die BVG wollte sich zum Fall nicht äußern, weil Torlak Strafanzeige gegen die BVGler gestellt hat – vor allem, um die Videos der Überwachungskameras zu sichern, die sonst nach 48 Stunden gelöscht werden. Man toleriere aber weder Diskriminierung noch Gewalt, betonte ein Sprecher – und gehe „selbstverständlich“ jedem Vorwurf nach.

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12 Kommentare

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  • Hahahaha,



    seit wann ist gelöscht denn bitte gelöscht?



    Die Daten sind doch sicher ohne große Probleme, wieder herzustellen.

  • Getreu dem Motto "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" wird da nichts passieren.



    Denn was meinen Sie, bei welcher Behörde viele der Sicherheitsleute vorher mal beschäftigt waren ?



    Bei der Post? - Falsch, aber zwei Versuche haben sie noch.



    Ein Tipp: Fängt auch mit "P" an.

    • @Bolzkopf:

      Woher haben Sie denn diese Information? Ist da nicht eher der Wunsch danach Vater des Gedanken? Da sind Leute bei, die wären gerne mal einer Behörde, aber eher sind die unterqualifiziert. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist hier nicht gegeben, da nicht das Video von der Tat der Kontrolleure gelöscht wurde. Weniger Ideologie würde manchem Diskurs gut tun.

      • @Tom Pehlgrimm:

        mea culpa - sie haben recht.



        Ich habe die Ex-Zeitsoldaten vergessen ...

        • @Bolzkopf:

          Nun, laut anderen Artikeln zum Vorgang sind die Kontrolleure zumeist sehr schlecht bezahlte Arbeiter, oftmals mit ausländischen Wurzeln weil sonst keiner den Job bei der miesen Bezahlung machen will.. Klingt eher weniger nach Ex-Polizisten / Soldaten.

  • Es ist verrückt. Menschen mit Macht (ja, da gehören auch Ordnungskräfte dazu) müssen vernünftig überprüft werden. Man kann doch nicht den Opfern von rassistischer Gewalt auch noch die Arbeit überlassen, sich darum zu kümmern.

  • Kontrolleure der BVG tätigten sagten nur zum Datenabgleich benötigen Sie meinen Ausweis auf meine Nachfrage hieß es , es würde nicht kosten. - Ich hatte meine Nummer auf der Fahrkarte nicht eingetragen. Nach diesem meinem Versehen erschlichen Sie sich meine Daten und meine Mitarbeit. Am Ende war ich zahlungsverpflichtet, 60 Euro - keine Kulanz von der BVG, meine Beschwerde über den Vorgang blieb ebenso ergebnislos. Die BVG beschäftigt meiner Ansicht nach Drittfirmen. Die Mitarbeiter (Kontrolleure) hielten durchweg in Coronazeiten keinen Abstand und treten zum Teil unhöflich, also laut und erschreckend, auf. - Das was ich hier schreibe , zur Bestätigung schlechter Zustände bei der BVG.

    • @a a:

      Wie aus anderen Artikeln zur Thematik hervorging: Sie haben recht, die Kontrolleure (alle oder zumindest ein Großteil) gehören zu Subunternehmen,werden offenbar ebenso schlecht bezahlt wie vermutlich auch ausgebildet.

  • Ich finde es aus menschlicher Sicht schon nachvollziehbar, dass man nicht bei der Arbeit gefilmt werden möchte. Je nach Ausschnitt kann auch schnell ein falscher Eindruck entstehen, weil der Kontext gerne mal fehlt. In diesem Fall hat der Polizist ja auch keine Tat begangen, sondern ist zu einer von anderen begangenen Tat gerufen worden, weshalb ich auch keinen Grund sehe, warum seine Arbeit ohne weiteren Grund gefilmt werden müsste. Zu sagen, man müsse grundsätzlich alle Polizist:innen filmen, kriminalisiert die, die für uns in erster Linie Kriminalität bekämpfen sollen. Und klar gehen die ersten, wenn die Polizei da ist, denn sie wissen, dass sich um den Fall gekümmert wird.



    Das Handy zu entwenden und die Inhalte selbstständig zu überprüfen ist jedoch eine Grenzüberschreitung, die diszipliniert gehört.

    Vor einer Veröffentlichung einer Gewalthandlung sollte man grundsätzlich sichergehen, dass die geschädigte Person mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, und nicht einfach annehmen, dass es positiv sei, die Person in dieser Situation der Welt zu zeigen. Für Aufklärungen können die Videos natürlich sehr hilfreich sein, es kann auch sein, dass sich eine Veröffentlichung gewünscht wird, aber das muss geklärt sein. Insbesondere bei solchen Details wie, dem Geschädigten wurde die Hose heruntergezogen...



    Ich habe mal am U-Bahnhof Warschauer Straße in einer wartenden U-Bahn ein Gespräch zwischen einem Kontrolleur und seinem Bekannten mitbekommen. Wie er zu dem Job gekommen wäre? Er meinte, er habe kein Führungszeugnis vorlegen müssen. Das ist ein Job, den einige aus Alternativlosigkeit wählen. Sicherlich auch nicht der angenehmste, lukrativste und erfüllenste Job. Es sollte zumindest sichergestellt werden, dass die Bewerber:innen keine Gefährdung für andere darstellen und mit Belastungen fertig werden, ohne gewalttätig zu werden. In der S-Bahn sah ich mal, wie ein Kontrolleur beleidigt wurde und fast handgreiflich geworden wäre, der Kollege schritt sofort ein.

    • 8G
      84985 (Profil gelöscht)
      @ImInternet:

      "In diesem Fall hat der Polizist ja auch keine Tat begangen, sondern ist zu einer von anderen begangenen Tat gerufen worden, weshalb ich auch keinen Grund sehe, warum seine Arbeit ohne weiteren Grund gefilmt werden müsste. Zu sagen, man müsse grundsätzlich alle Polizist:innen filmen, kriminalisiert die, die für uns in erster Linie Kriminalität bekämpfen sollen. Und klar gehen die ersten, wenn die Polizei da ist, denn sie wissen, dass sich um den Fall gekümmert wird."

      Die Rechtslage ist eindeutig und durch den Polizeisprecher ja auch bestätigt: Polizisten müssen es hinnehmen, bei Einsätzen gefilmt zu werden. Genau wie Bürgeren es hinnehmen müssen, von der Polizei gefilmt zu werden.

      Wer genau hat gesagt, man müsse alle Polizisten filmen? Und wie genau werden die durch das Filmen kriminalisiert? Gilt dieses 'kriminalisieren' dann auch für durch die Polizei gefilmte Bürger?

      Das es immer wieder Fälle gibt, in denen die staatlichen Kriminalitätsbekämpfer die gesetzlichen Regelungen mehr oder minder großzügig auslegen bzw. komplett ignorieren (wie z.B. der im Artikel erwänte Beamte, ohne den es den Artikel möglicherweise gar nicht gegeben hätte), sollte Ihnen bekannt sein. Solche Leute haben natürlich ein Problem damit, gefilmt zu werden. Alle anderen müssen sich eher keine Gedanken machen.

      Aus genau dem Grund ist es auch nicht verkehrt, wenn man eben nicht weggeht, nur weil die Polizei da ist. In Situationen wie der hier geschilderten halte ich es für ausgesprochen sinnvoll, wenn man zusieht, wie die Polizei sich kümmert.

  • Die taz hat sich zum Thema filmen von Polizeieinsätzen klar positioniert und im Oktober '19 berichtet:

    Beschluss des Landgerichts Kassel/ Aufnahme von Polizei geht klar

    taz.de/Beschluss-d...s-Kassel/!5631059/

    • @Thomas Brunst:

      Ich verstehe nicht - warum hat sich hier "die" taz positioniert? Das ist ein Gerichtsurteil über das berichtet wurde.