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Können Vermieter die Wohnfläche ihrer Mieter verringern?

„Wir sollten über rechtliche Möglichkeiten zur Wohnraumbegrenzung nachdenken. Es geht nicht, dass wir über Knappheit klagen und gleichzeitig die Wohnfläche pro Kopf vielerorts weiter steigt“, sagte Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmer (BBU) am Donnerstag in der „Zeit“. Ihr Vorschlag rief ebenso Zustimmung wie Entrüstung hervor. Aber könnte etwa einem Paar tatsächlich gekündigt werden, weil es nach dem Auszug des Kindes „zu viel“ Wohnraum beansprucht?

Richtig ist:

Die Kündigung von Mietverträgen unterliegt in Deutschland strengen Auflagen. Das Überschreiten einer Flächenobergrenze würde nach gegenwärtiger Rechtslage als Kündigungsgrund nicht standhalten.

Es gehe nicht darum, Leuten eine große Wohnung nicht zu gönnen, sagt BBU-Sprecher David Eberhart der taz. Man habe Sensibilität für das Thema Wohnungsnot schaffen und angesichts der Klimakrise zu unkonventionellen Ideen ermutigen wollen. Auch ziele der Vorschlag nicht auf Kündigungen, so Eberhard, sondern orientiere sich an einem Modell des Wohnungstausches, das in der Schweiz schon bei vielen Wohnungsgenossenschaften praktiziert werde. Dort werde den Mie­te­r:in­nen demnach eine kleinere Wohnung angeboten. Sollten sie nicht umziehen wollen, werde eine Unterbelegungsabgabe fällig. Überprüfbare Beispiele für diese Praxis nennt der Verband nicht. Angesichts des deutlich liberaleren Mietrechts in der Schweiz scheint sie aber nicht ausgeschlossen.

Moritz Findeisen

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