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Streichung des Paragrafen 219aDer lange Weg zur Abschaffung

Justizminister Marco Buschmann präsentiert den Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a. Die Union zweifelt an der Rechtmäßigkeit.

Die Ärztin Kristina Hänel und rund 400 Menschen fordern 2019 in Geißen die Abschaffung des § 219a Foto: Rolf K. Wegst/imago

Bald soll es für Ärz­t:in­nen in Deutschland möglich sein, auf ihrer Praxiswebseite folgendes zu schreiben: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu unseren Leistungen“. Für diesen schlichten Satz droht bislang eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Am Montag jedoch legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzentwurf vor, um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs wie im Koalitionsvertrag angekündigt ersatzlos zu streichen.

„Eine Beibehaltung des unbefriedigenden aktuellen Rechtszustands kommt nicht in Betracht“, heißt es im Entwurf, der der taz vorliegt. Er beeinträchtige das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau und führe zu Rechtsunsicherheit für Ärzt:innen. Das sei „unserer Ansicht nach unhaltbar“, sagte Buschmann. Betroffene Frauen suchten 2022 auch im Netz nach Information. Es könne nicht sein, dass „jeder alles“ über Schwangerschaftsabbrüche ins Internet stellen könne – nur die zuständigen Fach­ex­per­t:in­nen nicht. „Diesen Zustand werden wir beenden.“

Urteil gegen Hänel brachte Debatte in Gang

Buschmann spielte damit unter anderem auf Abtreibungsgegner wie Klaus-Günter Annen an, der neben Dutzenden weiteren Ärz­t:in­nen auch die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel angezeigt hatte und die Website „babykaust“ betreibt, auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzt. Begonnen nämlich hatte die Auseinandersetzung um den Paragrafen 219a im November 2017. Damals war Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Website stand, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das galt nach der damals gültigen Fassung des Paragrafen als verbotene „Werbung“.

Hänels Urteil war der Beginn einer neuen Debatte über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – zum ersten Mal, nachdem in den 1960er und 1970er Jahren Frauen auf die Straße gegangen waren, um ihr Recht auf den eigenen Körper einzufordern. Diesmal allerdings ging es nicht um die Frage, ob Abbrüche erlaubt sein sollen oder nicht. Sondern einzig darum, ob es Ärz­t:in­nen verboten sein soll, über eine ihrer Leistungen zu informieren wie über jede andere medizinische Leistung auch – und ob es damit einhergehend ungewollt Schwangeren verboten sein soll, Informationen zur Frage im Netz zu finden, wer Schwangerschaftsabbrüche macht und wie sie vorgenommen werden.

Nach Hänels Verurteilung gingen Tausende Frauen auf die Straße. Mehr als 150.000 Menschen unterzeichneten noch 2017 ihre Petition und forderten die Abschaffung des Gesetzesrelikts, das seit 1933 in Kraft ist. Schnell zeichnete sich unter der Großen Koalition ab, dass es eine parlamentarische Mehrheit für die Abschaffung des Paragrafen geben würde. Grüne, Linke, FDP und SPD brachten Gesetzentwürfe zur Abschaffung oder zumindest weitgehenden Änderung des Paragrafen ein. Doch die damals im Umfragetief liegende SPD kniff und zog zurück – um zugunsten des eigenen Machterhalts den Koalitionsfrieden mit der Union nicht zu gefährden.

Am Ende stand ein fauler Kompromiss: 2019 wurde Paragraf 219a leicht verändert. Ärz­t:in­nen wurden weiter angezeigt und verurteilt. Und auf einer Liste der Bundesärztekammer, die Informationen zu Abbrüchen an zentraler Stelle sammeln soll, will sich bis heute kaum ein Arzt oder eine Ärztin eintragen lassen – auch aus Sorge, zur Zielscheibe von AbtreibungsgegnerInnen zu werden.

Union erwartbar gegen Streichung

„Dass der Deutsche Bundestag den Paragrafen 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch streichen wird, erfüllt mich mit Freude, aber auch Genugtuung“, so Kristina Hänel am Montag. Der Paragraf komme nun dahin, wo er hingehöre: „in die Mottenkiste der Geschichte“. Dass sich die Ärz­t:in­nen­schaft nun endlich ärztlichen Aufgaben und der medizinischen Versorgung widmen und die Justiz ihre Kräfte in die Verfolgung echter Straftaten legen könne, erfülle sie „mit tiefer Zufriedenheit“.

Die Union wendet sich derweil erwartbar gegen das Vorhaben der Ampelkoalition, den Paragrafen bald zu streichen. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Es gibt kein Informationsdefizit“. Sie verteidigte auch den Maulkorb für Ärzt:innen: „Hier gibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung.“ Und schließlich, so Winkelmeier-Becker, habe sie Zweifel, ob die Streichung des Paragrafen 219a überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Heidi Reichinnek, sagte: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik nun endlich umgesetzt wird.“ Sie fordere, dass neben dem Paragrafen 219a auch der Paragraf 218 gestrichen werde, der Abbrüche als Ganzes kriminalisiert. Es könne nicht sein, so Reichinnek, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärz­t:in­nen mehr gebe, die diese Eingriffe durchführen.

Nach der Abstimmung in den Ressorts geht der Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a in die Lesungen im Parlament. Wann genau er gestrichen wird, ist noch unklar. Auch wann die weiteren im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche umgesetzt werden, ist derzeit nicht bekannt. Neben der Abschaffung des Paragrafen 219a wurde vereinbart, dass Abbrüche bald Teil der medizinischen Ausbildung und kostenfrei sein sollen. Zum Paragrafen 218, der Abbrüche als Ganzes kriminalisiert, soll eine Kommission prüfen, inwiefern auch dieser außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden kann.

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19 Kommentare

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  • 4G
    47202 (Profil gelöscht)

    Respekt! Endlich wird der Bremser- und Verhindererpartei mal gezeigt, wo es lang geht.

  • Die Union ist nach 16 Jahren Blockade glücklicherweise und hoffentlich für sehr lange Zeit kaltgestellt

  • Also ich schließe mich der Forderung an, dass der §218 gleich mit abgeschafft werden sollte, insbesondere dann wenn dieser als Begründung für einen Weiterbestand des 219a herangezogen wird. Desweiteren bräuchte es insgesamt eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und mindestens die Versetzungen von Ärzten, die meinen, aufgrund ihrer privaten Vorstellungen medizinische Versorgung verweigern zu können. Und diese Erklärung der katholischen CDU-Abgeordneten ist doch mal lächerlich und realitätsfremd. In den letzten Jahren wurden Ärzt*innen massiv verklagt und in ihrer medizinischen Arbeit behindert. Vielleicht sollte sich die Juristin mal mit Frauenrechten auseinandersetzen!

  • Endlich.

  • Frau Winkelmeier-Becker soll doch bitte mal erklären, was "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche bewirken soll. Glaubt sie wirklich, eine Frau treibt ab, weil sie Werbung dafür gesehen hat? In welcher Welt lebt Frau Winkelmeier-Becker?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es geht wohl primär darum, Abtreibungen nicht zu einer "normalen" Dienstleistung zu machen sondern den vom Bundesverfassungsgericht verlangten Sonderstatus als nur sehr ungern geduldetes Unrecht zu wahren. Dabei ist nicht allein entscheidend, was Frauen heute dazu bewiegen könnte, eine Abtreibung vornehmen zu lassen, sondern welche Folgen eine solche schrittweise Entstigmatisierung für die Zukunft hätte. Das - nach geltender BVerfG-Rechtsprechung unbedingt zu verteidigende - Bewusstsein, dass das ungeborene Leben im Bauch der Betroffenen mehr als nur eine potenziell lästiger Parasit ist, den man sich routinemäßig entfernen lassen kann, wenn man gerade kein Kind will, ist nicht angeboren sondern wird in erheblichen Maße auch von gesellschaftlichen Normen und Wertungen genährt. Von daher ist der Widerstand gegen JEDE Normalisierung durchaus nicht so außerweltlich, wie Sie das darstellen.

      Davon abgesehen ist "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" eben nicht nur die weitgehend neutrale Information darüber durch Ärzte, die sie anbieten. Eine gänzliche Streichung des § 219a würde auch jede sonstige positive Kommunikation einschließlich echter Propaganda freigeben - auch durch Nicht-Ärzte, die diesbezüglich wenigstens noch standesrechtlichen Grenzen unterliegen. Das mag aus Sicht der Verbotsgegner eine super Idee sein, stellte es doch komunikative "Waffengleichheit" mit den Lebensschützern her. Aber der geltenden Verfassungsrechtsprechung widerspräche so eine vollständige Freigabe.

      • @Normalo:

        "...als nur sehr ungern geduldetes Unrecht..."

        Also Humbug. Entweder eine Frau hat das Recht, über ihren Körper zu entscheiden, oder nicht. Diese Rechtskonstruktion ist eine alberne Verneigung vor Leuten, die immer noch im vorigen Jahrhundert feststecken. Und auch Urteile des BVG sind nicht für die Ewigkeit. Das BVG geht in letzter Zeit eher mit der Zeit. Besonders, weil die jetzige Regelung ja keine Abtreibungen verhindert, sondern nur die Frauen schikaniert.

        "Eine gänzliche Streichung des § 219a würde auch jede sonstige positive Kommunikation einschließlich echter Propaganda freigeben..."

        Entschuldigung. Glauben die ernsthaft, Frauen treffen eine solche Entscheidung auf Grund von Propaganda? Das ist ja ein tolles Frauenbild! Die "Gefahren", die Sie hier konstruieren, gibt es praktisch nicht.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Nachtrag: Ich glaube nicht, dass die konkrete Einzelentscheidung unmittelbar durch Propaganda entscheidend beeinflusst werden kann. Aber wenn es gelingt, mit entsprechender Propaganda das Stigma der Entscheidung zurückzudrängen, kann und wird das einen Einfluss darauf haben, welchen Stellenwert eine Frau bei der Entscheidung ihrer Verantwortung gegenüber dem Lebensrecht des Fötus gibt. Nochmal: Gewissensbildung ist nicht angeboren.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ich sehe nicht, dass das Bundesverfassungsgericht den Schutz des "ungeborenen Lebens" so schnell und gründlich vom Tisch fegt, wie das für eine echte Entstigmatisierung der Abtreibung nötig wäre. "Mit der Zeit gehen" heißt auch: Kinderrechte Stärken. Und dass dieser moralische Auftrag erst mit der Geburt beginnen soll, wäre nur interessengesteuert begründbar, nicht ethisch oder biologisch.

          • @Normalo:

            Vorschlag:

            Gesetz machen und BVG entscheiden lassen.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Kann man, ist aber im Zweifel nur symbolpolitischer Aktionismus. Was ich da geschrieben habe, ist nicht von ungefähr. Ich könnte auch schreiben: "Ich sehe nicht, dass die Schwerkraft von heute auf morgen verschwindet." Sie könnten dann vom nächsten Hochhaus springen und schauen, ob das nicht doch eine Fehlprognose war - ok, mit Fallschirm.

              • @Normalo:

                Sie spekulieren nur.

                • @warum_denkt_keiner_nach?:

                  Verfassungsrichter würfeln nicht. Das macht sie auch etwas berechenbarer als z. B. Politiker.

                  • @Normalo:

                    "Verfassungsrichter würfeln nicht."

                    Hat auch niemand behauptet. Sie treffen aber ihre Entscheidungen auch nicht, wie sich das ein NORMALO wünscht. Also lassen wir sie doch entscheiden...

                    • @warum_denkt_keiner_nach?:

                      Meine Wünsche sind irrelevant. Ich habe Ihnen nur geschrieben, welche Argumente gegen eine vollständige Kehrtwende beim Thema "Schutzgut ungeborenes Leben" sprechen.

                      Was ich versuche rüberzubringen (und warum ich so selbstgewiss prognostiziere): Der Zeitgeist liefert in DIESER Frage keine neuen Argumente. Denn die Diskussion, wann Leben beginnt, ist inhaltlich heute auf dem selben Stand wie vor 30 Jahren. Vehemmenter vorgetragene Dämonisierungen der Verfechter dieses Schutzgutes (und umgekehrt seiner Gegner) bzw. Forderungen, es doch endlich mal den Frauenrechten zuliebe unter den Teppich zu kehren (und umgekehrt die Forderungen, Frauen Abtreibungen möglichst weitgehend zu verbieten), ändern daran nichts und erobern mithin auch keine Richterköpfe. Auch Sie selbst haben zu der Frage ja eigentlich nichts anderes beizutragen, als dass dieses Schutzgut misbraucht wird, um Frauen zu unterdrücken, und man doch mal schauen sollte ob Karlsruhe es deshalb nicht doch fallen lässt. Oder täusch ich mich da?

                      Nein, die Denkanstöße, die der Zeitgeist tatsächlich in juristisch halbwegs verwertbarer Weise geliefert hat, betreffen eine andere, nachgeschaltete Frage: Wenn man nunmal ein Schutzgut "ungeborenes Leben" anerkennt, welche Zumutungen rechtfertigt das gegenüber abtreibungswilligen Schwangeren?

                      Da gibt's in der Tat Potenzial für Bewegung. Das reicht aber absehbar nur für graduelle Erleichterungen (Sicherstellung des Zugangs zu abtreibewilligen Ärzten, Informationsrechte etc., vielleicht auch eine Umgestaltung der Hürden dafür...), NICHT für den Paradigmenwechsel, der einer Abschaffung des § 218 vorangehen müsste. Da würde ich mich festlegen - nicht weil ich es gerne so hätte, sondern weil alles Andere eine weit schwächere fachliche Leistung wäre, als von Karlsruhe zu erwarten ist.

  • Nicht der § 219a ist das Problem, sonder der § 218.



    Was macht die Ampel dafür?

    • @Yvvvonnne:

      immer hübsch einen Schritt nach dem anderen. Kommt noch.

    • @Yvvvonnne:

      Im Koalitionsvertrag findet sich dies hier:



      "Reproduktive Selbstbestimmung: Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB."



      Bis auf den letzten Punkt ist alles noch recht unkonkret, aber auch so schon meilenweit besser als was zuletzt Stand der Dinge war. Insbesondere die Betonung der Fortbildung und die klare Verankerung von Abtreibung als Teil der Gesundheitsversorgung finde ich positiv.



      Aktuell läuft eine Studie, noch unter Spahn gestartet, bis Ende Oktober 2023 (taz.de/Studie-zu-S...abbruch/!5744623/). Das ist noch lange hin, aber man kann jetzt schon Ergebnisse vermuten: Die Versorgung hat sich verschlechtert und ist zum Teil mittlerweile lückenhaft, der medikamentöse Abruch wird viel zu selten gewählt etc. Wenn die Koalition dann noch Luft hat, wäre dann die Grundlage gegeben, weitere Maßnahmen anzugehen.



      Das, denke ich, macht die Ampel dafür. Falls die Ampel das zwischendurch vergisst, muss man sie wohl mal an den Koalitionsvertrag erinnern.

      • @V. Ohneland:

        Ja, das ist schon deutlich besser als das, was CDU + SPD in den letzten Jahren geboten haben.

        Dennoch: Wo bleibt der Fahrplan zur Abschaffung des § 218? Wo bleibt das Ende der bevormundenden Zwangsberatung?