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Verfahren gegen Bayern-Spieler HernándezOhne Ansehen der Person

Martin Krauss
Kommentar von Martin Krauss

Spaniens Justiz will den Fußballprofi im Gefängnis sehen. Der Fall offenbart den Gegensatz von Profitinteressen im Fußball und Rechtsstaat.

Vorerst letztes Spiel? Lucas Hernández bei einem Spiel mit Bayern München am 17. Oktober Foto: RHR-Foto/imago

D as staatlich gefällte Urteil gegen Lucas Hernández wird gelten, völlig unabhängig, was hiesige Fußballexperten oder Hernández’ Arbeitgeber, der FC Bayern München, dazu sagen. Bislang, vor der Verhandlung der Berufung, die der 25-jährige Fußballprofi bei einem Gericht in Madrid eingelegt hat, lautet dieses Urteil: sechs Monate Haft.

Der Mann, der mit Frankreich Weltmeister wurde, hatte sich 2017 einen, wie es meist formuliert wird, „handgreiflichen Streit“ mit seiner damaligen Freundin geliefert. Es geht also um häusliche Gewalt, um keine Lappalie. Beide wurden 2019 zu gemeinnütziger Arbeit und zu einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Vom zweiten glaubten sie, es gelte nicht mehr, weil sie sich doch bald versöhnten und heirateten. Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot liegt dennoch vor.

Es gibt gewiss Argumente gegen eine derart rigide Handhabung des Kontaktverbots – „Lieben sie sich nicht?“. Aber die Gründe, die die spanische Justiz anführt, sind nicht von der Hand zu weisen: Sie möchte verhindern, dass etwa ein Mann, der das Gefängnis vermeiden will, faktisch von der Frau eine Versöhnung erzwingt: „Willst du, dass ich wegen dir in den Knast muss?“

Egal, zu welcher Betrachtung man neigt: Ob Hernández wirklich seine Haft antreten muss, ist offen. Für das Champions-League-Spiel der Bayern, das am Mittwoch bei Benfica Lissabon stattfindet, steht er jedenfalls zur Verfügung. Für den zu verhandelnden Fall hat das keine Bedeutung. Und es ist sehr gut, dass hier nicht die Fußballöffentlichkeit zuständig ist. Hernández’ Trainer Julian Nagelsmann etwa spricht von einem „privaten Thema“, und er hofft, dass er spielen darf.

Dafür nämlich dürfte bereits jetzt der Fall Hernández stehen: Dem mitunter sehr dreist vorgetragenen ökonomischen Interesse, den 80-Millionen-Euro-Profi in der Champions League einsetzen zu wollen, steht ein Rechtssystem gegenüber, das ohne Ansehen der Person und ihrer fußballerischen Meriten urteilt.

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Martin Krauss
Jahrgang 1964, freier Mitarbeiter des taz-Sports seit 1989
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2 Kommentare

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  • Verstehe nicht, warum BEIDE Partner zu Sozialarbeit verurteilt wurden.

  • Ausgerechnet das spanische Justizsystem beurteilt Fußballer ohne Ansehens der Person? Mal die verschiedensten Steuerhinterziehungsverfahren dort gegen Messi und Co in den letzten Jahren verfolgt? Der Fall Hernandez ist schon etwas bizarr weil ja quasi durch gemeinsame Flitterwochen gegen ein geltendes Kontaktverbot verstoßen wurde. Das ist natürlich viel schlimmer als ein Steuerbetrug in dreistelliger Millionenhöhe.