Europäischer Gerichtshof und Polen: Nächster Dämpfer für Warschau
Der Europäische Gerichtshof befindet einen weiteren Teil der polnischen Justizreform für rechtsstaatswidrig. Geklagt hatte ein Richter, der degradiert worden war.
Freiburg taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut einen wichtigen Bestandteil der polnischen Justizreform beanstandet. Auch die am Obersten Gericht gebildete Kontrollkammer sei rechtsstaatswidrig besetzt. Im Juli hatte der EuGH bereits die Zusammensetzung der ebenfalls umstrittenen Disziplinarkammer als Verstoß gegen EU-Recht gewertet.
Seit 2015 regiert in Polen die nationalkonservative Partei PiS und versucht, die bis dahin unabhängige Justiz gleichzuschalten. In Polen wird daher zwischen „alten Richtern“ und „neuen Richtern“ unterschieden, je nachdem, ob sie vor oder nach den Reformen von 2015 ins Amt kamen.
Den aktuellen Fall brachte Waldemar Zurek ins Rollen, ein „alter Richter“ am Bezirksgericht Krakau. Zurek ist ein erklärter Kritiker der Justizreform und wurde 2018 gegen seinen Willen von einer zweitinstanzlichen in eine erstinstanzliche Abteilung des Bezirksgerichts versetzt. Er wurde damit faktisch degradiert. Dagegen klagte Zurek und landete mit seinem Rechtsmittel schließlich bei der Kontrollkammer des Obersten Gerichts.
Die Kontrollkammer (oft auch „Kammer für außerordentliche Überprüfung“ genannt) wurde 2018 gemeinsam mit der Disziplinarkammer neu eingeführt und besteht nur aus „neuen Richtern“, während die Mehrheit des Obersten Gerichts Polens noch aus „alten Richtern“ bestand. Zurek stellte deshalb sogleich einen Ablehnungsantrag gegen alle Richter der Kontrollkammer. Noch bevor über den Ablehnungsantrag entschieden war, lehnte ein Einzelrichter der Kontrollkammer im März 2019 Zureks Rechtsmittel gegen die Zwangsversetzung ab.
Verzwickter Fall
Der Fall wurde im Mai 2019 von der Zivilkammer des Obersten Gerichts, die noch mehrheitlich mit „alten Richtern“ besetzt war, dem EuGH vorgelegt. Die Zivilkammer wollte wissen, ob der Einzelrichter der Kontrollkammer überhaupt als gesetzlicher Richter anzusehen ist.
Der EuGH hat in diesem verzwickten Fall nun zwei Dinge entschieden. Zum einen stellte er klar, dass die Zwangsversetzung eines Richters nur möglich ist, wenn sie dazu dient, die Kapazitäten der Gerichte dem jeweiligen Arbeitsanfall anzupassen. Ansonsten seien Zwangsversetzungen in der Regel als Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz anzusehen, weil sie auch als Sanktion für unliebsame Urteile genutzt werden können. Ob im Fall Zurek „berechtigte Gründe“ für die Zwangsversetzung vorlagen, musste der EuGH nicht entscheiden.
Schwerpunktmäßig befasst sich das EuGH-Urteil vielmehr mit den Richtern der Kontrollkammer. Diese Richter vermittelten nicht den Eindruck, „unabhängig und unparteilich zu sein“, was das Vertrauen in die Justiz beeinträchtige, so der EuGH. Ihre Beschlüsse könnten daher als „nicht existent“ angesehen werden.
Als einen wesentlichen Grund für die Zweifel nannte der EuGH, dass die Richter der Kontrollkammer vom Landesjustizrat ausgewählt werden, der selbst seit 2015 einseitig besetzt ist. Damit sprach der EuGH zugleich allen seit 2015 vom Landesjustizrat vorgeschlagenen „neuen Richtern“ das Misstrauen aus.
Abstrakte Maßstäbe
Diese EuGH-Entscheidung muss nun noch vom vorlegenden Gericht, der Zivilkammer des Obersten Gerichts Polens, umgesetzt werden. Der EuGH hat sich aber nicht auf abstrakte Maßstäbe beschränkt, sondern sich konkret zur Situation in Polen geäußert. Von dieser Einschätzung kann die Zivilkammer kaum abweichen und wird dies nur tun, wenn zwischenzeitlich auch dort die „neuen Richter“ die Mehrheit übernehmen. (Az.: C-487/19)
Am Donnerstag dieser Woche wird das polnische Verfassungsgericht eventuell darüber entscheiden, ob EU-Recht Vorrang vor polnischem Recht hat. Das Urteil war aber schon oft angekündigt und bisher stets verschoben worden.
Leser*innenkommentare
Ephraim Tollkühn
Aha, also wenn die EU so eine Lachnummer ist, sollte sie wohl schleunigst die Forderungen des Grünen EU-Abgeordneten Freund befolgen und den Geldhahn zudrehen. Mal sehen, ob es den Pol*innen dann immer noch egal ist, wenn wie in England die Preise explodieren und die Warenzufuhr knapp wird.
Dann können sie ja mit dem ungarischen Nazi und der korrupten österreichischen Regierung eine eigene Faschounion aufmachen. Die muss dann zum Glück auch nicht mehr mitfinanziert werden
Bleibt abzuwarten, wer dann am Ende die Lachnummer ist
Valery Pokrowski
@Ephraim Tollkühn England war und Österreich ist Netto-Geber der EU. Sprich, Ö-land spart am Austritt.
Valery Pokrowski
EU soll sich nicht wundern, wenn Polen eines Tages China bevorzugt.
Kaboom
@Valery Pokrowski Da wären vermutlich die meisten Europäer super froh drüber. Zumindest wenn Polen dann - ENDLICH - die EU verlässt.
Valery Pokrowski
@Kaboom Und eigene Atomwaffen anschafft.
Kaboom
@Valery Pokrowski LOL, janee ist klar, "eigene Atomwaffen" hat nun wirklich enorm viel mit der EU zu tun.
joaquim
Wie immer wenns um Polen oder Ungarn geht, werden irgendwelche Urteile und Kritiken so lange diskutiert bis niemand mehr daran interessiert ist. Die EU IST eine Lachnummer!
V M
Das ist der Mehrheit der Menschen in Polen doch total egal. Ich habe viele Kolleginnen aus Polen, die halten die EU für eine Lachnummer und für gibt es nur zwei Gründe die für die EU sprechen:
Die jährlichen Milliarden aus Brüssel/Berlin
und
Die Möglichkeit in Europa problemlos zu reisen und überall Kohle machen zu können.
So sieht es aus