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Verteidigung fordert Milde

Mutmaßlicher Messerstecher von Dresden soll Jugendstrafe erhalten

Im Dresdner Mordprozess nach dem Angriff auf eine schwules Paar im Oktober 2020 hat die Verteidigung eine Verurteilung des 21-jährigen Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert. Er sei drei Jahre in staatlicher Obhut im Gefängnis gewesen, zum Teil in Isolation, sagte Verteidiger Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Oberlandesgericht (OLG).

Der Anwalt sagte, es sei fraglich, ob sein Mandant im Gefängnis zu einem Erwachsenen herangereift sei. Rein rechtlich sei er aber für Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zu bestrafen. Die tödliche Messerattacke sei zu bedauern, es sei eine Einzeltat eines Einzeltäters gewesen. Sein Mandant sei nicht Teil einer organisierten Struktur.

Das Urteil gegen den jungen Mann wird am kommenden Freitag erwartet. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 21-jährigen Angeklagten mit Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt gefordert.

Sie hatte auf das radikalislamistische und homophobe Tatmotiv des damals 20-jährigen Syrers verwiesen. Der Angeklagte habe sich spätestens seit 2016 radikalisiert.

Der Syrer soll am 4. Oktober 2020 in Dresden ein schwules Paar niedergestochen haben. Einer der Männer starb kurz nach dem Angriff, sein Lebenspartner wurde schwer verletzt. (epd)

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