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Coronamaßnahmen in den LändernWelche Regeln an Ostern gelten

Vor den Feiertagen haben viele Landesregierungen die geltenden Coronaregeln noch einmal verschärft. Ein Überblick.

Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bleiben in den meisten Bundesländern erlaubt Foto: Steffi Adam/imago

Berlin taz | Auch in diesem Jahr muss Ostern wegen der Coronapandemie in kleinem Kreis stattfinden: Nur wenige Bundesländer lockern die Coronaregeln über die Feiertage, einige Landesregierungen haben sogar Verschärfungen beschlossen, darunter Hamburg und Berlin. In den meisten Bundesländern gilt weiterhin, dass Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Die genauen Regeln in den Ländern zeigt diese Karte:

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Abendliche Treffen oder späte Osterspaziergänge sind etwa in Hamburg bald gar nicht mehr möglich. Ab Karfreitag gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Weitere Städte und Regionen könnten bald nachziehen: In den Kreisen zahlreicher Bundesländer drohen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ebenfalls Ausgangsbeschränkungen. Die aktuelle Inzidenz in den Kreisen lässt sich der nächsten Karte entnehmen.

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Wer kurz vor den Feiertagen noch ein Ostergeschenk besorgen möchte, kann das in den meisten Ländern per Terminshopping oder Abholung vor Ort. In einigen Kreisen benötigt man für das Einkaufen mit Termin darüber hinaus einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest.

Uneingeschränkt geöffnet bleiben weiterhin die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken. Das gilt für alle Bundesländer.

Weitere Ausnahmen gibt es in einigen Ländern beispielsweise für Buchhandlungen oder Kinderschuhgeschäfte. Beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie weiteren öffentlichen Innenräumen muss in der Regel eine medizinische Maske getragen werden. In Berlin gilt seit dieser Woche sogar eine FFP2-Maskenpflicht, wie es sie in Bayern schon länger gibt.

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