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Zeugen schwänzen AusschussScholz muss antanzen

Dem Untersuchungsausschuss zur Cum-Ex-Affäre blieben die als Zeugen geladenen Eigner der Warburg-Bank fern. Nun soll Olaf Scholz aussagen.

Hat er Absprachen mit der Warburg-Bank getroffen oder nicht? Ex-Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) Foto: Kay Nietfeld/dpa

Hamburg taz | Die Zeugen lassen sich vertreten. Als vergangenen Freitag die Befragung der Eigner des privaten Hamburger Bankhauses M.M. Warburg & CO, Max Warburg und Christian Olearius, auf der Tagesordnung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Cum-Ex-Affäre steht, sind beide nicht zugegen. Auch das Anwaltsteam von Max Warburg um den ehemaligen CSU-Politiker Peter Gauweiler hat wegen Krankheit abgesagt. Erst am Tag zuvor war sein Versuch gescheitert, vor Gericht zu erwirken, dass die Anhörung vertagt wird.

Dafür gibt der Anwalt von Olearius, der Hamburger Wirtschaftsjurist Klaus Landry, eine Erklärung für seinen Mandanten ab. Es geht dabei um zwei Zusammentreffen von Olearius und Warburg mit Ex-Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im September und Oktober 2016.

Die Warburg-Bank war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften durchsucht worden und das Hamburger Finanzamt hatte der Warburg-Bank in Zusammenhang mit diesen Deals eine Steuerforderung in Höhe von 47 Millionen Euro aufgetischt. Diese drohte aber in die Verjährung zu laufen.

Kurz nach den Treffen mit Scholz kassierte eine gemeinsame Runde aus Mit­ar­bei­te­r*in­nen des Finanzamtes und der Finanzbehörde überraschend die Steuerforderung. Der Ausschuss will nun herausfinden, ob Scholz und sein Finanzsenator, der heutige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), Einfluss darauf genommen haben, auf die 47 Warburg-Millionen zu verzichten.

Gespräche mit dem Bürgermeister

Die hat die Bank inzwischen aus den Privatschatullen von Olearius und Warburg beglichen – unter Vorbehalt, denn die Bank ist der Meinung, dass die Steuerforderung zu Unrecht erhoben wurde und lässt sie vor Gericht überprüfen.

Landry äußerte sich nun erstmals zu den beiden Gesprächen von Olearius und Warburg mit Scholz. Der Termin sei anberaumt worden, um Scholz die Rechtsposition der Bank zu dem Cum-Ex-Deal und dem daraus resultierenden Steuerstreit mitzuteilen. Zudem habe man darlegen wollen, dass die 47-Millionen-Forderung das renommierte Bankhaus in die Insolvenz treiben könnte. Beides Argumente, so zeigen interne Protokolle aus dem Finanzamt, die eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielten, die Steuerforderung letztendlich nicht geltend zu machen.

Warburg habe, so führte Landry aus, „weder wissentlich noch willentlich an rechtswidrigen Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt.“ Die Verantwortung schob er zur Deutschen Bank weiter. Die Kapitalertragssteuer aus den Geschäften, die nach Einschätzung von Warburg rechtlich korrekt waren, habe man an die Deutsche Bank gezahlt, die diese an den Fiskus hätte abführen müssen – das aber sei offenbar nicht geschehen.

Landry betonte, Scholz habe den beiden Bänkern in den beiden Treffen keine Zusagen gemacht und nur in einem späteren Telefonat angeregt, sie sollten ein auch ihm überreichtes Papier, dass die Position der Bank im Steuerstreit darlege, an die zuständige Finanzbehörde mit ihrem Chef Peter Tschentscher schicken, was auch geschah. Wenige Tage später zog Hamburg dann seine Steuerforderung an die Bank zurück.

Weitere Aufklärung zu den Treffen soll nun Olaf Scholz liefern, der am 30. April und dann noch einmal am 17. Dezember von dem Ausschuss befragt werden soll. CDU und Linke hätten ihn gerne erst kommenden August und damit mitten im Bundestagswahlkampf befragt – ein Ansinnen, dass die rot-grüne Regierungsmehrheit am Freitag aber ablehnte.

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3 Kommentare

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  • Teil 1



    Die Offiziellen halten sich nun, gerechtfertigt durch den § 30 AO, den sie selber im parlamentarischen Verfahren so beschlossen haben, bedeckt darüber, warum sie 47- Millionen € Steuergelder verjähren ließen. Uns, von denen sie das Geld haben, die es sich mit ihrer dürftigen Lohnsteuer vom Munde absparen mussten, wollen sie keine Rechtfertigung geben. Wir können also nur spekulieren. Auch wenn wir eigentlich allen ganz aufrichtig vertrauen wollen, wenn wir uns zwingen wollen an den guten Willen derer, denen wir unsere Stimme gaben zu glauben..die erzählen uns ja nichts!!!.. Also bleibt uns nur ein glühendes Eisen, ein heißeres finden wir nicht, uns unsere eigenen Vermutungen abzupressen, was wir nun in Teil 2 tun wollen:

  • Teil 2:



    Man hat sich beim Steuerzahler dafür zu rechtfertigen, wenn man die organisierte Kriminalität bei Steuerhinterziehung straffrei davonkommen lassen will!



    Es soll 3 untergeordnete Stellen geben. Die Stelle, die die Steuern festsetzt, die Stelle, die die Steuern erhebt und die Stelle, die sich um das Strafverfahren bei Steuerhinterziehung kümmert. Die ersten beiden Stellen achten akribisch darauf, dass eine Verjährung nicht eintritt. Die dritte will ein Strafverfahren einleiten. Dass da was -durchrutscht- ist VÖLLIG AUSGESCHLOSSEN.



    Das übergeordnete Amt (ü.A.) „ist in so sensibler Angelegenheit“ nun so was wie der Filter, der beim Ministerium anfragt, was man machen soll, damit die „Leistungsträger“ unseres Systems nicht von „Überreaktionen niedriger Chargen“ aus dem Schlaf gerissen werden. Alle drei Stellen sind dem ü.A. untergeordnet und bekommen die Anweisung: „macht nix, bis wir uns melden“. Nun sagt auch das Ministerium zum ü.A.: „macht nix bis wir uns melden!“. Das ist in einem Beamtenapparat Gottes Wort.



    Am Ende haben alle nix gemacht, weil sich das Ministerium beim ü.A. nicht meldet und die sich in der Folge nicht bei den untergeordneten Stellen melden. Die Verjährung tritt ein! Jeder, der seine Pension nicht verlieren will hält die Fresse.



    Grotesk und eben so durchsichtig wird es, wenn man erfährt, dass, obwohl die Steuer nicht festgesetzt ist, bezahlt wurde.



    Das war aber der Deal damit's kein Strafverfahren gibt (eine Hand wäscht die Andere, oder würden Sie freiwillig Steuern zahlen?). In einem Stadtstaat kennt man sich. Man ist füreinander da in der OK, so dass „im Grunde doch anständige Leute“ nicht in den Knast wandern müssen. Das gehört sich einfach so..in einem Stadtstaat.



    Aufgabe des Untersuchungsausschusses wird sein zu insistieren, wer hat ENTSCHIEDEN, dass alle die Füße still zu halten hatten.



    Noch mal: Eine Verjährung tritt NIEMALS einfach so ein. Nix tun bedarf HIER einer definitiven Entscheidung. Entscheidungen treffen nur Individuen.

  • Liggers. “Kurz nach den Treffen mit Scholz kassierte eine gemeinsame Runde aus Mit­ar­bei­te­r*in­nen des Finanzamtes und der Finanzbehörde überraschend die Steuerforderung.…“

    Däh! “Gemeinsame Runde“ = Keiner war‘s - 🤑 - Normal •



    &



    Oil of Olaf I. zu HH & G 23 - ? Ach was!



    Unser aller Gröfimaz - hat wie immer - 😱 -



    Nix gesehen! - 🥳 - Normal •