piwik no script img

Griechenland nicht sicher für Geflüchtete

Dort drohten „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“, so ein Urteil des OVG Münster

In Griechenland anerkannte Flüchtlinge dürfen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zufolge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden. Die Entscheidung erging im Fall zweier Kläger aus Eri­trea und Syrien, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge der beiden Kläger als unzulässig ab und drohte ihnen die Abschiebung nach Griechenland an. Die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf wiesen Klagen gegen diese Entscheidung ab, die Asylsuchenden zogen vor das OVG. Mit Erfolg. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Laut den Urteilsbegründungen droht den Klägern im Fall der Abschiebung eine „extreme materielle Not“. Sie könnten weder in Aufnahmeeinrichtungen noch in Wohnungen oder Obdachlosenunterkünften unterkommen. Derzeit sei bereits eine „beträchtliche Zahl“ anerkannter Schutzberechtigter obdachlos. (afp)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen