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„Lebenslänglich“ für Halle-Attentäter gefordert

Bundesanwaltschaft betonte im Plädoyer den ideologischen Hintergrund des Täters

Der Attentäter von Halle soll für den Rest seines Lebens hinter Gitter, so die Bundesanwaltschaft am Mittwoch. In ihrem Plädoyer forderte sie eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Volksverhetzung und versuchter räuberischer Erpressung solle er verurteilt werden. Der zuständige Bundesanwalt Kai Lohse bezeichnete die Tat in seinem Schlussvortrag als „Albtraum“ und sprach von einem der „widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg“.

Der 28-jährige Rechtsterrorist versuchte am 9. Oktober 2019 die 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle Jom Kippur feierten. Als er an der massiven Tür scheiterte, erschoss er eine Passantin, später einen jungen Mann in einem Dönerimbiss und verletzte weitere Menschen. Vor Gericht gestand er seine Taten. (dpa)

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