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Entschädigungen für KohlekonzerneStreit um Ausstieg

Wie Kohlekonzerne entschädigt werden, muss noch genau geregelt werden. Expert:innen kritisieren in einer Bundestagsanhörung den geplanten Vertrag.

2028 soll Schluss sein: das Kohlekraftwerk Jänschwalde in der Lausitz Foto: picture alliance/Patrick Pleul/zb/dpa

Es ist eine stattliche Hausnummer: Insgesamt 4,35 Milliarden Euro bekommen die beiden Kohlekonzerne RWE und Leag dafür, dass sie bis 2038 ihre Kraftwerke und Tagebaue nach und nach stilllegen.

Diese Zahlungen will die Bundesregierung nicht gesetzlich festschreiben, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Unternehmen regeln. Dem muss der Bundestag noch zustimmen. Dessen Wirtschaftsausschuss hat sich deshalb am Montagnachmittag in einer Anhörung wissenschaftliche Expertise eingeholt.

Ein Knackpunkt der Debatte: Wenn die Bundesregierung den Kohleausstieg aus klimapolitischen Gründen nachträglich beschleunigen will, wird sie dann vertragsbrüchig und muss sich auf neue Entschädigungszahlungen einlassen?

Eigentlich hat die Regierung genau das schon mit den beiden Konzernen ausgehandelt. Das Ergebnis: Sie erklären sich zum Klageverzicht bereit, den der Vertrag nun auch festhält. „Mein Eindruck aus langer beruflicher Praxis ist auch, dass Unternehmen nicht einfach aus Spaß Verfassungsbeschwerden einlegen“, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Bernd Dammert.

Regelung könnte zu vage sein

Zwei seiner Fachkolleginnen in der Runde sind da anderer Meinung. „Der Vertrag zementiert den bisherigen Ausstiegspfad noch stärker, als es das Gesetz tut“, sagte die Juristin Ida Westphal von der Organisation Client Earth. Der Klageverzicht sei zu allgemein und vage.

Ihr geht es vor allem darum, wie der Vertrag ausgelegt wird, sollten in Zukunft Fälle eintreten, die jetzt noch gar nicht vorhersehbar sind. In einer schriftlichen Stellungnahme warnte sie etwa davor, dass ausländische Investor:innen unter sehr spezifischen Bedingungen möglicherweise doch klagen könnten – die bindet der Vertrag schließlich nicht. Abgesehen davon habe die „wirtschaftliche Realität den Vertrag schon überholt“, so die Juristin.

Die Anwältin Cornelia Ziehm empfiehlt eine rein gesetzliche Regelung. „Wir haben seit dem Atomausstieg eine Vorlage, wie der Ausstieg aus einem Energieträger laufen kann“, sagte sie. „Es gibt keinen juristischen Grund für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag.“ Auch der Umweltverband BUND fordert, dass die Abgeordneten auf eine rein gesetzliche Regelung dringen.

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6 Kommentare

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  • Sorry, muss mich bezügich der Entschädigungen bei AKW korrigieren. Spricht also alles sehr für eine steuerliche Lösung.

  • Eine Festschreibung des langsamen Ausstiegspfad ist genau das, was ich befürchtet habe.

    Diese ganzen Verhandlungen sollten schleunigst beendigt werden und der Kohleausstieg auf marktwirtschaftlichem Wege, über CO2-Preise und Brennstoffsteuern, zügig zu Ende gebracht werden.

  • Gegen eine rein gesetzliche Regelung spricht bereits der Abschluss der Kohlekommission. Darin haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass der Ausstieg im Einvernehmen gegen Zahlung von Entschädigungen zu erfolgen hat. Merkwürdig, dass der BUND als Beteiligter sich nicht mehr daran halten möchte.

    Wi gut das mit dem Atomausstieg als mögliche Vorlage geklappt hat, hat sich im Klageverfahren von Vattenfall gezeigt. Auch hier hatte die Bundesregierung gegen Investitionsschutzabkommen verstoßen.

    • @DiMa:

      Wenn "der Ausstieg im Einvernehmen" wegen weitergehenden Forderungen der Betrieber (für ihre noch nicht abzuschaltenden Kraftwerke!) nicht gelingt, ist das ein willkommener Anlass, es eben ohne Einvernehmen machen.

      Unerträglich ist es, ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode einen langsamen Ausstieg gesetzlich zu zementieren.

      • @meerwind7:

        Momentan gelingt ja das Einvernehmen. ganz offensichtlich. Der im Raum stehende Preis dürfte niemanden überraschen.

        Und wenn das mit dem Einvernehmen nicht gelingt, dann fehlt eine der wichtigsten Grundlagen der Kohlekommission. Dann wird das halt nix mehr mit dem Kohleausstieg in dieser Legislaturperiode.