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Bundesratsbeschluss zu SchweinekäfigenÖfter die Sau rauslassen

Der Bundesrat beschließt, dass Mutterschweine nur noch wenige Tage und nicht mehrere Wochen in Kastenstände gesperrt dürfen. Aber erst in zehn Jahren.

Sauen dürfen in spätestens 17 Jahren nur noch 5 Tage statt wie bislang 5 Wochen eingesperrt werden Foto: Fritz Rupenkamp/Countrypixel/imago

Berlin taz | Der Bundesrat hat die seit Jahrzehnten verbotenen, aber weit verbreiteten zu engen Einzelkäfige für Sauen für weitere 10 Jahre legalisiert. Dann aber müssen die Tiere nach dem Trennen der Ferkel von der Mutter bis zum erneuten Besamen ohne die „Kastenstände“ genannten Metallgerüste gehalten werden, beschloss die Länderkammer am Freitag. Nach bis zu 17 Jahren Übergangsfrist dürfen die Sauen künftig nur noch 5 Tage statt wie bislang 5 Wochen um den Geburtstermin eingesperrt werden.

Die 1,8 Millionen Sauen in Deutschland werden zurzeit überwiegend monatelang in Metallgestellen gehalten, die ungefähr so groß wie das Schwein sind. Es kann sich nicht umdrehen und sich nur langsam hinlegen. Dies hat den Vorteil, dass die Jungtiere nicht so leicht erdrückt werden. Zudem erleichtert der Kastenstand dem Personal den Überblick, zum Beispiel, welche Sau schon besamt ist. Das Metallgestell spart auch Platz, denn außerhalb des Käfigs ist mehr Bewegungsfreiheit vorgeschrieben.

Tierschützer kritisieren jedoch, dass die Kastenstände oft Geschwüre im Schulter- und Hüftbereich verursachten. Wenn Sauen genug Platz hätten, würden ohne Kastenstand auch nicht wesentlich mehr Ferkel erdrückt werden.

Die Tierschutz-Nutztierhal­tungsverordnung erlaubt Kastenstände zwar für einen ­begrenzten Zeitraum. Aber die meisten Käfige sind kleiner als von der Verordnung seit 1992 vorgeschrieben, was 2016 das Bundesverwaltungsgericht bestätigt hat.

Durchwachsenes Lob von Tierschützern

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) wollte deshalb in ihrem Verordnungsentwurf das Gesetz so ändern, dass die zu engen Kastenstände bis zu 17 Jahre legal gewesen wären und danach ein bisschen größer sein müssen und die Zeiten der Tiere darin verkürzt werden. Die Länder mit Regierungbeteiligung der Grünen, die von Tier- und Verbraucherschützern massiv lobbyiert wurden, setzten nun deutlich kürzere Übergangsfristen durch. Außerdem dürfen die Sauen pro Reproduktionszyklus in Zukunft nur noch wenige Tage eingesperrt werden.

„Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss sind relativ zeitnah in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen notwendig. Dies wird gerade die bäuerlich strukturierte Tierhaltung, also kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen“, kritisierte der Deutsche Bauernverband.

Der Tierschutzbund sowie die Organisationen Vier Pfoten und ProVieh begrüßten jedoch, dass der Kastenstand im Deckbereich abgeschafft werde, da er den Tieren Leid zufüge. Die Tierschützer bemängeln die ihrer Meinung nach zu langen Übergangsfristen und dass im Abferkelbereich das Einsperren weiter zulässig sein wird. Die Verbraucherorganisation Foodwatch urteilte, der Beschluss „hat mit Tierschutz rein gar nichts zu tun“. Schleswig-Holsteins Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) entgegnete, ohne den Kompromiss hätte es überhaupt keinen Fortschritt für den Tierschutz gegeben.

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