piwik no script img

Wegen Aussagen auf TwitterNPD verklagt Stephan Weil

Niedersachsens Ministerpräsident hatte sich gegen die Anti-Journalisten-Demo der NPD ausgesprochen. Die Partei sieht sich in ihren Rechten verletzt.

Weil unterstützte die Demo gegen die NPD in Hannover Foto: Ole Spata/dpa

Hannover taz | Die Strategie hat sich die NPD von der AfD abgeguckt: In Niedersachsen strengt die rechtsextreme Partei ein Verfahren gegen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an, weil der sich auf Twitter gegen ihre Anti-Journalisten-Demo ausgesprochen hatte. Eine mündliche Verhandlung hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg jetzt für den 9. September angesetzt.

Im November 2019 hatte die NPD in Hannover zur Demonstration gegen drei Journalisten aufgerufen, die regelmäßig über die rechte Szene berichten. Das hatte bundesweit für Empörung gesorgt und der nationalistischen Partei viel Aufmerksamkeit verschafft – obwohl sie letztlich nur 100 Demonstranten mobilisierte.

Zur Gegendemo kamen rund 7.000 Menschen, darunter auch Ministerpräsident Weil. Er hatte schon in den Tagen zuvor auf seinem Twitter-Kanal Aufrufe zur Gegendemo geteilt und das gerichtliche Hin und Her um ein mögliches Verbot der NPD-Demo kommentiert. Dadurch sieht sich nun die NPD in ihren Rechten verletzt.

Erst im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hätte ein Interview, in dem er die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet, nicht auf der Homepage des Ministeriums verlinken dürfen. Dies verstoße gegen das Neutralitätsgebot. Inhaltlich beanstandete es die Meinungsäußerung nicht.

Weil ist gelassen

Das Beispiel macht Schule: Gerade erst verurteilte das Verwaltungsgericht Gera auf Antrag von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke den CDU-Oberbürgermeister von Altenburg, André Neumann, dazu, Twitter- und Facebook-Äußerungen zu löschen.

Stephan Weil ließ verlauten, er sehe dem Verfahren mit Gelassenheit entgegen: „Ich bin überzeugt davon, dass ich mich gegen eine solche Aktion einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Partei gegen die Pressefreiheit sehr deutlich äußern darf.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Hm, ich bin mir nicht sicher, ob eine Demonstration gegen einen Journalisten nicht dessen Grundrechte einschränkt.

    Von daher müsste eigentlich die Verurteilung von dieser _als Privatperson_ gedeckt sein; ob die Verurteilung _als Ministerpräsident_ in Ordnung ist, klären sicher die Gerichte - aber die Entscheidungen bei anderen Gerichtsverfahren (wie erwähnt) lassen ahnen, was geurteilt werden wird. Immerhin heißt der Twitteraccount "MP Stephan Weil"; es ist also nicht sein privater Account.

    Es gehört wohl zu den Absurditäten unseres Rechts, dass man es aushalten muss, dass Menschen für ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung demonstrieren dürfen, obwohl sie damit die Grundrechte anderer beschneiden wollen.

  • Gegen Rechts darf und MUSS alles versucht werden, auch wenn sich diese beleidigt an Gerichte wendet.

  • Ist es denn wirklich Zuviel verlangt von einem Regierungschef, daß er die Rechtsprechung über zulässige Äußerungen im Amt kennt und einhält ?

  • Als Bürger sage ich Herrn Weil: Sie dürfen! Gerne wieder und oft!