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Chinas „Sicherheitsgesetz“ für HongkongFür die Welt ein Weckruf

Sven Hansen
Kommentar von Sven Hansen

Peking setzt sich über einen völkerrechtlichen Vertrag hinweg und hebelt die Autonomie Hongkongs aus. Das darf international nicht folgenlos bleiben.

Trotz heftiger Proteste, es ist schlimmer denn je: Sonnenuntergang in Hongkong am 29. Juni Foto: Tyrone Siu/reuters

W as für eine bittere Ironie: Hongkongs Demokratiebewegung hat 2003 und 2019 mit Massenprotesten erst ein sogenanntes Sicherheitsgesetz und dann das umstrittene Auslieferungsgesetz verhindert. Die ursprünglich von Peking in Aussicht gestellten demokratischen Wahlen hatten zwar bisher nicht erkämpft werden können.

Aber der Druck der Demokratiebewegung in der autonomen Metropole nahm trotz widriger Umstände stetig zu und führte im November 2019 bei den Distriktwahlen zu einem Erdrutschsieg. Doch jetzt schafft die Regierung in Peking mit der hastigen Verabschiedung eines obskuren Sicherheitsgesetzes einfach Fakten, die viel repressiver sind als alle bisher verhinderten Gesetze und zugleich noch Hongkongs Autonomie umgehen.

Dabei waren bis Dienstag spätabends chinesischer Zeit die Details des verabschiedeten Gesetzes noch nicht bekannt. Am lokalen Parlament vorbei wurde der Stadt ein Gesetz übergestülpt, das Chinas Regierung auch künftig nach Gutdünken die Aushebelung der Hongkong bis 2047 zugesagten Autonomie erlaubt und pekingkritische Gruppen direkt bedroht.

Beunruhigend ist dabei nicht nur der obskure Inhalt des Gesetzes, sondern auch die intransparente Art seiner Verabschiedung. Es wurde nicht einmal mehr versucht, den Anschein eines demokratischen Verfahrens zu erwecken. Vielmehr war dies die Machtdemonstration einer Diktatur mit dem Ziel der Einschüchterung ihrer Kritiker.

Hongkongs Demokratiebewegung beklagt seit Jahren eine Aufweichung der auf 50 Jahre angelegten Autonomie der Stadt, die Peking 1984 der damaligen Kolonialmacht Großbritannien vertraglich zugesichert hatte. Jetzt setzt sich Peking nicht nur über Hongkongs Institutionen hinweg, sondern auch über einen völkerrechtlichen Vertrag, indem es die Zukunft der Stadt zur alleinigen Angelegenheit Chinas erklärt. Peking zeigt sich damit als unzuverlässiger Vertragspartner, was international nicht folgenlos bleiben darf.

In Hongkong selbst soll das neue Gesetz schon ab dem 1. Juli gelten, dem 23. Jahrestag der Rückgabe der Stadt von Großbritannien an China. Erstmals wurden Proteste an diesem Tag verboten, nach dem neuen Gesetz drohen Strafen. Und bei den für September angesetzten Wahlen für Hongkongs Legislativrat kann Peking unliebsame Kandidaten jetzt ausschalten. Das Sicherheitsgesetz zeigt, Pekings Zusagen kann nicht getraut werden. Für Hongkong ist das ein Albtraum, für den Rest der Welt ein Weckruf.

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Sven Hansen
Auslandsredakteur (Asien)
Asienredakteur seit 1997, studierte Politologie in Berlin und Communication for Development in Malmö. Organisiert taz-Reisen in die Zivilgesellschaft, Workshops mit JournalistInnen aus Südostasien und Han Sens ASIENTALK. Herausgeber der Editionen Le Monde diplomatique zu Südostasien (2023), China (2018, 2007), Afghanistan (2015) und Indien (2010). Schreibt manchmal auch über Segeln. www.fb.com/HanSensAsientalk @SHansenBerlin
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