Rücktritt von Hans-Joachim Grote: Irgendwas stimmt nicht
Im Kieler Landtag beschäftigt sich ein Ausschuss mit dem erzwungenen Rücktritt von Hans-Joachim Grote als Innenminister von Schleswig-Holstein.
Nun hat der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Einsicht in jene Chat-Verläufe gefordert, die die Staatsanwaltschaft Kiel bei der Ermittlung gegen einen Polizei-Gewerkschafter als „Beifang“, wie sie es formulierte, sammelte – und die zum Bruch mit Grote beitrugen. Bisher sind nur Zusammenfassungen bekannt, die die Staatsanwaltschaft anfertigte. „Es wäre für die Koalition eine große Belastung, wenn sich herausstellen würde, dass der Hinauswurf Grotes eine Überreaktion war“, sagt Burkhard Peters (Grüne). „Das würde einen deutlichen Schatten auf die Zusammenarbeit legen.“
Als Innenminister hat Grote wichtige Posten im Polizeiapparat neu besetzt – Stegner fragt sich, ob der Rücktritt damit zu tun haben könnte. Grote hat auch die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) unterstützt, der seit 2017 die sogenannte Rocker-Affäre untersucht. Dabei geht es um die Frage, wie die Polizei mit Fehlern umgeht, ob sich Netzwerke in der Leitungsebene gebildet haben und ob Ermittlungsakten rechtlich unsauber geführt wurden, um eine „Quelle“ der Polizei zu schützen, und um den Umgang mit V-Leuten.
Claus Christian-Claussen (CDU), heute Justizminister, sagte im Februar – noch als PUA-Vorsitzender –, er sehe Polizei und Staatsanwaltschaft entlastet: Verstöße habe es gegeben, aber keine Indizien dafür, dass gegen Recht verstoßen worden sei. Die These, die Polizei sei „losgelöst von rechtsstaatlichen Regeln auf Druck der Politik vorgegangen“, habe sich nicht bestätigt.
Mit Nebelkerzen aus der Zwickmühle
Kai Dolgner, der für die SPD im PUA sitzt, und Burkhard Peters, als Grüner Teil der Jamaika-Koalition, widersprechen. „Es gibt die Erzählung, dieser PUA sei völlig überzogen“, so Peters. „Die andere Erzählung lautet: Wir sind auf ein Problem im Umgang mit V-Leuten und damit eine schwärende Wunde des Rechtsstaats gestoßen.“ Es soll Änderungen im Landespolizeigesetz und einen Antrag im Bundesrat geben mit dem Ziel, die V-Leute-Regelung in der Strafprozessordnung neu zu fassen.
Auslöser der Rocker-Affäre war ein Angriff von Mitgliedern der „Bandidos“ auf Angehörige der konkurrierenden „Red Devils“ am 13. Januar 2010 in einem Schnellrestaurant in Neumünster. Nach der Messerstecherei gerieten Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar in eine Zwickmühle, so sehen es jedenfalls Dolgner und Peters. Denn einer der damals Anwesenden hatte einem Polizisten einiges über die Abläufe erzählt. Ein vertrauliches Gespräch – trotzdem hatte „dieser Hinweisgeber für diese Aussage keine Vertraulichkeitszusage als Informant oder V-Person“, sagt Dolgner. „Es war also eine Zeugenaussage.“
Peters zieht die Verbindung zur Politik: „Der Kampf gegen die Rockerkriminalität war für den damaligen Innenminister Klaus Schlie eine Herzenssache.“ Er sieht es als erwiesen an, dass die Aussage des Rockers entgegen den gesetzlichen Verfahrensregeln nicht zu Protokoll genommen wurde. In den Akten steht „offensichtlich mindestens ein unwahrer und unvollständiger Vermerk“, sagt auch Dolgner. Die Beamten, die darauf hinwiesen, wurden versetzt.
Beide Politiker sind überzeugt, dass es nicht darum ging, „Rockern einen Gefallen zu tun“. Aber sie stört, wie der Konflikt damals gelöst wurde und wie Behörden und Beteiligte bis heute mit den Vorwürfen umgehen: „Es werden Nebelkerzen geworfen“, sagt Dolgner. Das gelte auch für den PUA selbst. Kritik gelte als Angriff, statt Fehler einzugestehen, werde abgewehrt.
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