Rechtsanspruch auf Gewaltschutz: Giffey will Frauenhäuser absichern
Bundesfamilienministerin Giffey (SPD) will einen Rechtsanspruch auf den Schutz vor Gewalt durchsetzen – für Frauen und Männer.
Derzeit fehlen in Deutschland knapp 15.000 Plätze in Frauenhäusern. Das ergeben Berechnungen nach der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen. Vorhanden sind nur knapp 7.000 Plätze. Was die Versorgung angehe, „gibt es weiße Flecken auf der Landkarte“, sagte Giffey nach der vierten Sitzung des Runden Tischs des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände, die sich diesmal per Videokonferenz austauschten.
Nun habe man sich darauf verständigt, ein Konzept zu einer „einheitlichen Finanzierung und einem langfristigen Lösungsansatz“ zu Schutz und Beratung zu erarbeiten, so Giffey. Dieses soll für alle gewaltbetroffenen Personen gelten, also auch für Männer. Ab Herbst soll es Fachworkshops dazu geben, auch das Bundesministerium für Arbeit werde dabei sein.
„Wir wollen ein bundesweit einheitliches Vorgehen“, sagte Giffey. Das Ziel sei, schon nächstes Frühjahr Eckpunkte für einen Rechtsanspruch beschließen zu können. Verwirklichen lasse sich das Gesetz aber wohl erst in der nächsten Legislatur.
Zwar habe es in der Coronakrise bislang keine erhöhte Nachfrage nach Plätzen gegeben. ExpertInnen gingen jedoch davon aus, dass es „eine hohe Zahl von Fällen im Dunkelfeld“ gebe, so Giffey. Gewaltbetroffene Frauen, so die Befürchtung, haben in der aktuellen Situation kaum Möglichkeiten, Kontakt zu Beratungsstellen aufzunehmen oder ihre Flucht vorzubereiten.
Die Krise habe „die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht“, sagte Giffey. Corona mache deutlich, dass die Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen auf ein solides Fundament gestellt werden und diese finanziell langfristig abgesichert werden müssten.
Zudem sei beim Runden Tisch vereinbart worden, dass der Gewaltschutz ein Schwerpunktthema aller Länder in der Krisenbewältigung sein solle. Das bundesweite Hilfetelefon sei bereits um 13 Stellen aufgestockt worden, die Beratung sei 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche verfügbar. Klar sei außerdem, dass sowohl die Mitarbeitenden in den Häusern als auch den Beratungsstellen systemrelevant seien.
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