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Volksentscheide in BerlinDemokratie wird direkter

Rot-Rot-Grün will die direkte Demokratie gerechter machen. Dazu wird endlich eine Frist für die Zulässigkeitsprüfung eines Volksbegehrens eingeführt.

Rot-Rot-Grün lässt sie waren: Unterstützer der Initiative Deutsche Wohnen enteignen im Mai Foto: dpa

Berlin taz | Die rot-rot-grüne Koalition bessert nach langem Ringen die Verfahren der direkten Demokratie nach. Künftig soll der Innensenator nicht mehr die Möglichkeit haben, die rechtliche Zulässigkeitprüfung eines Volksbegehrens nach Lust und Laune in die Länge zu ziehen. Zudem sollen Volksentscheide möglichst gleichzeitig mit Wahlen stattfinden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Freitag von den drei Regierungsfrak­tio­nen vorgestellt wurde.

Die direkte Demokratie auf Landesebene verläuft in Berlin in drei Stufen. Initiativen müssen mindestens 20.000 Unterschriften sammeln für einen Gesetzentwurf. Gelingt dies, überprüft die Innenverwaltung dessen Zulässigkeit. Ist diese gegeben und übernimmt das Parlament die Ziele nicht, müssen rund 175.000 Unterschriften gesammelt werden für einen Volksentscheid. Erfolgreich war damit etwa die Initiative „100 Prozent Tempelhof“, die auf diesem Weg 2014 die Bebauung des Tempelhofer Feldes verhindern konnte. Ähnliche Regelungen gibt es auf Bezirksebene.

Die am Freitag vorgelegten Verbesserungsvorschläge sind nicht neu – im Kern standen sie so bereits im Koalitionsvertrag vom Dezember 2016. Denn schon lange leiden Volksinitiativen wie zuletzt „Berlin Werbefrei“ und „Deutsche Wohnen enteignen“ darunter, dass die Innenverwaltung die von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe bisher zeitlich unbegrenzt prüfen darf und damit verschleppen kann. Gleiches gilt für die amtliche Kostenschätzung.

Das soll sich nun ändern: Lediglich noch fünf Monate darf die Innenverwaltung die rechtliche Zulässigkeit überprüfen; nur zwei Monate bleiben für die amtliche Kostenschätzung, die den BürgerInnen verdeutlichen soll, wie teuer die Umsetzung eines solchen Gesetzes kommen würde.

Mit den Fristen besteht für die Initiativen endlich Planbarkeit

Michael Efler, Linkspartei

„Mit den Fristen besteht für die Initiativen endlich Planbarkeit“, sagte Michael Efler (Linkspartei), der das Gesetz mit ausgearbeitet hat. „Fünf Monate sind eine Frist, die auch für die Innenverwaltung machbar ist“, kommentierte SPD-Innenpolitiker Frank Zimmermann. Die Innenverwaltung selbst hatte eine Siebenmonatsfrist vorgeschlagen und lange andauernde Prüfungen – teilweise über ein Jahr – stets damit begründet, dass die Vorhaben sehr komplex seien.

Im Schnitt ein Jahr lang geprüft

Verhaltenes Lob für die Reform kommt vom Verein Mehr Demokratie. Diese würde die direkte Demokratie auf das „nächste Level“ heben. „Leider kommen die Neuregelungen für viele Initiativen zu spät“, sagte Regine Laroche, Landesvorstandssprecherin des Vereins. Nach Angaben des Vereins hat der Senat unter Rot-Rot-Grün im Schnitt 342 Tage für die Prüfung der Zulässigkeit von Volksbegehren gebraucht.

Bisher war zudem vorgeschrieben, dass es nach einer erfolgreichen Unterschriftensammlung innerhalb von vier Monaten zum Volksentscheid kommen muss. Künftig soll, wenn ein regulärer Wahltermin in den acht Monaten danach ansteht, eine gleichzeitige Abstimmung möglich sein. Das erhöht die Chance, dass ein Entscheid nicht mangels Beteiligung scheitert. Die Quoren will die Koalition indes unverändert lassen: Für einen erfolgreichen Volksentscheid muss die Mehrheit, aber mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten – zuletzt etwa 630.000 BerlinerInnen – dafür stimmen.

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