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die drei fragezeichen„Lohnersatz muss bei 80 Prozent liegen“

Foto: Holger Gross

Ulrich Schneider, 61, ist seit 1999 Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands

1 taz: Herr Schneider, wer erhält künftig wie lange und wie hoch Lohnersatz, wenn das Kind wegen Corona nicht betreut werden kann?

Ulrich Schneider: Wenn es gut läuft, geht es um den Lohnersatz für bis zu zehn Wochen, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Wochen. Praktisch in Analogie zum Kurzarbeitergeld können Eltern den Lohnersatz gewährt bekommen. Aber das muss erst noch beschlossen werden.

2 Gibt es Zahlen und Erkenntnisse, wie wichtig der Lohnersatz neben den Möglichkeiten von Kurzarbeit und Homeoffice ist?

Nein, richtig belastbare Zahlen dazu haben wir im Moment nicht. Nur eines ist schon klar: So wie der Lohnersatz jetzt ausgestaltet ist – mit 67 Prozent – kommt man wahrscheinlich nicht hin. Das können Sie sich selber ausrechnen: Wenn jemand als VerkäuferIn gearbeitet hat und sich jetzt zu Hause um die kleinen Kinder kümmern muss, wird der Lohnersatz im Zweifelsfalle nicht vor Hartz IV schützen. Es muss direkt aufgestockt werden. Deswegen sagen wir, der Lohnersatz muss vom ersten Tag – auch beim Kurzarbeitergeld – mindestens 80 Prozent betragen. Wir sagen auch, dass ein Mindestlohnersatz benötigt wird. Nach unseren Vorstellungen müsste der 1.250 Euro betragen, sonst kommt man nicht über den Monat.

Der Lohnersatz ist da wichtig, wo der gesamte Lohn wegfällt. Das kann bei Zwei-Personen-Haushalten sein, ist bei Alleinerziehenden aber eher der Fall.

3 Was ist für Eltern geplant, die durch die Coronakrise ihren Job verloren haben?

Für solche Eltern gibt es erst einmal lediglich die ganz normalen Lohnersatzleistungen, sprich Arbeitslosengeld 1. Wenn darauf kein Anspruch bestehen sollte, weil Vorbeschäftigungszeiten zu kurz waren, bleibt leider nur der Gang zum Jobcenter.

Interview: Bennet Groen

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