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Gesundheitsschutz für Erzieher:innenEin Attest reicht nicht

Niedersachsens Kommunaler Arbeitgeberverband will, dass Erzieher:innen zum Betriebsarzt gehen, wenn sie sich vom Dienst befreien lassen wollen.

Der Ausbau der Notbetreuung könnte auf Personalproblemen treffen Foto: Christian Charisius/dpa

Hannover taz | Es ist nicht so, dass die Klagen der überlasteten „#CoronaEltern“ gar nicht gehört wurden. In Niedersachsen kommen Kitaträger, Kitaleitungen und Erzieher:innen gerade ganz schön ins Rotieren, weil die Kapazitäten in den Notbetreuungsgruppen sehr kurzfristig auf bis zu 50 Prozent hochgefahren werden sollen. Das Land hatte seinen eigenen Stufenplan – der ursprünglich ein schrittweises Hochfahren vorsah – noch mal überholt und die Geschwindigkeit deutlich angezogen.

Sehr zum Ärger der betroffenen Kommunen, die nun organisatorisch kaum hinterher kommen und dem Land vor allem vorwerfen, sie weder informiert noch einbezogen zu haben. Er fände es sehr ärgerlich, wenn der Kultusminister in der Presse so tue, als seien die Kommunen die Bremser, sagte der Präsident des niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, Ende der vergangenen Woche.

„Mit erheblichem Aufwand und Engagement stellen die Kommunen mit den Erzieherinnen und Erziehern derzeit die Kinderbetreuung sicher.“ Dabei erführen sie die veränderten Vorgaben regelmäßig selbst erst aus Pressekonferenzen am Freitagnachmittag, sollten diese aber am Montag schon umsetzen.

Bei diesem politischen Druck droht auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten wieder hinten runterzufallen, argwöhnt die Gewerkschaft Ver.di. An mehreren Stellen komme er in der Praxis viel zu kurz, kritisiert Ver.di-Landesleiter Detlef Ahting.

Es ist nicht der erste Konflikt dieser Art

Für weiteren Ärger sorgt dabei, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) nun auch noch in seinem letzten Rundschreiben darauf aufmerksam gemacht hat, dass für Erzieher:innen, die sich vom Dienst befreien lassen wollen, weil sie einer Risikogruppe angehören, eine einfache Krankschreibung vom Hausarzt nicht ausreicht.

Ver.di schäumt prompt: „Traut der KAV seinen Beschäftigten nicht? Sind Atteste der Ärzte nichts mehr wert?“, wird Ver.di-Landesfachbereichsleiter Martin Peter in der entsprechenden Pressemitteilung zitiert. So werde unnötig Misstrauen gegenüber den eigenen Beschäftigten und den Mediziner:innen gesät, heißt es weiter. Überschrift: „Erzieher:innen sollen jetzt zum Amtsarzt.“

Das wiederum findet der Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitsgeberverbandes Niedersachsen, Michael Bosse-Arbogast, eine Unverschämtheit und reine Polemik. Ver.di arbeite hier unsauber, sagt er und verweist auf Fehler in der Pressemitteilung. Da hatte die Gewerkschaft zum einen die Verbandsebenen verwechselt (Ver.di schreibt VKA statt KAV – wobei ersteres den Bundesverband, zweiteres die Landesverbände bezeichnet) und zweitens die Bezeichnung „Amtsarzt“ ja auch irreführend sei – denn der sei ja eher für Beamt:innen zuständig, was Erzieher:innen selten sind.

Tatsächlich habe er – auf Anfrage mehrerer Mitglieder – die rechtliche Auskunft erteilt, dass in solchen Fällen eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung durch den betriebsärztlichen Dienst vorzunehmen sei. Denn es gehe hier ja nicht um eine Krankschreibung, deren Bedingungen im Tarifvertrag geregelt sind, sondern um Fragen des Arbeitsschutzes.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass Ver.di und der KAV Niedersachsen derart aneinander geraten: Schon relativ zu Beginn der Coronakrise fiel der KAV Niedersachsen dadurch auf, dass er – als die Schul- und Kitaschließungen gerade erst bekannt gemacht wurden – sofort darauf hinwies, dass Beschäftigte für die Kinderbetreuung aber Urlaub nehmen müssten und nicht etwa Anspruch auf bezahlte Freistellung hätten.

Bis zu einem Drittel der Beschäftigten könnte betroffen sein

Formaljuristisch war das auch damals korrekt, wenn man die tarifvertraglichen Regelungen betrachtet. Nur hat bei deren Abschluss eben auch niemand an eine derartige Ausnahmesituation gedacht. Und politisch wirkte es ausgesprochen seltsam, dass sich ausgerechnet der Interessenverband der KAV Niedersachsen auf derart hartleibi­ge Arbeitgeber:innen-Positionen zurück­zog – immerhin sind in ihm öffentliche Verwaltungen, Verbände, Vereine, Unternehmen und Stiftungen, die in den Kommunen, Landkreisen und Regionen öffentliche Aufgaben erfüllen, organisiert.

Und selbst an Privatunternehmen appellierte damals der Bundesarbeitsminister, kulante und sozialverträgliche Regelungen gemeinsam mit den Beschäftigten zu finden. Mittlerweile gibt es auch Zusatzvereinbarungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, die helfen sollen, solche Härten abzumildern.

Unklar ist, wie viele Beschäftigte im Kita-Bereich nun von diesem neuen Konflikt betroffen sind, also selbst zur Risikogruppe gehören oder sich um Angehörige kümmern, die gefährdet sind. Der KAV-Geschäftsführer spricht von „vereinzelten Anfragen“, die er nicht quantifizieren könne. Gewerkschafter:innen schätzen, dass bis zu einem Drittel der Beschäftigten betroffen sein könnten.

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3 Kommentare

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  • Die wenigsten Kommunen (außer Großstädte) haben festangestelte Betriebsärzte (BÄ). Die meisten BÄ haben mit ihren Kunden Verträge auf Stundenbasis. diese Stunden werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz berechnet und dort ist die Überprüfung der Krankschreibung nicht mit eingerechnet. Wenn keine Zusatzstunden "gekauft" werden, geht dies zulasten der eigenlichen "gesetzlichen" Aufgaben der BÄ.

  • Ist doch kein Problem: Soll Michael Bosse-Arbogast sich doch mal erklären.



    Es gibt ja nur zwei mögliche Intensionen:



    Die erste ist: Der Mann traut den niedergelassenen Mediziniern nicht über den Weg.



    Die zweite ist: Der Mann will auf die Betriebsärzte (die ja auch Angestellte sind) entsprechend Druck ausüber ebendiese Freistellung nicht auszusprechen.

    Was der Mann dabei vergisst: Kein Mediziner kann ausschliessen dass sich jemand auf der Arbeit infizieren könnte.



    Also wird kein Mediziner im Zweifel die Freistellung verweigern.

    Aus der Diskussion erwächst allerdings ein Risiko: Nacher will es keiner gewesen sein und so ist zu befürchten, dass im Falle eines Falles vertuscht, verharmlost und gelogen werden wird.



    Eben ganz wie wir es gewohnt sind.

  • Zitat: „Niedersachsens Kommunaler Arbeitgeberverband will, dass Erzieher:innen zum Betriebsarzt gehen, wenn sie sich vom Dienst befreien lassen wollen.“

    Was wohl die Betriebsärzte sagen zu der neuen beruflichen Herausforderung, die da auf sie zukommt?

    Dass das Infektionsschutzgesetz „Risikogruppen“ gar nicht kennt (vergl. Paragraf 2 IfSG - Begriffsbestimmung), hat meines Wissens keine maßgebliche Person davon abgehalten, es - frei interpretiert - auf Corona anzuwenden. Wäre interessant zu erfahren, ob Niedersachsens kommunale Arbeitgeber in dem Zusammenhang auch so pingelig gewesen sind. Ich möchte ein Jahresgehalt darauf verwetten, dass dem nicht so war.

    Im Übrigen genügt ein Blick in die „Kaderakte“ der Beschäftigten um beispielsweise zu erfahren, dass sie zur Risikogruppe Ü 60 gehören. Soll das zur Sicherheit etwa auch der Betriebsarzt feststellen? Wenn ja, wie? Auf die Art, wie das Alter minderjähriger Flüchtlinge geschätzt wird?