Todestag von William Tonou-Mbobda: Lange Stille nach dem Tod
Vor einem Jahr starb William Tonou-Mbobda nach Fixierung im UKE. Die Ermittlungen sind weitgehend abgeschlossen, aber noch viele Fragen offen.
Sein Tod hatte vielerorts Entsetzen ausgelöst, denn es stehen seitdem Rassismus-Vorwürfe gegen UKE-Mitarbeiter*innen im Raum. Ebenso wird dem UKE ein fragwürdiger Umgang mit Patient*innen in der psychiatrischen Abteilung vorgeworfen.
Die Bürgerrechtsgruppe „Black Community Coalition“ hat für Sonntag eine Protestaktion vor dem UKE angemeldet. Bislang ist wegen des in Hamburg rigiden Umgangs der Behörden mit der Versammlungsfreiheit in der Coronazeit noch offen, ob sie stattfinden kann. Offen sind ebenso noch viele Fragen, die den Tod von William Tonou-Mbobda betreffen, der in der psychiatrischen Abteilung des UKE Hilfe suchte, aber den Tod fand.
Am Morgen des 21. April letzten Jahres hatte Tonou-Mbobda auf einer Bank vor dem UKE gesessen. Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes suchten ihn auf, brachten ihn zu Boden und fixierten ihn, um ihn zurück auf die Station zu bringen. Er hatte sich zuvor freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben und überlegte, ob er die Klinik verlassen solle.
Bei der Zwangsmaßnahme kollabierte der 34-Jährige. Er wachte nicht mehr auf; fünf Tage später war er tot. Später wurde eine Herzvorerkrankung bei dem Mann festgestellt. Ursächlich für den Tod war aber die Zwangsmaßnahme der Security-Leute, so das Ergebnis der Obduktion.
Gegenüber der taz hatten Augenzeugen seinerzeit berichtet, dass die Security-Mitarbeiter äußerst brutal vorgingen und ihn zusammenschlugen. Tonou-Mbobda soll schlicht die Einnahme eines Medikaments verweigert haben. Aggressives Verhalten habe er nicht gezeigt, sagten die Zeug*innen. Auch meldete sich ein Mitarbeiter bei der taz, der von Rassismus unter den Sicherheitsleuten berichtete. Der Staatsanwaltschaft zufolge gibt es aber im Rahmen des Vorfalls keine Hinweise darauf.
„Aufgrund mehrerer Zeugenaussagen halte ich die Geschehnisse vor dem Gebäude für klar“, sagt Gabriele Heinecke, Anwältin der Hinterbliebenen. Fraglich ist allerdings, ob die behandelnde Ärztin in diesem Moment Zwangsmaßnahmen anordnen durfte. Denn über die Maßnahme muss ein Gericht entscheiden. In dringenden Fällen reicht auch ein Beschluss des zuständigen Bezirksamts. Doch solch ein Beschluss lag nach Angaben der Polizei noch nicht vor.
Es ist fraglich, ob Zwangsmaßnahmen zulässig waren
Das wirft vor allem Fragen hinsichtlich der behandelnden Ärztin auf. „In Bezug auf die Ärztin wird zu klären sein, ob Zwangsmaßnahmen in dieser Situation rechtlich zulässig waren“, sagt Heinecke. „Es gab keine Unterbringungsanordnung. William Mbobda war freiwillig im Krankenhaus.“
Einzig bei Gefahr in Verzug kann ein Gerichtsbeschluss entbehrlich sein. Doch für Anwältin Heinecke steht fest: „Eine durch William Mbobda verursachte Notwehr- oder Notstandslage halte ich für sehr unwahrscheinlich.“ Warum aber ordnete die behandelnde Ärztin dennoch Zwangsmaßnahmen an?
Diese Entscheidung sowie das offenbar brutale Vorgehen des Sicherheitsdienstes rückt den Umgang des UKE mit Patientenrechten ins Blickfeld. Eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ergab, dass es auf der Station einen massiven Personalmangel gibt. Die Angestellten seien dadurch massiv überlastet und eine Gefahr für die Gesundheit der Patient*innen. Auch ein inzwischen ehemaliger Angestellter am UKE, der Psychologe Thomas Bock, attestierte dem UKE ein strukturelles Problem.
Die Ermittlungen sind „weitgehend abgeschlossen“
Auf Anfrage der taz, ob das UKE auf den Tod von Tonou-Mbobda in der psychiatrischen Abteilung mit strukturellen Veränderungen reagiert habe, reagiert das Klinikum ausweichend: Strukturen würden kontinuierlich weiterentwickelt, im Fokus stünden insbesondere Präventionsmaßnahmen, die die Zahl von Zwangsmaßnahmen verringern helfen sollen. Dazu gebe es Schulungen in deeskalierenden Maßnahmen.
Dazu, ob die vier Beschuldigten weiterhin im Krankenhaus im Dienst sind, gibt das UKE keine Auskunft: „Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens sowie aus Gründen des Personaldatenschutzes können wir hierzu keine Angaben machen.“
Die Ermittlungen seien „weitgehend abgeschlossen“, sagt Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Alle Beschuldigten haben über ihre Verteidiger Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.“ Inhaltlich könne sie sich vor dem Hintergrund der noch laufenden Ermittlungen dazu aber nicht äußern. Die Anwälte der Beschuldigten hätten Akteneinsicht erhalten, um noch ergänzende Stellungnahmen abzugeben.
Wann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen endgültig abschließt und wann sich die vier Beschuldigten dann gegebenenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten müssen, ist weiter unklar.
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