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Konzept für Bergung von AtomabfällenAlles muss raus

Rund 126.000 Fässer müssen aus dem Atommülllager Asse entfernt werden. Nun legt der Betreiber eine Konzeptskizze für die Bergung der Abfälle vor.

Viel Müll und horrende Kosten: Besucher lernen die Asse kennen Foto: dpa

Göttingen taz | Alles muss raus. Rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll sowie chemischen Abfällen wurden zwischen 1967 und 1978 im früheren Salzbergwerk Asse II bei Wolfenbüttel versenkt. Weil die Grube instabil ist und voll Wasser zu laufen droht, sollen die Abfälle nach Möglichkeit an die Oberfläche geholt werden.

Zehn Jahre nach dieser Ankündigung hat der Betreiber, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), jetzt erstmals so etwas wie ein Konzept für die Rückholung vorgelegt. Auf knapp 150 Seiten werden als Eckpunkte des weltweit einmaligen Vorhabens der Bau eines weiteren Schachtes, die Strategie zur Behandlung der zu bergenden Abfälle und ein Standortvorschlag für ein Zwischenlager beschrieben.

Bislang führen nur der Schacht II und ein kleiner Notschacht, der Schacht IV, nach unten. Um die teils wohl geborstenen und verrosteten Fässer nach oben zu schaffen, soll ein neuer Schacht – der Schacht V – ins Gestein getrieben und unter der Erde mit dem bestehenden Bergwerk verbunden werden. Der Bau soll im Jahr 2023 beginnen.

„Mit dem geplanten Bau des Schachts V wird die Rückholung auch über Tage sichtbar, nachdem wir in den vergangenen Jahren unter anderem mit der Stabilisierung des Bergwerks und den Erkundungen die Voraussetzungen für die Rückholung geschaffen haben“, sagt der technische Geschäftsführer der BGE, Thomas Lautsch.

Rückholung mit Maschinen

Die eigentliche Rückholung des Atom- und Chemiemülls aus den Einlagerungskammern soll größtenteils mit ferngesteuerten Maschinen erfolgen und 2033 beginnen. Auf dem neuen oberirdischen Teil des Betriebsgeländes will die BGE eine sogenannte Abfallbehandlungsanlage bauen, wo die Abfälle für eine spätere Einlagerung umverpackt werden sollen. Ein Zwischenlager soll ebenfalls auf dem Areal entstehen.

Die Bürgerinitiativen des Asse-II-Koordinationskreises bemängeln, dass die möglichen Zwischenlagerstandorte ohne einen fairen Vergleich mit Alternativen öffentlich gemacht wurden. Auch Asse-ferne Standorte mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung müssten geprüft werden, sagt Andreas Riekeberg, einer der Sprecher des Kreises.

Auch die Gefahr durch Störfälle sei zu berücksichtigen. Eine Studie habe gezeigt, dass im Fall eines Brandes mit Radioaktivitätsfreisetzung eine wesentliche Abnahme der Strahlenbelastung erst bei einem Abstand von mehr als vier Kilometern von der Anlage zu erwarten sei.

Völlig in den Sternen steht, was langfristig mit dem Asse-Müll passieren soll. Das im Bau befindliche Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle Schacht Konrad ist viel zu klein konzipiert, um die geschätzten 100.000 Kubikmeter aus der Asse aufzunehmen. Immerhin hat die BGE schon mal die Kosten für die Rückholung abgeschätzt: Sie sollen sich, bei einer Fehlermarge von 30 Prozent, auf rund 3,35 Milliarden Euro belaufen.

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57 Kommentare

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  • Ist ja toll, daß sich nach nur 50 Jahren jemand der Sache mal annimmt ...

  • Ich mache es Ihnen einfach: Zeigen Sie mir, welcher Ihrer links einen quantitativen Vergleich der unterschiedlichen Optionen beinhaltet (gerne auch it dem entsprechenden Zitat) und ich nehme alle zurück. Bisher haben Sie genau diese Frage immer deutlich umschifft. ...

    • @Wiener:

      Welche Optionen sollten das denn sein, die man ernsthaft in Betracht ziehen könnte, ohne sich in einem gesetzesfreien Raum zu bewegen?

      • @Rainer B.:

        Ein möglichst sicherer Verschluss natürlich. Die Asse ist als Endlager nicht genehmigungsfähig - aber zum Berherrschen einer existierenden Situation wäre ein Verschluss absolut legal. Mindestens eine quantitative Abwägung hätte zu verantwortungsbewusstem Handeln gehört...

        • @Wiener:

          Womit denn und wie eigentlich? Und was passiert dabei wohl mit dem kontaminierten Wasser, das da unten rauscht?

  • Übrigens greift § 9 a AtG, falls sie eine Anlage neu genehmigen lassen wollen. Es ist keine Ausrede, um Menschen unnötigen Belastungen auszusetzen...

    • @Wiener:

      § 9a AtG greift für die „Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle“.

      • @Rainer B.:

        Exakt - und die Beseitigung existierender Altlasten ist ein geringfügig anderes Problem. Wir diskutieren hier nicht mehr darüber, die Asse ne als Endlager zu errichten...

        • @Wiener:

          Die Asse wurde als Forschungsbergwerk zur großtechnischen Erprobung einer Endlagerung radioaktiver Abfälle betrieben und für diesen Zweck inzwischen als ungeeignet befunden. Die logische Konsequenz daraus ist die geordnete Räumung.

          • @Rainer B.:

            Die logische Konsequenz ist erst mal lediglich die Feststellung, dass die Asse nie als Endlager genehmigungsfähig gewesen wäre. Da der Schaden angerichtet ist, ist die logische Konsequenz, jetzt nach der schadlosesten Lösung zu suchen. Das hätten die Anwohner verdient Schade, dass es nicht gemacht wird....

            • @Wiener:

              Sie kommen zwar auch zu der Festellung, dass die Asse als Endlager nie genehmigungsfähig war und ist, möchten aber einen - wie auch immer technisch zu realisierenden - Verschluss des strahlenden Materials in der Asse, also den Müll dort endlagern. Finden Sie den Fehler!

  • Oder um es noch mal zu verdeutlichen. Sie wollen folgendes:



    Menschen sollen in die Asse und die Abfälle dort herausholen und dabei eine Dosis abbekommen, die sonst nicht aufträte. Das Zeug soll an der Oberfläche bearbeitet und Zwischengelagert werden. Das verursacht bei Arbeitern und Anwohnern eine Dosis, die sonst nicht auftreten würde. Dann wollen Sie das Ganze zu einem neuen Endlager transportieren – irgendwann. Dafür muss es noch einmal bearbeitet, transportiert und dann eingelagert werden. Immer kriegen dabei Arbeiter und Anwohner eine Dosis ab, die sonst nicht aufgetreten wäre. Und dieses neue Endlager muss jetzt so viel besser als die Asse sein, dass es all das wert ist. Sie mögen der Ansicht sein, dass das niemand abwägen muss – ich hingegen finde, die Anwohner verdienen genau das. Leider habe Politik und Aktivisten dies verhindert….

    • @Wiener:

      Ihre Antworten würden halbwegs logisch erscheinen, wenn der Müll in der Asse nicht in Gefahr wäre an die Umwelt (u.a. Grundwasser) freigesetzt zu werden - mit nicht mehr zu beherrschenden Folgen für Mensch und Umwelt. Dazu kommt, dass hier völlig illegal nicht nur „schwach und mittelaktiver“ Atommüll (völlig unsachgemäß) gelagert wurde, sondern auch noch Plutonium - 28 kg davon, genug um langfristig ganz Europa zu kontaminieren.

      Die Asse muss aufgelöst und aufgearbeitet werden - so lange es überhaupt noch geht, also möglichst schnell.

      Und man sollte das nicht nur als wilde Atommüllkippe und lässliche Sünde verstehen, sondern vor allem als Tatort, um die systematischen Verbrechen der Kernkraftbetreiber forensisch zu dokumentieren und aufzuarbeiten.

      Damit man ihnen in Zukunft nicht nochmal glaubt, mit neuen Versprechen, sprich Lügen.

    • @Wiener:

      Die Fässer einfach weiter in der Asse verrotten zu lassen und dann mal abzuwarten, was so passiert, wäre schlicht kriminell.



      Ich war von Anfang gegen den Bau von Atomanlagen und dafür bin ich damals auch auf die Straße gegangen. Leider konnten ich und viele andere nicht verhindern, dass eine politische Entscheidung für diese Energiegewinnung getroffen wurde, obwohl es von Anfang keine sicheren Lösungen für die Entsorgung des Atommülls gab.

      • @Rainer B.:

        Wir kämpfen aber nicht mehr die Kämpfe von gestern. Es geht um das beste für die Anwohner Heute. Möglichst gut verschließen oder die wesentlichen Belastung einer Rückholung in Kauf nehmen. Die Menschen können erwarten, dass diese Frage ernst genommen wird.

        • @Wiener:

          Ja, das können Sie und deshalb wird es auch eine schnelle Rückholung geben müssen.

  • Nach 10 Jahren 150 Seiten Text produziert. Reife Leistung. Wenn sie in dem Tempo weitermachen wird es ganz bestimmt mit der Rückholung klappen bevor die Anlage endgültig absäuft.

  • Schacht Konrad ist nicht wegen des Planvolumens ungeeignet, weil es nicht ausreicht, sondern es haben sich Probleme im Bereich der Mikrotektonik ergeben. Die Vorstellung eines monolithischen Erzkörpers ist eben falsch, das macht auch Sinn, wenn man sich vor Augen führt, dass es sich um sedimentäre Eisenerze aus Goethit bzw. Limonit handelt, denen ja jegliche metamorphe Überprägung fehlt. Es wird zudem ja kein staubtrockener Abfall eingelagert. Aber Dreh- und Angelpunkt ist bei Schacht Konrad eben die notwendige Wetterführung, weil die geothermische Tiefenstufe dort anomal ist. Die ausziehenden Wetter dürfen eben keinesfalls belastet sein.

    Das beste wäre ein konsequent angewendeter Spülversatz für die Asse 2 gewesen, aber zu diesem Zeitpunkt haben ja noch Burschenschaftler und andere merkwürdigen Existenzen den Ton im Management angegeben und den Rat der Fachleute in den Wind geschlagen. Der liebe Gott weiß alles, der Bergassessor alles besser.

    Zu dem Wassereinbruch hätte es nie kommen dürfen. Es war frühzeitig davor gewarnt worden.



    Versatzmaterial hätte Buschhaus nach Inbetriebnahme reichlich liefern können.

    Aber, das Versuchsbergwerk stand ja nur auf dem Papier, es sollte ja stets eine Deponie werden.

    Doch nun müssen die Bürger eben dort einmal spüren, was es heißt die marktkonforme Demokratie zu genießen.

    • @achterhoeker:

      Das Eisenerz ist in Konrad gar nicht als Barriere vorgesehen, sondern die überlagernden Tonschichten. Ich glaube, Sie haben da etwas missverstanden. Konrad ist meiner Ansicht nach ein ungewöhnlich gut geeigneter Standort.

      Bei der Asse stimme ich zu. Frühzeitiger vernünftiger Versatz hätte da einiges retten können...

  • Allmählich wird deutlich, was mit „billigem Atomstrom“ gemeint war.

    • @Rainer B.:

      Insbesondere wird deutlich, wie mit Geld und Sicherheit umgegangen wird. Mit der "lex Asse" wird die Forderung umgangangen, dass jede Strahlenbelastung (wie z.B. bei einer Rückholung der Abfälle aus der Asse) gerechtfertigt sein muss. Ein Armutszeugnis auch gerade der Atomenergiegegner vor Ort, die hier für eine sinnlose Strahlenbelastung der Anwohner verantwortlich sein werden. Jede dadurch entstehende Krebserkrankung können sich die örtlichen Bürgerinitiativen, Grüne und SPD auf die Fahne schreiben...

      • @Wiener:

        Sorry - aber Atomkraftgegner haben von Anfang an schon darauf hingewiesen, dass Salzstöcke wie die Asse gar keine geeigneten Endlager für Atommüll sein können. Bestimmte Krebserkrankungen im Umfeld der Asse werden dort schon vermehrt seit 2002 beobachtet. Das Zeug hätte dort nie gelagert werden dürfen. Jetzt die Bürgerinitiativen dafür verantwortlich machen zu wollen, ist einfach nur schäbig und dumm.

        de.wikipedia.org/w...kungen_an_der_Asse

        • @Rainer B.:

          Rainer B. : Ebenfalls sorry - aber das hat nichts mit der Gegenwart zu tun. Natürlich hätte das Zeug da nicht reingesollt. Aber jetzt ist es nun mal drin. Und ohne vernünftige Abwägung eine erhebliche unnötige Strahlenbelastung der Anwohner einfach so vom Tisch zu wischen ist unverantwortlich. Und in diesem speziellen Fall sind das nun mal die örtlichen Bürgerinitiativen, Grüne und SPD. Auf ihr ad hominem gehe ich gar nicht erst ein...

          • @Wiener:

            Das hat vor allem etwas mit Rissen, Wassereinbrüchen, unvollständigen Auzeichnungen über das eingelagerte Material und umwelttechnischen Notwendigkeiten zu tun.



            „Nach heutigem Kenntnisstand kann die Langzeitsicherheit der Anlage nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle gewährleistet werden. Die Rückholung ist seit 2013 gesetzlicher Auftrag.“

            www.bge.de/de/asse/kurzinformationen/

            by the way: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung ist kein Gremium von Bürgerinitiativen oder Parteien.

            • @Rainer B.:

              Richtig - aber am Punkt vorbei.

              Die Langzeitsicherheit kann niemand garantieren, solange kein Nachweis geführt wurde. Trivial. Die Frage ist nicht, ob die Asse toll ist. Das ist sie nicht und man hat dort ein schönes Beispiel, wie man es NICHT macht.

              Die Frage - wo das Kind nun mal in den Brunnen gefallen ist - ist, wie das in der Abwägung zu den Belastungen einer Rückholung aussieht. So eine Abwägung wurde nie durchgeführt. Und mit der lex Asse ist sie explizit ausgeschlossen. Daran ist auch die BGE gebunden.

              Hier wird folgendes passieren: Um eine unbekannte Gefährdung zu beheben, wird eine akute Gefährdung in Kauf genommen. Ohne Vergleich, ohne Abwägung. Hier wird - um theoretische eher kleine Belastungen in ferner Zukunft zu vermeiden - real existierenden Personen realer Schaden zugefügt.

              Und das ist die Verantwortung der Politik und der sie treibenden Initiativen. Alles oft mit guten Absichten - aber die pflastern ja bekanntlich den Weg zur Hölle.

              • @Wiener:

                Selbstverständlich war die „Lex Asse“ das Ergebnis einer Abwägung, wie bei allen anderen technisch/politischen Entscheidung auch. Bleiben die Fässer im Berg, von denen man ja vielfach noch nicht einmal weiß, was genau da drin ist (!), werden sie in absehbarer Zeit nach und nach durchrosten. Dann wird es ungleich schwerer werden, das Zeugs noch bergen zu können und dann steigt das Risiko exponential und wird schnell komplett unbeherrschbar. Was so ein exponential steigendes Risiko bedeutet, erleben derzeit ja nicht wenige in einem anderen Zusammenhang am eigenen Leib. Das sind alles Dinge, die sich nicht einfach durch bloßes Wegschauen und weiter Aussitzen bewältigen lassen.

                • @Rainer B.:

                  Leider war die lex Asse eben KEIN Resultat einer solchen Abwägung.

                  Sie können sich gerne auf die Suche machen: Aber einen Vergleich der Auswirkungen einer Rückholung mit den realistisch erwartbaren Auswirkungen eines Verschlusses ohne Rückholung werden sie nicht finden. Man glaubt es kaum - aber so fahrlässig wurde die Diskussion wirklich geführt. Es gibt ne Menge Leute, die sich da schämen sollten....

                  Exponentiell ist da übrigens nichts. Die Gefährlichkeit der Abfälle an sich bleibt unverändert. Was mit der Zeit gefährlicher wird, ist die Rückholung an sich. Um so fahrlässiger ist, dass entsprechende Abwägungen nicht schon vor 10 Jahren gemacht wurden. Im Resultat haben wir eine rein politische Entscheidung für ein Vorgehen, welches die Anwohner erheblich belasten wird.

                  Es ist sogar noch schlimmer. Für den Fall, das die Rückholung scheitert, wurde wertvolle Zeit für einen möglichst sicheren (bzw. möglichst wenig unsicheren) Verschluss vergeudet. Auch in dem Fall können sich die politischen Entscheidungsträger und die sie treibenden die zusätzliche Belastung der Betroffenen auf die Fahnen schreiben.

                  Wir haben hier völlig blind - und rein politisch - eine wahrscheinlich für die Anwohner sehr nachteilige Entscheidung getroffen. Als Anwohner würde ich mir jetzt ein zweites mal ver...scht fühlen...

                  • @Wiener:

                    In Wien mögen ja Gesetze auch schon mal einfach so gemacht werden, in Deutschland gibt es dafür jedenfalls ein standardisiertes Verfahren, in dem die unterschiedlichen Interessen und Argumente abgewogen werden müssen, bevor so ein Gesetz rechtskräftig wird. (Ausnahmen bestätigen die Regel)



                    Bei diesem Gesetz war es jedenfalls ganz sicher so. Ich erinnere mich noch dunkel an diverse geologische und strahlentechnische Gutachten, die vorab eingeholt wurden und in denen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten des Umgangs mit dem Problemmüll dargestellt wurden. Auch hier in der taz wurde das über die Jahre immer wieder journalistisch begleitet. Herr Paul wird ihnen das sicher bestätigen können.

                    • @Rainer B.:

                      Entsprechende Abwägungen wurden durchaus schon vor 10 Jahren gemacht:



                      „Nach dem vom BfS im Jahr 2010 durchgeführten Optionenvergleich zur sicheren Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist die Rückholung der radioaktiven Abfälle die Vorzugsoption zur sicheren Stilllegung.“

                      www.bmu.de/fileadm...rf_lex_asse_bf.pdf

                      • @Rainer B.:

                        In Wien werden die Gesetze nicht anders gemacht als in Deutschland. Und fachliche Abwägungen spielen dabei nicht immer eine Rolle.

                        Wenn Sie den von Ihnen verlinkten Bericht lesen, werden Sie sehen, dass ein Vergleich der Auswirkungen einer Rückholung mit den realistisch erwartbaren Auswirkungen eines Verschlusses ohne Rückholung dort nicht stattfindet. Man erwartet das nicht - aber machen Sie sich mal die Mühe.

                        nein - eine solche Abwägung werden Sie nicht finden. Und eben darum ist das vorgehen unverantwortlich.

                        • @Wiener:

                          Das ist kein Bericht, sondern der Vorentwurf zur Lex Asse aus dem Bundesumweltministerium. Das zugrundeliegende Ergebnis der vorausgehenden Zustandserhebungen war die Erkenntnis, dass Teile der Asse durch Wassereinbruch bereits zunehmend instabil geworden sind und man schnellstens alles technisch mögliche tun muss, um die Einlagerungen von dort zu bergen. Bei einem früher oder später zu erwartenden Einsturz in diesem Bereich, entsteht eine nicht mehr beherrschbare oder auch nur halbwegs noch überschaubare kritische Situation. Bei dem Vergleich von Auswirkungen zwischen einer kritischen, aber noch beherrschbaren Situation und einer kritischen, aber unbeherrschbaren Situation, kann letzteres doch als Option gar nicht ernsthaft in Betracht kommen. Es gibt schlicht und ergreifend hier keine Alternative zur Bergung und man kann nur beten, dass sie noch rechtzeitig vor einem Einsturz gelingen wird, denn sicher ist das nicht.

                          • @Rainer B.:

                            Das von Ihnen herauskopierte Zitat verwies aber auf einen entsprechenden Bericht - den sogenannten Optionenvergleich. Und genau da gibt es so eine Abwägung eben NICHT.

                            Wir sollten es halten wie Carl Sagan - der hat sich geweigert aus dem Bauch heraus etwa anzunehmen.

                            Sie postulieren einfach, dass ein Verschluss gefährlicher ist als eine Rückholung. Genau diese Behauptung ziehe ich in Zweifel, da eine entsprechende Abwägung nie gemacht wurde. Wenn Sie sich auf die Suche machen, werden Sie so etwas nicht finden. Genau diese Art der Diskussion hat zu einem Vorgehen OHNE Abwägung geführt. Und genau das gefährdet die Anwohner vor Ort.

                            • @Wiener:

                              Der im Vorentwurf zur Lex Asse erwähnte Optionenvergleich ist doch auch genau das, was Sie so hartnäckig vermissen, aber offensichtlich einfach nur nicht wahr haben wollen. Optionen, die es nicht gibt, kann man nicht und muss man auch nicht diskutieren. Verantwortlich für die Asse war früher das BfS und ist heute die BGE. Die BGE ist es übrigens auch, die die möglichen Szenarien evaluiert hat und von Anfang an eine Bergung nach Möglichkeit anvisierte. Ob und wie die überhaupt gelingen kann, hängt davon ab, wie sich die Wassereinbrüche entwickeln. Ein „Verschluss“ ist weder machbar noch wäre er von Dauer. Die eigentliche Bergung der abgesoffenen Fässer bzw. dem, was davon übrig ist, wird laut BGE nicht vor 2033 beginnen können.



                              Die Lex Asse stützt sich auf die Expertisen der BGE und nicht etwa auf irgendwelche Bürgerinitiativen, Parteien, oder gar vermeintliche Postulate von mir.

                              Welche Substanzen drohen hier mit dem Wasser hochgedrückt zu werden?



                              „...In das frühere Salzbergwerk Asse II wurden zwischen 1967 und 1978 etwa 126.000 Fässer mit schwach und mittel radioaktiven Abfällen sowie chemischen Rückständen eingelagert. Darunter sind auch rund 500 Kilogramm Arsen und mindestens 28 Kilogramm hochgiftiges Plutonium (!). Die Nachbarschächte Asse I und Asse III sind schon früher voll Wasser gelaufen und unbrauchbar geworden. (epd)“

                              taz.de/Archiv-Such...&SuchRahmen=Print/

                              taz.de/Archiv-Such...&SuchRahmen=Print/

                              • @Rainer B.:

                                Der Optionenvergleich - wie ich schon festgestellt habe - enthält die angesprochenen Abwägung eben NICHT. Sie können gerne versuchen mich zu widerlegen, indem Sie diese dort finden - es wird nicht gelingen.

                                Übrigens war die BGE nicht für den Optionenvergleich verantwortlich. Verantwortlich war damals das BfS. Die lex Asse wurde NICHT von der BGE verfasst. Sie hat jetzt nur den Auftrag, dieses Gesetz umzusetzen.

                                Versuchen Sie es doch einmal - versuchen Sie, so eine Abwägung zu finden. Erst DANN können Sie für sich in Anspruch nehmen, wirklich am Wohl der Anwohner interessiert zu sein.

                                • @Wiener:

                                  s.o.

                                  • @Rainer B.:

                                    da ich ein paar Tage offline war erübrigt es sich vielleicht - aber ihr s.o. verweist auf nichts, was ich im letzten post gesagt habe. Ich nehme das mal als Hinweis darauf, dass auch Sie keine entsprechende Abwägung finden konnten...

                                    • @Wiener:

                                      Das wird niemanden, der den Diskurs aufmerksam verfolgt hat, jetzt noch überraschen.

                                      • @Rainer B.:

                                        In der Tat. Ich frage mich die ganze Zeit, an welcher Stelle wir aneinander vorbeireden. Mir geht es darum, dass niemand jemals eine eine mögliche Dosis sowohl für die Rückholung, wie auch für die Alternativen ermittelt und diese beiden gegenübergestellt hat. Eigentlich ganz einfach. Irgendwie scheint ihnen das nicht zu passen, weil... hab ich ehrlich nicht verstanden..

                                        • @Wiener:

                                          Das glaub ich Ihnen sofort. Es gibt weder legale (§ 9 a AtG) noch praktikable Alternativen zur Rückholung.

                                          • @Rainer B.:

                                            Tja - wenn Ihnen eine unnötige Belastung der Anwohner egal ist, mag das so sein. Ich finde, man sollte das minimieren.

                                            • @Wiener:

                                              Wenn die Rückholung zügig und nach Recht und Gesetz vonstatten geht, sollte es keine zusätzliche unnötige Belastung der Anwohner geben, die über die, die bereits durch die Einlagerung entstanden ist, hinausgeht.

                                            • @Wiener:

                                              Hier würde übrigens eigentlich das Rechfertigungsgebot greifen:

                                              "Das Gebot der Rechtfertigung bedeutet, dass eine Exposition mit ionisierender Strahlung nur dann zulässig ist, wenn damit für den Einzelnen oder die Gesellschaft ein angemessener Nutzen verbunden ist. Angemessen bedeutet hier, dass der Nutzen ein mögliches gesundheitliches Risiko überwiegt. Diese Risiko-Nutzen-Abwägung kann auch dann erforderlich werden, wenn für eine bereits praktizierte Tätigkeit wesentliche neue Erkenntnisse vorliegen. " www.nuklearesicher...-strahlenschutzes/

                                              Man müsste also die erheblichen Belastungen durch eine Rückholung quantitativ mit anderen Möglichkeiten ins Verhältnis setzen.

                                              Mit der lex Asse hat man das ausgehebelt - ein Vergleich der Dosen der unterschiedlichen Optionen wurde nie unternommen. Wenn man sich tatsächlich für die Anwohner interessiert, sollte einem das nicht egal sein.

                                              Aber manche sind so von der Richtigkeit Ihrer Lieblingsoption überzeugt, dass sie dafür auch über Leichen gehen...

                                              • @Wiener:

                                                s.o.

                                                • @Rainer B.:

                                                  Da haben Sie schon oben nichts zu geschrieben.

                                                  • @Wiener:

                                                    Es ist ein nicht kalkulierbares Risiko, zu versuchen den ist Zustand aufrecht zu erhalten. Daher ist die Forderung nach einer Benennung und Gegenüberstellung der Menge freiwerdender Strahlung für beide Fälle schlicht unsinnig. Es kann keiner sagen wie sich diese nicht näher bekannte Masse strahlenden Abfalls in den Nächsten 1000 Jahren entwickelt.



                                                    Also ist es aus meiner Sicht sinnvoll (und die gewählten Vertreter unseres Volkes sind dieser auffassung gefolgt) unter relativ hohem Risiko jetzt zu Handeln, Statt das Problem künftigen Generationen zu überlassen und ihnen die Möglichkeit einer späteren Bergung zu verbauen.

                                                  • 7G
                                                    76530 (Profil gelöscht)
                                                    @Wiener:

                                                    Das aber mit Lässigkeit und Eleganz.

                                                  • @Wiener:

                                                    Hätten Sie's denn gelesen? (;-))

                                                    • @Rainer B.:

                                                      Eine Unbekannte Menge Hochgiftiger nicht mehr näher zu bestimmender Substanzen in einem mit Wasser volllaufenden Schacht vor sich hinbrodelnzulassen ist ein nicht quantifizierbarer Vorgang. Es ist allerdings absehbar, dass ein einstürzen der Schächte zu einer nicht kontrollierten Freisetzung von dem entstandenen radioaktiv verseuchten Flüssigkeiten führt. Um ein Einsturzszenario zu "quantifizieren", Also um sich auszurechnen wo welche Menge an Strahlender Substanz in Gewässer/ an die Oberfläche / sonst wo hin kommt muss man die gesamte Statik der Stollen kennen und die genauen Mengen, Beschaffenheiten und positionen der eingeschlossenen Materialien. Das ist nicht der Fall und lässt sich nicht mehr bestimmen, Dieses Risiko ist also nicht quantifizierbar. Die Politik hat sich also entschieden, das überschaubare, Das quantifizierbare, das zugegeben hohe Risiko das mit einer Bergung einhergeht einzugehen, als einfach die Schächte mit irgendwas zuzukleistern, in der Hoffnung so einstürze und hoffentlich nebenbei auch andersgeartete Freisetzung von Strahlung zu verhindern, über die wir keinerlei Kontrolle hätten.

                                                      • @Lev Bronštejn:

                                                        Das ist doch genau das, was ich WIENER die ganze Zeit zu erklären versucht habe. Leider erfolglos.

                                                        • @Rainer B.:

                                                          Oh Sorry, sollte auch an @Wiener gehen.

                                                        • @Rainer B.:

                                                          Von dem, was da deponiert wurde, lässt sich sicher nur folgendes sagen. Ich hatte bereits oben schon darauf hingewiesen, hier nochmal: „...In das frühere Salzbergwerk Asse II wurden zwischen 1967 und 1978 etwa 126.000 Fässer mit schwach und mittel radioaktiven Abfällen sowie chemischen Rückständen eingelagert. Darunter sind auch rund 500 Kilogramm Arsen und mindestens 28 Kilogramm hochgiftiges Plutonium (!). Die Nachbarschächte Asse I und Asse III sind schon früher voll Wasser gelaufen und unbrauchbar geworden. (epd)“

                                                    • @Rainer B.:

                                                      Ich habe sogar drauf gehofft. Lieber liege ich in einer Kommentardiskussion falsch, als das Menschen unnötig belastet werden - leider kam da nix...

                                                      • @Wiener:

                                                        Kommentar entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich.

                                                        Die Moderation

  • Ein paar Sachen stimmen nicht so ganz:



    1)Es wurden in der Asse nie speziell chemische Abfälle eingelagert. Allerdings sind die radioaktiven Abfälle selber eben zum Teil chemisch bedenklich.



    2) Konrad ist nicht zu klein - allerdings hat das BfS unter Wolfram König damals das Planvolumen (eher politisch motiviert)freiwillig selber beschränkt. Platz wäre locker - man müsste halt den Sicherheitsnachweis anpassen.



    3)Kommentar zum Zwischenlager: Man sollte hier der Argumentation der Kritiker zum neuen Zwischenlager der BGZ in Würgassen folgen. Transporte sind zu minimieren - das Zwischenlager gehört direkt an die Asse.



    4) @ Wauz:Verantwortlich ist der Staat. Er war der Betreiber der Asse und hat die Situation so verbockt wie sie ist. Das gilt für die gesamte Endlagerung. Den EVUs darf man nur vorwerfen, wofür sie auch wirklich verantwortlich waren...

  • Wir brauchen ein Gesetz, das die Einziehung der Dividenden der Atomkraftbetreiber bis zum Anfang der Atomkraft regelt. Es darf keine privaten Profiteure dieses gesellschaftlichen Desasters geben!

    • @wauz:

      Die gibt es doch bereits. Der Staat hat die Energieversorger 2017 aus der Entsorgungspflicht genommen (Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung).

      Zum 1. Januar 2019 haben sich die Konzerne dann durch eine Einmalzahlung von 24 Mrd. in den staatlichen Fond von der Verantwortung freigekauft.

      Es ist heute schon abzusehen, dass dieses Geld bei weitem nicht ausreicht.

      • @Gostav:

        Im zweiten Absatz widersprechen Sie ihrem ersten Absatz.



        Ich nenne Ihren Beitrag daher und der Einfachheit halber Quatsch.