Umgang mit der Coronavirus-Krise: Rückkehrer bekommen virusfrei
Kinder, die ihre Ferien in Covid-19-Risikogebieten verbrachten, müssen 14 Tage zu Hause bleiben. Angestellte sollen sich freiwillig isolieren.
Mit Blick auf das anstehende Ende der Frühjahrsferien griff die Behörde zu einer drastischen Maßnahme: Sie erließ eine sogenannte Allgemeinverfügung, die den Schul- und Kitabesuch in bestimmten Fällen verbietet. Kinder, die aus Risikogebieten zurückkommen, sollen ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr 14 Tage zu Hause bleiben. Dazu, ob und wie sie in dieser Zeit beschult werden, konnte der Sprecher der Schulbehörde auf der Landespressekonferenz nichts sagen.
Die Risikogebiete legt das Robert-Koch-Institut in Berlin fest. Bei seiner Einschätzung orientiert es sich nicht nur an der Erkrankungshäufigkeit, sondern auch an der Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, an den ergriffenen Maßnahmen wie Quarantäne für ganze Städte und den exportierten Fällen. „Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst“, heißt es beim RKI.
Wenn Eltern SchülerInnen und Kita-Kinder zur Schule oder in die Kita schicken, obwohl sie in einem Risikogebiet in den Ferien waren, kann die Gesundheitsbehörde Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängen. Ein konkreter Bußgeldrahmen müsse noch festgelegt werden sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Ausnahmen für kritisches Personal
Die Allgemeinverfügung gilt auch für das Personal der Schulen und Kitas, wobei pädagogisches Personal sich nach vier bis sechs Tagen testen lassen soll, um eventuell schon früher wieder arbeiten zu können. Diese Ausnahme gilt auch für Reisende, die etwa in Krankenhäusern, bei der Polizei oder bei Versorgern arbeiten, also Bereichen, die das Funktionieren des Gemeinwesens gewährleisten. Im Übrigen empfiehlt die Behörde allen ArbeitgeberInnen, nach dem gleichen Muster zu verfahren.
Ob es eine allgemeine Regel zum Umgang mit großen Veranstaltungen geben soll, wie es Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagen hat, wollten die Gesundheitsminister der Länder laut Prüfer-Storcks noch am Montag besprechen. Spahn hatte vorgeschlagen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 TeilnehmerInnen zu verbieten.
Prüfer-Storcks ist da skeptisch. „Ein rein schematisches Vorgehen ist fragwürdig“, sagte sie. Es wäre leicht zu unterlaufen, indem Veranstalter dann eben nur 999 Tickets verkauften. Die Teilnehmerzahl sei ein Kriterium, aber nicht das einzige. Von Belang sei auch die Art der Veranstaltung und ob sie drinnen oder draußen stattfinde. „Mir liegt daran, dass wir einheitlich verfahren“, sagte sie.
Die Senatorin empfiehlt aber, Veranstaltungen abzusagen, wenn viele Gäste erwartet werden, die sich in den zwei Wochen davor in Risikogebieten aufgehalten haben. Aus ihrer Sicht hätte das Bundesligaspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund am vergangenen Samstag abgesagt werden müssen. Zu dem Spiel sollen viele Fans aus dem besonders betroffenen Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen angereist sein.
Dass auch kleinere Veranstaltungen abgesagt werden, schädigt das Gastgewerbe. Deshalb hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gewarnt, Betriebe könnten versuchen, ihre Umsatzeinbußen auf ihre Beschäftigten abzuwälzen. Die NGG rät, entsprechende Vertragsänderungen nicht zu unterschreiben. Auch für betriebsbedingte Kündigungen lägen „aktuell keine Gründe vor“.
Leuten, die befürchten infiziert zu sein, empfahl Prüfer-Storcks, den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 anzurufen. Allgemeine Informationen gibt es auf der Website der Behörde und unter deren Telefon-Hotline 428 284 000.
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