Gefängnisse in Niedersachsen: An der Auslastungsgrenze
Weil Niedersachsen Haftplätze abgebaut hat, sind die Justizvollzugsanstalten im Land ausgelastet. Helfen sollen Container.
So richtig Platz hat die vom Justizministerium in Hannover gewährte Weihnachtsamnestie in den Gefängnissen des Bundeslandes nicht geschaffen. In mehreren der insgesamt 14 JVAs des Landes liegen die Belegungsquoten bei der Strafhaft bei über 99 Prozent, bei der Untersuchungshaft sind es teilweise sogar 100 Prozent. Die Lage sei „durchaus angespannt“, heißt es im Ministerium. Und: „Der aktuelle Zustand ist nicht wünschenswert.“
Jeweils zu über 99 Prozent sind die Knäste in Bremervörde und Celle ausgelastet, mit mehr als 98 Prozent Belegung folgen die Gefängnisse in Sehnde und Hannover. Die JVA Bremervörde ist im Übrigen das erste teilprivatisierte Gefängnis in Niedersachsen. Ein privater Dienstleister um die „BAM PPP JVA Bremervörde Projektgesellschaft mbH“ erbrachte oder erbringt im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft die Planung, den Bau, die Finanzierung und Teile des Betriebes.
Vergleichsweise viel Platz gibt es derzeit im Frauenknast in Vechta mit rund 71 Prozent sowie im Jugendknast Hameln mit etwa 66 Prozent Belegung – mit 793 Haftplätzen ist Hameln die größte Jugendstrafanstalt Deutschlands. Insgesamt sind in Niedersachsen zurzeit rund 4.750 Männer und Frauen inhaftiert.
In Hamburg saßen Ende März 2019 1.358 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein, gut drei Prozent mehr als im Vorjahr.
In Schleswig-Holstein saßen zum selben Stichtag 985 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte ein, gut zwei Prozent mehr als im Vorjahr.
Draußen bleiben müssen rechtskräftig verurteilte Straftäter und Straftäterinnen aber keinesfall, betont das Ministerium. Niemand brauche auf seine Inhaftierung zu warten. Notfalls würden Zellen eben vorübergehend doppelt belegt, außerdem gebe es hier und da noch stille Reserven. In Vechta wurde bereits die Untersuchungshaft für Jugendliche aufgelöst, um Platz für Strafgefangene zu schaffen. Auch eine zeitweise Verlegung von Häftlingen in andere Bundesländer ist demnach eine Variante.
Die wesentliche Ursache für die Situation ist selbst verschuldet: Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren nämlich rund 600 Haftplätze abgebaut – vor allem durch die Schließung der Haftanstalt Salinenmoor, einer Abteilung der JVA Celle, im Jahr 2014. Ausschlaggebend sei damals neben baulichen Gründen vor allem die Erwartung gewesen, dass die Bevölkerungszahl zurückgehe und somit auch weniger Plätze für Gefangene gebraucht würden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Inzwischen gebe es aber wieder einen verstärkten Zuzug nach Niedersachsen.
Deshalb will das Bundesland nun wieder neue Haftplätze schaffen. Zunächst sollen in den Justizvollzugsanstalten Hannover und Lingen 30 bis 35 neue Plätze für Gefangene entstehen. Dafür will die Landesregierung 1,5 Millionen Euro locker machen. Möglicherweise werde noch nachgelegt, hieß es. Mittelfristig werde eine durchschnittliche Belegungsquote von 90 Prozent angestrebt.
Beim Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter erscheint die Lage noch dramatischer. In den zehn Maßregelvollzugskliniken in Niedersachsen gibt es 1.231 Betten. Durchschnittlich müssten Täter derzeit acht Monate auf einen Platz im Maßregelvollzug warten, so das Justizministerium. Zum letzten Stichtag Anfang Oktober warteten 87 Suchtkranke auf einen Klinikplatz, 31 davon bereits seit dem vergangenen Jahr. Psychisch kranke Straftäter dagegen werden unverzüglich in den Maßregelvollzug aufgenommen.
Nach Angaben von Landesjustizministerin Carola Reimann (SPD) sollen von Gerichten in den Maßregelvollzug eingewiesene Straftäter vorübergehend in Containern und Modulbauten untergebracht werden. Zudem sei ein weiterer Ausbau der Maßregelkliniken und ein Aufstocken des Personals geplant. Für 2020 ist im Haushalt aber dafür kein Geld eingestellt.
Von den 59 Gefangenen, die Ende 2019 in den Genuss der Weihnachtsamnestie kamen, lehnten drei im Übrigen ihre vorzeitige Haftentlassung ab. Dazu werde auch niemand gezwungen, niemand werde gegen den eigenen Willen „vor die Tür gesetzt“, erklärte das Ministerium. 2018 war eine aufgrund der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassene Frau wenige Tage nach ihrer Entlassung beim Diebstahl erwischt worden. Im Zuge eines beschleunigten Verfahrens wurde sie noch vor dem Weihnachtsfest vom Amtsgericht Hannover zu zwei weiteren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
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