Streit um Schulessen in Berlin: Im Zweifel kündigen
Die Ausschreibung für die Essensverträge mit den Schulen wird wohl nicht wiederholt – obwohl der neue Mindestlohn nicht berücksichtigt wird.
Die umstrittene Ausschreibung für die Verträge mit den Schulcaterern kann nicht so einfach wiederholt werden. Dieser Auffassung ist man zumindest in der Bildungsverwaltung nach mehreren Vorbereitungsrunden für die Senatssitzung am heutigen Dienstag, wo die berlinweite Ausschreibung für das Schulessen noch einmal Thema sein soll.
Konkret geht es um den neuen Vergabemindestlohn des Landes, der in den Ausschreibungen für die Schul-Caterer nicht berücksichtigt ist. Ende 2019 hatte die rot-rot-grüne Koalition einen Mindestlohn für Aufträge der öffentlichen Hand von 12,50 Euro beschlossen. Das Parlament muss das Gesetz noch beschließen.
Deshalb, argumentiert die Bildungsverwaltung, habe man die neuen Löhne auch noch nicht in den Musterausschreibungen berücksichtigen können, die bereits laufen.
Eine Neuausschreibung, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft sie zunächst vorschlug, sei wegen der langwierigen Bürokratie – unter anderem müssen die Eltern beteiligt werden, es gibt Probeverkostungen an den Schulen – nicht machbar, heißt es. Denn dann wäre unklar, ob die Schüler im August mit Essen beliefert werden können, heißt es aus der Bildungsverwaltung.
Ein wahrscheinlicher Weg sei nun, dass man die Ausschreibungen einfach weiterlaufen lässt. Allerdings wären die Caterer dann nur verpflichtet, ihren Angestellten den bundesweiten Mindestlohn von 9,35 Euro zu zahlen – obwohl sie bereits mehr Geld pro Essensportion bekommen, weil der höhere Mindestlohn sowie ein höherer Bio-Anteil schon eingepreist sind und die entsprechenden Mehrkosten von 12 Millionen Euro auch schon im Haushalt eingestellt sind.
Eine Möglichkeit sehe man in der halbjährlichen Kündigungsfrist in den Verträgen, heißt es aus informierten Kreisen in der Bildungsverwaltung. So hoffe man, die Caterer zu „überzeugen“, den Mindestlohn an die MitarbeiterInnen zu zahlen.
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