Entschädigung für unrechtmäßige Haft: 9.000 Euro für ein Jahr Lebenszeit
Der Rocker Mustafa Y. saß zwei Jahre in Haft. Dann reduzierte der Bundesgerichtshof das Strafmaß auf ein Jahr. Nun bekommt Y. Haftentschädigung.
Die Geschichte ist einigermaßen kurios. Es geht um das spurlose Verschwinden des Rockers Rezan Çakici am 3. Juli 2017. Die Kriminalpolizei geht von Mord aus – aber es gibt bis heute keine Leiche und keine Spur. Der Vater des Verschwundenen verdächtigte Mustafa Y., etwas über den Verbleib seines Sohnes zu wissen. Y. wurde bedroht, damit er Auskunft gebe. Er meldete die Bedrohungen der Polizei – und bekam von der die Auskunft, sie könne ihm da leider nicht helfen.
Dann kam es zu einem verhängnisvollen Treffen. Vater Çakici hatte sich in der Oldenburger Trockenbaufirma angekündigt, die Mustafa Y. damals leitete. Y. war klar, dass Vater Çakici bewaffnet kommen würde, er steckte sich auch eine Pistole ein. Dass Y. auch bei diesem Treffen angeben würde, er wisse nichts über den Verbleib von Rezan Çakici, war klar – Vater Çakici forderte auch nur Geld, sagt Mustafa Y.
Um die finanzielle Forderung zu unterstreichen, richtete der mitgekommene Bruder des Vaters ein Messer gegen Mustafa Y. Der wusste, dass dem Bruder in der Türkei ein Mord mit einem Messer vorgeworfen wird. Y. zog seine Waffe, schoss, erst in den Boden, und als der Bruder ihn weiter bedrängte, auch auf den Angreifer. Er traf ihn tödlich. Y. rief selbst die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg klagte den Hells Angel wegen Mordes an. Das Landgericht sprach ihn im Februar 2018 von diesem Vorwurf frei. Er habe in Notwehr gehandelt. Nur die Waffe, eine Walther P22, hätte er nicht führen dürfen, so das Gericht.
In dem Prozess saß der Vater des verschwundenen Rezan als Nebenkläger, also sozusagen auf der Seite der Ankläger. Dafür, dass auch er eine Waffe dabei hatte, bekam er später einen Strafbefehl – ein halbes Jahr auf Bewährung. Mustafa Y., der eine Waffe dabei hatte, um sich zu wehren, bekam wegen des Führens der Waffe zwei Jahre und sechs Monate – ohne Bewährung. Und während der Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof schmorte, saß er in Untersuchungshaft – wegen Fluchtgefahr. Denn, so begründete das Landgericht – um der Gewaltdrohung des Vaters Çakici zu entgehen, könnte Mustafa Y. ins Ausland fliehen.
Zwei Jahre insgesamt saß Y. in Untersuchungshaft, da hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Vorsitzende Landrichter Sebastian Bührmann hatte sich offenbar im Waffenrecht nicht ausgekannt: Unter dem „Führen“ von Waffen versteht das Waffengesetz das „Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Waffen außerhalb des umfriedeten Besitzes“. In den eigenen „umfriedeten“ Geschäftsräumen geht es um den „Besitz“ einer Waffe, nicht um das „Führen“. Besitzen durfte Mustafa Y. die Waffe in der Situation der Notwehr. Was er nicht durfte, war sich in Erwartung dieser Situation zwei Stunden vorher die Waffe einzustecken. Allein dafür dürfe er bestraft werden, so der Bundesgerichtshof.
In der Wiederaufnahme des Verfahrens wurde Mustafa Y. nun mit einem Jahr Haft bestraft – da er das schon abgesessen hat, müsse man über die Frage der Bewährung nicht weiter nachdenken, erklärte der Richter. Für das andere Jahr U-Haft, das Y. absitzen musste, bekommt er Haftentschädigung, rund 9.000 Euro.
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