: 90 Cent pro Kind und Stunde
Die Anforderungen an die Arbeit von Tagesmüttern und -vätern steigen – die Bezahlung aber nicht. Eine neue Qualifizierungsmaßnahme soll nun mehr Kompetenz in die Kindertagespflege bringen. Kurse gibt es in Bremen, Hamburg, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Osnabrück und Lübeck
Von Joachim Göres
Rund 1.000 Tagesmütter – und einige -väter – gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Um öffentliche Mittel zu bekommen, dürfen sie maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen, und zwar mindestens 15 Stunden pro Woche. Damit sind sie selbstständige UnternehmerInnen, die aufgrund fehlender Kitaplätze dazu beitragen, dass Kommunen ihre Pflicht zum Angebot von Kinderbetreuungsplätzen erfüllen. Auf diese Weise sparen Gemeinden viel Geld, denn der Bau einer neuen Kita und die Festanstellung von Fachkräften ist viel teurer, als die Bezahlung von Tagesmüttern.
„Ich bekomme pro Kind und Stunde 90 Cent als Förderleistung. Das ist der Satz im Landkreis Ludwigslust-Parchim für Tagesmütter“, sagt Cindy Materna aus Grabow und fügt hinzu: „Davon kann man nicht leben. Gerade im Hinblick auf die künftige Rentenhöhe hören viele auf, obwohl sie wie ich mit Herzblut Tagesmutter sind. Vor fünf Jahren waren wir in unserer Region 170 Tagesmütter, jetzt sind wir noch 100.“
Neben der Förderleistung gibt es vom Amt noch die Sachleistung, die im Fall von Materna 1,30 Euro pro Kind und Stunde beträgt. Damit sollen Kosten wie Miete (Materna hat für die Betreuung extra Räume angemietet), Strom, Material und Mobiliar gedeckt werden. Vor- und Nachbereitung werden jedoch nicht vergütet.
Bisher müssen Tagespflegepersonen ohne pädagogische Ausbildung neben einem Hauptschulabschluss, einem Gesundheitszeugnis, einem Erste-Hilfekurs und geeigneten Räumlichkeiten eine 160-Stunden-Fortbildung nachweisen. Seit einiger Zeit wird bundesweit zudem eine 300 Stunden umfassende Qualifizierung unter dem Namen „Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ angeboten, um TagespflegerInnen besser auf ihre Tätigkeit gerade mit kleinen Kindern vorzubereiten.
So sind in Schleswig-Holstein von den rund 8.000 privat in Tagespflege betreuten Kindern mehr als 6.000 unter drei Jahre alt. In Berlin als erstem Bundesland ist mittlerweile der 300-Stundenkurs Pflicht. „Es gibt in dem QHB-Kurs Themen, die ganz neu oder umfassender behandelt werden – wie Kinderschutz, Datenschutz oder die Aufstellung eines Business-Plans. Es wird viel mehr als in den 160-Stundenkursen auf die ganz unterschiedlichen Kompetenzen der Teilnehmer eingegangen, um sie besser zu fördern“, sagt Heiko Krause, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Erstmals ist ein Praktikum Pflicht.
Krauses Hoffnung: Mit der besseren Qualifizierung gibt es auch mehr Geld für die Betreuung. In Berlin ist dies auch der Fall, ebenso in Schleswig-Holstein. „Da werden wichtige Inhalte vermittelt, so erfährt man viel mehr über das freie Spielen“, lobt Materna die Kurse. Finanziell hat die gelernte Augenoptikerin aber nichts davon, dass sie an dem QHB-Kurs teilnimmt.
Bis 2021 fördert das Bundesfamilienministerium mit 22,5 Millionen Euro diese Kurse an 48 Standorten in Deutschland, unter anderem in Bremen, Hamburg, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Osnabrück und Lübeck. Ein Anbieter ist die Gifhorner Kreisvolkshochschule (KVHS). Sie bietet Aufstockerkurse im Umfang von 140 Stunden für diejenigen an, die bereits einen 160-Stundenkurs absolviert haben.
„Die Anforderungen sind deutlich höher geworden. Es müssen Texte erarbeitet werden, das ist für manche Teilnehmerin zu schwierig“, sagt KVHS-Bildungsberaterin Christina Maier-Sparenborg. Sie spricht für ihre Region von nachlassendem Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson: „Junge Frauen sind berufstätig, nur wenige bleiben zu Hause. Einige arbeiten nebenher als Tagesmutter – davon leben können sie nicht.“ Laut Maier-Sparenborg habe die Politik den Wert der privaten Kinderbetreuung zwar erkannt, doch mehr Geld gebe es deswegen noch nicht. „Sie arbeiten an einer Satzungsänderung, das braucht viel Zeit.“
Im benachbarten Celle hat der Kreistag gerade nach langen Diskussionen eine Satzungsänderung verabschiedet und den Satz pro Kind und Stunden von 4,10 Euro (2,22 Euro für die pädagogische Betreuung und 1,88 Euro für die Sachkosten) auf insgesamt 4,30 Euro erhöht.
Für viele Eltern ist diese Form der Betreuung besonders bei kleinen Kindern attraktiv, zumal sie laut Bundesverband für Kindertagespflege nicht teurer ist als ein Kita-Platz. „Wir haben kleine Gruppen sowie eine feste Bezugsperson, die sich flexibel auf die Wünsche der Eltern bei den Betreuungszeiten einstellt“, sagt Ingrid Pliske-Winter, die lange als Tagesmutter in Brandenburg gearbeitet hat. Arbeitszeiten für Tagesmütter von 7-17 Uhr, montags bis freitags oder noch darüber hinaus, sind gerade in Ostdeutschland die Regel, bestätigt Materna.
Das Niedersächsische Kindertagespflegebüro hat mehr als 1.600 Eltern zur Zufriedenheit mit der Betreuung ihrer Kinder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater befragt. 92 Prozent empfanden die Gruppengröße als gut oder sehr gut, 97 Prozent bezeichneten das Spielmaterial als altersgerecht und beurteilten es positiv. 90 Prozent lobten die Flexibilität der Tagespflegepersonen bei der Ernährung und beim Wunsch nach besonderen Betreuungszeiten. Der Aussage „Die Tagespflegeperson verfügt meiner Ansicht nach über gute pädagogische Fähigkeiten zur Förderung der Kinder“ stimmten 62 Prozent voll und 29 Prozent mit dem zweitbesten Wert zu.
Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Sie wird von einer geeigneten Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Sorgeberechtigten des Kindes oder in angemieteten Räumen geleistet.
818.500 Kinder unter drei Jahren wurden am Stichtag, den 1. März 2019, laut Statistischem Bundesamt in Deutschland (34,3 Prozent aller Kinder in dieser Altersgruppe) in Kindertageseinrichtungen oder von Tagespflegepersonen versorgt, ein Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
In Bremen werden nordweit am wenigsten Kinder in diesem Alter in Kitas oder von Tagesmüttern betreut (28,4 Prozent), es folgen Niedersachsen (32,1), Schleswig-Holstein (34,8), Hamburg (46,6) und Mecklenburg-Vorpommern (56,9).
In Mecklenburg- Vorpommern werden 75,8 Prozent der Ein- bis Zweijährigen außerhalb der Familie betreut. Bei den Zwei- bis Dreijährigen sind es über 89 Prozent. Zum Vergleich die Zahlen aus Niedersachsen (34,7/59,5), Hamburg (57,4/80,3), Bremen (29,8/55,7) und Schleswig-Holstein (39/62,7).
Kritik gab es an unzureichenden Vertretungsangeboten, etwa wenn die Tagesmutter krank wird. Über die Hälfte der Befragten war mit dieser Situation nicht zufrieden, die dazu führen kann, dass die Eltern selber kurzfristig eine Betreuung organisieren müssen. Eigentlich wäre es die Aufgabe der Jugendämter, die Vertretungen zu regeln, was sie in der Praxis aber oft nicht tun. An das Jugendamt kann man sich auch wenden, wenn eine der derzeit 6.000 Tagespflegepersonen in Niedersachsen gesucht wird. Von ihnen haben rund 2.000 einen fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss zum Beispiel als Erzieherin, mehr als 3.500 haben eine nicht fachpädagogische Ausbildung abgeschlossen.
Der Bundesverband für Kindertagespflege fordert sowohl eine einheitliche Erstattung der Sachkosten, als auch eine gleiche Bezahlung der Arbeit der Tagespflegepersonen. „In Thüringen und demnächst in Schleswig-Holstein gibt es einen Mindestsatz, das ist gut. Wir wollen weg von willkürlichen Festsetzungen durch die Landkreise und hin einer bundesweiten Bezahlung, die nur etwas unter dem Tarif für Erzieherinnen liegt“, sagt Heiko Krause.
Derzeit kümmern sich in Deutschland 44.700 Tagespflegepersonen um rund 171.000 Kinder, Tendenz steigend. Der Anteil der auswärts betreuten Mädchen und Jungen, die nicht eine Kita besuchen, sondern zu einer Tagesmutter oder einem Tagesvater gehen, liegt je nach Alter und Region zwischen drei und 20 Prozent.
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