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EU-Richtlinie für HaushaltsgeräteLang lebe der Kühlschrank!

Bisher schaute die EU bei Haushaltsgeräten nur auf den Stromverbrauch. Jetzt sollen sie auch länger halten und besser repariert werden können.

Sollen in Zukunft gut zu reparieren sein: alte Kühlschränke Foto: dpa

Haushaltsgeräte wie etwa Kühlschränke, Geschirrspüler oder Waschmaschinen sollen in Zukunft länger halten und besser reparierbar sein. Das fordert eine neue Regelung im Rahmen der Ecodesign-Richtlinie der EU. Diese Änderung der Richtlinie hat die Kommission am Dienstag angenommen.

Die EU will damit den „CO2-Fußabdruck Europas verringern und die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher senken“, erklärte die Kommission. Gegen die Änderung, die ab 2021 gelten soll, können die EU-Regierungen und das EU-Parlament Einspruch einlegen.

Bisher wurde in der Ecodesign-Richtlinie nur auf den Energieverbrauch von Geräten eingegangen. Jetzt sollen hier die Lebensdauer und die Reparaturfähigkeit festgelegt werden. Je nach Gerät wird vorgeschrieben, wie lange Reparaturen möglich und Ersatzteile erhältlich sein müssen. Alle Kühlgeräte müssen zum Beispiel sieben Jahre nach Verkauf noch repariert werden können.

Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission für Wettbewerbsfähigkeit, erklärte: „Intelligentes Ökodesign lässt uns die Ressourcen effizienter nutzen. Durch diese Maßnahmen können die europäischen Haushalte jährlich durchschnittlich 150 Euro sparen.“ Die Maßnahmen sollen bis 2030 jährlich 167 Terawattstunden Strom einsparen, etwa so viel wie der Energieverbrauch von Dänemark von einem Jahr.

Kleine Reparaturbetriebe sind im Nachteil

Für Umweltverbände und Forschungsinstitute sind die neuen Maßnahmen ein Erfolg, im Detail üben sie jedoch Kritik. Siddharth Prakash vom Öko-Institut meint, die Umwelt werde durch die neuen Regeln einerseits erheblich entlastet. Er fürchtet allerdings, dass durch die Vorschriften der EU bei den Aufträgen kleine Reparaturbetriebe diskriminiert werden könnten. Denn nur Reparaturbetriebe müssen mit den nötigen Ersatzteilen beliefert werden, was unabhängige Betriebe und freie Repaircafés vernachlässigt, die deutlich billiger für die Kunden sind. Mit den neuen Richtlinien hätten Verbraucher jedoch keine Wahl mehr.

Auch Elke Salzmann, Referentin für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, befürwortet die neuen Richtlinie grundsätzlich. Sie sei „ein großer Schritt in die richtige Richtung“, der schon seit Längerem vom Verbraucherschutz gefordert wird. Die bisher aufgestellten Kriterien seien jedoch noch nicht ausreichend.

Vor allem kritisiert sie, dass es bis zu 15 Tagen dauern könne, bis Ersatzteile geliefert werden. Geht beispielsweise im Sommer der Kühlschrank kaputt, sei maximal eine Woche Lieferzeit angebracht, meint Salzmann. Betroffen von der Regelung sind bislang etwa Bildschirme, Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher oder Geschirrspüler.

Die Energie-Kennzeichnung gilt im Rahmen der Ecodesign-Richtlinie als Erfolg: 79 Prozent der Verbraucher beziehen den Energieverbrauch in eine Kaufentscheidung mit ein, so eine Umfrage des Eurobarometers. Eine ähnliche Kennzeichnung wie für die Energie würde sich Öko-Instituts-Experte Prakash für die neue Regelung zur Langlebigkeit wünschen.

Wie weit Europa allerdings noch von echtem Recycling entfernt ist, zeigt ein aktueller Report der EU-Umweltagentur EEA. Demnach sind Initiativen zur Kreislaufwirtschaft „noch in einem frühen Stadium und würden davon profitieren, wenn mehr in vielversprechende Innovationen investiert würde“.

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4 Kommentare

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  • Ersatzteile für 7 Jahre alte Kühlschränke gibt es jetzt schon, wo soll da die Verbesserung sein ???

  • Na ja, gerade der Kühlschrank ist ein schlechtes Beispiel. Deren Isolation ist in den letzten Jahren soviel besser geworden, dass da mit einem Neugerät leicht Energiekostenersparnisse von 50 bis (für Kombis) 100 Euro pro Jahr drin sind. Reparaturen lohnen da für ein fünf oder zehn Jahre altes Gerät definitiv nicht mehr, egal wie die Ersatzteilerhältlichkeit ist. Generell ist die Richtlinie aber natürlich ein guter Ansatz.

  • Recycling und Kreislaufwirtschaft "in einem frühen Stadium". Beides wird seit Jahrzehnten ignoriert, beides passt nicht in ein Wirtschaftssystem, dass nur bei wachsendem Verbrauch, wachsender Verschwendung und möglichst langen Wertschöpfungsketten funktioniert. Als Beispiel nur der Müll und die folgende Müllverbrennung/Mülltrennung/Mülltrennungsindustrie/Müllexportindustrie erwähnt.

    Gegen längere Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit von Geräten, ist nichts zu sagen. Wohl aber ist die gesamte Begründung für diese Richtlinie die pure Augenwischerei. 150 Euro im Jahr, (Konjunktiv nach Geschmack einsetzen) und 167 Terrawatt (Konjunktiv nach Vorliebe) eingespart.

    Rechnen wir doch mal: Reparaturen sollen noch nach 7 Jahren möglich sein. Ein Schrottkühlschrank (alt, defekt) wird ersetzt. Bei einem Anschaffungspreis von ca 400 Euro darf die Reparatur (Ersatzteile/Anfahrt) 7 Jahre später nur 650 Euro kosten, um ab dem Jahr 2028 einen finanziellen Vorteil "generieren" zu können. Wird ein funktionsfähiges Gerät ersetzt, ist der ganze Ansatz nicht mehr als die typische Augenwischerei und Verarschung, um den Warenumlauf, Umsatz, Gewinn zu erhöhen. Mit negativer Energie- und Klimabilanz!

    Die 167 Terrawatt Stunden werden im Jahr 2028 auch nicht weniger produziert, sondern für Taycan/Tesla, Digitalisierung, 5G etc. benötigt.

    • @Drabiniok Dieter:

      Nur zur Sicherheit, falls der Sarkasmus nicht deutlich genug wurde: Auch 2028 wird ein Neukauf günstiger sein!