UN-Organisation in Finanznot: Kein Geld für Menschenrechte
Die USA und etliche andere Staaten zahlen ihre Pflichtbeiträge nicht. Jetzt muss das Menschenrechtskommissariat kürzen.
Auch die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der zehn wichtigsten internationaler Menschenrechtsabkommen durch die unabhängigen ExpertInnen des UNHCHR musste mangels Finanzierung teilweise eingestellt werden. Eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung der Arbeit des UNHCHR, das 1993 auf der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz der UNO im Konsens aller Mitgliedsstaaten etabliert wurde, hat es noch nie gegeben.
Der von der Generalversammlung in New York beschlossene reguläre Haushalt der UNO beträgt für 2018 rund 2,7 Milliarden US-Dollar. Die festgelegten Plichtbeiträge der 193 Mitgliedsstaaten sollten laut der verbindlichen Finanzordnung der UNO jeweils bis zum 31. Januar an die UNO-Kasse überwiesen werden.
Bis Ende Juni hatten jedoch lediglich 44 Staaten ihre Pflichtbeiträge für 2018 vollständig gezahlt. Mit Abstand größter Schuldner sind die USA. Die Trump-Regierung hat seit ihrem Amtsantritt Anfang 2017 einen Teil ihrer Pflichtbeiträge sowohl an den regulären Haushalt der UNO wie an das separat geführte Budget für UN-Blaumhelmmissionen einseitig drastisch gekürzt.
Nur die Hälfte des Budgets zur Verfügung
Seit vielen Jahren hat die UNO einen Anteil von 3,7 Prozent des regulären UNO-Haushaltes für die Finanzierung der Arbeit des UNHCHR bestimmt. In seinem Genfer Hauptquartier sowie in seiner Filiale in der New Yorker UNO-Zentrale sind rund 1.300 Menschen beschäftigt. 3,7 Prozent des regulären UNO-Haushalts wären in diesem Jahr knapp 100 Millionen US-Dollar. Davon steht dem UNHCHR bislang jedoch weniger als die Hälfte tatsächlich zur Verfügung.
Daher konnte das UNHCHR die regelmäßigen Verfahren zur Überprüfung von sechs der zehn internationalen Kern-Konventionen zum Schutz und zur Durchsetzung der Menschenrechte (u.a. gegen Folter , Rassismus oder die Diskrimininierung von Frauen und für die Rechte von Kindern, Behinderten etc.) bislang nicht durchführen. Die Sitzungen der mit dieser Überprüfung beauftragten regierungsunabhängigen Völker-und MenschenrechtexpertInnen mussten abgesagt werden.
Auch die Entsendung von thematischen BerichterstatterInnen – zum Beispiel zum Recht auf Nahrung oder zur Religionsfreiheit – zwecks Überprüfung der Menschenrechtssituation in allen Mitgliedsländern sowie von Sonderbeauftragten oder Kommissionen zur Untersuchung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen musste erheblich eingeschränkt werden.
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