Das war: Högel soll für immer weg
Peter E. hatte sich gerade zur Ruhe gesetzt und wollte die neue Freizeit mit seiner Familie genießen. Im August 2003 wurde er mit Anzeichen eines Schlaganfalls ins Klinikum Delmenhorst eingeliefert. Seiner Familie sagten die Ärzte, es bestehe keine Lebensgefahr. Zur Überwachung sollte er die Nacht auf der Intensivstation verbringen. Die Familie wollte bei ihm bleiben, doch der zuständige Krankenpfleger schickte sie mit dem Hinweis nach Hause, Herr E. sei gut aufgehoben. Peter E. war am nächsten Tag tot, ermordet von jenem Pfleger, der seine Familie nach Hause schickte: Niels Högel. Davon sind E.s Angehörige und ihr Anwalt überzeugt.
Seit Oktober muss sich Högel vor dem Oldenburger Landgericht wegen einhundertfachen Mordes verantworten. Seine Taten soll er zwischen 2000 und 2005 zuerst im Klinikum Oldenburg, dann in Delmenhorst begangen haben. Högel sitzt wegen weiterer Taten bereits im Gefängnis. Im laufenden Prozess hielten am Donnerstag und Freitag die Staatsanwältin und die Anwält*innen der Nebenkläger*innen ihre Abschlussplädoyers. 126 Opfer-Angehörige haben sich dem Verfahren angeschlossen. Auch die Familie von Peter E.
Viele Vertreter*innen der Nebenkläger*innen nutzten ihre Plädoyers, um Högels Opfern ein Gesicht zu geben, so auch der Anwalt von Familie E. Gaby Lübben, die Dutzende Nebenkläger*innen vertritt, zeigte auf den zwei Leinwänden der zum Gerichtssaal umfunktionierten Weser-Ems-Halle Fotos der getöteten Patient*innen, erzählte von ihren Leben und wie schwer es für viele Angehörige war, den Tod eines geliebten Menschen zu verkraften und Jahre später erfahren zu müssen, dass es Mord war, wie manche daran zerbrachen.
Alle Anwält*innen schlossen sich der Forderung der Staatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann nach lebenslanger Haft für Högel an. Drei Taten konnten ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, Schiereck-Bohlmann plädierte in diesen drei Fällen für Freispruch. Für die anderen 97 Taten beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit könnte die Strafe nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Sicherungsverwahrung forderte sie nicht. Die besondere Schwere der Schuld und die eindeutigen Gutachten zur gefährlichen Persönlichkeit Högels würden dafür sorgen, dass er nie wieder freikomme, erklärte Schiereck-Bohlmann.
Das Gericht wird am 6. Juni urteilen. Einen Tag zuvor werden Högels Verteidiger*innen ihre Plädoyers halten, bevor Högel als Angeklagter das letzte Wort bekommt. Marthe Ruddat
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