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Kein gewöhnliches KPD-MitgliedDie neuen Akten des Gestapo-Verräters

KPD-Mitglied Alfons Pannek war einer der einflussreichsten Mitarbeiter der Hamburger Gestapo. Nun sind neue Quellen zu Panneks Werdegang aufgetaucht.

Schickte Dutzende in den Tod: Alfons Pannek Foto: Staatsarchiv Hamburg

Hamburg taz | 1942 glaubten die meisten Deutschen noch an den Sieg. In Hamburg gab es einen kleinen Kreis eingefleischter Kommunisten, die es besser wussten. Sie hatten valide Informationen aus dem Ausland, vor allem der Sow­jetunion. Sie analysierten die militärische und wirtschaftliche Stärke des „Dritten Reichs“, verglichen diese mit der geballten Macht der Gegner in West und Ost und gelangten zu dem Schluss: Die Niederlage Deutschlands ist ausgemacht.

Darauf wollten sie sich vorbereiten. Sie gründeten geheime Zellen aus Gleichgesinnten in Betrieben wie der Werft Blohm & Voss. Wenn die Rote Armee in Hamburg einmarschieren würde, wollten sie der Ansprechpartner sein. „Nach Hitler kommen wir“, war ihre Überzeugung. Bernhard Bästlein, Robert Abshagen, Franz Jacob, Oskar Reincke sind die Namen führender Gestalten dieser wenig bekannten Widerstandsgruppe.

Zu ihrem Kreis gehörte auch ein Mann mit ausgewiesener Biographie: KPD-Mitglied seit den 1920er-Jahren, Emigrant in den Jahren nach 1933, Spanienkämpfer, von den Nationalsozialisten zeitweise ins Zuchthaus gesteckt. Sein Name: Alfons Pannek. Er betrieb eine Leihbücherei in Hoheluft, seine Geliebte leitete in Eimsbüttel eine Wäscherei, ein wichtiger geheimer Treffpunkt des kommunistischen Kreises. Das Problem: Pannek war nicht echt. Er war ein Spion der Gestapo, ein „V-Mann“, wie man solche Mitarbeiter im Reichssicherheitshauptamt nannte.

In der Geschichtsschreibung ist „Vertrauens-Mann“ Alfons Pannek nicht unbekannt. Seine Taten ab 1942 sind gut dokumentiert. In der Endphase des „Dritten Reichs“ war er einer der einflussreichsten Mitarbeiter der Hamburger Gestapo. Er brachte Dutzenden Menschen den Tod.

Strafakten aus dem Keller

Jetzt sind bislang unbekannte Quellen zu Panneks Werdegang vor 1942 aufgetaucht: die Akte seines Verfahrens vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) mit Originalschriftstücken, die sich auf die Zeit bis 1941 beziehen. Sie ist eine von 460 Strafakten aus der NS-Zeit, die im Hamburgischen Staatsarchiv neu entdeckt wurden.

Der Autor dieser Zeilen hatte im Herbst 2017 das Staatsarchiv nach möglichen Beständen des OLG aus der Zeit des „Dritten Reichs“ gefragt. Nach einigem Hin und Her bekannten die Verantwortlichen: Im Keller lagern „fünf Meter Strafakten des OLG“ aus den Jahren 1933 bis 45. Diese Dokumente seien „unbearbeitet“, „nicht erfasst“. Die Zeit gab neulich einen ersten Einblick in den Aktenfund. Einer der interessantesten Einzelfälle ist der von Alfons Pannek, der hier erstmals vorgestellt wird.

Der 1907 geborene Landarbeiter und Maurer engagierte sich in den Kämpfen am Ende der Weimarer Republik auf Seiten der KPD. Aber er war von vornherein kein ganz gewöhnliches Parteimitglied, wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen ihn hervorgeht. Beide Dokumente sind in der Akte überliefert.

Pannek sei ein Mann für spezielle Aufgaben gewesen. Er habe Sprengstoff besorgt, habe die bei Kommunisten verhasste SPD ausspioniert, indem er Sozialdemokraten bewog, „über interne Angelegenheiten ihrer Partei“ zu sprechen. Ab 1931 habe Pannek auch den „Polizeizersetzungsapparat“ der KPD geleitet.

Im spanischen Bürgerkrieg

Ziel dieser Einheit sei es gewesen, in den Reihen der Polizei Vertrauensleute für die Kommunisten zu finden. Nach der Machtübernahme durch die Regierung der nationalen Erhebung sei Pannek „in die Tschechei“ geflohen. Dort habe er in der Abteilung „Agitation und Propaganda“ der emigrierten deutschen Kommunisten gearbeitet.

1937 sei er dann von Prag in den Bürgerkrieg nach Spanien gezogen, wo er „auf rotspanischer Seite“ gekämpft habe. Dort sei er politischer Kommissar der 11. Internationalen Brigade geworden, im Range eines Leutnants. Als solcher habe er für die Absetzung des unpopulären Anführers der Brigade gesorgt, habe selbst das militärische Kommando übernommen und die Truppe in den Kämpfen bei der Stadt Ternel angeführt.

Nach einer Verwundung sei er 1938 nach Prag zurückgekehrt. Nach dem deutschen Einmarsch sei Pannek dort im März 1939 festgenommen und nach Hamburg überstellt worden.

Netzwerke von Kommunisten und Sozialdemokraten zu zerschlagen, war ein zentrales Ziel der nationalsozialistischen Polizei und Justiz in den Jahren bis zum Beginn des Krieges. Das schlägt sich eindrücklich in den entdeckten OLG-Akten nieder. In dem Bestand sind etwa mehrere „Schutzhaftbefehle“ gegen Gewerkschaftsmitglieder enthalten, auf denen die Unterschrift von Bruno Streckenbach prangt, bis 1939 Hamburger Gestapochef und danach SS-Massenmörder in Polen und der Sowjetunion.

Rekrutierung als Gestapo-Spion

Am 25. Juli 1941 verurteilt das Hanseatische Oberlandesgericht Pannek wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu sechs Jahren Zuchthaus. Aber die Urteilsbegründung hat merkwürdige Beiklänge. Der Angeklagte habe erkannt, dass sein Weg „falsch“ gewesen sei, steht da. Er habe erkennen lassen, dass er bereit sei, „zum Aufbau einer neuen Ordnung“ beizutragen. Im Übrigen habe er im spanischen Bürgerkrieg „die Schattenseiten des Kommunismus“ kennengelernt. Und: Er habe dort beobachtet, „wie die Juden überall im trüben fischen und sich bereichern.“

Sein ausführlich geschilderter Werdegang liest sich fast wie eine Bewerbung: Pannek hat eine gegnerische Partei ausgehorcht, hat auf Polizisten eingewirkt und ist geübt im Umgang mit Sprengstoff und Waffen. Er ist ein Mann, den man brauchen kann.

Nun beginnt das brisanteste Kapitel der Akte Pannek: der bürokratische Prozess seiner Strafverschonung und Rekrutierung als Gestapo-Agent.„Ich beabsichtige, Pannek als V-Mann einzusetzen und bitte, die Strafhaft vorläufig zu unterbrechen“, schreibt ein Hamburger Gestapo-Beamter an den „Herrn Generalstaatsanwalt“. Das Schrei­ben vom 18. August 1941 trägt den roten Stempel „Geheim!“.

„Pannek hat seine Zuverlässigkeit bereits unter Beweis gestellt. Er ist während seiner Schutz- und U-Haft mit verschiedenen Funktionären der KPD-Abschnittsleitung Nord zusammengelegt worden. Er hatte den Auftrag, in Erfahrung zu bringen, welche Tätigkeit diese Leute ausgeübt haben. In mehreren Fällen konnte Pannek wichtige Hinweise geben, die wesentlich zur Aufklärung (…) beigetragen und die ganze Sache richtig ins Rollen gebracht haben.“

Auftrag in Kopenhagen

Die Gestapo möchte Pannek ins von Deutschland besetzte Kopenhagen schicken. Dort würden deutsche Kommunisten Flugblätter an Soldaten verteilen mit der Aufforderung, „nicht gegen Russland zu kämpfen.“ Eine Verwendung von Pannek als Vertrauens-Mann sei „aus staatspolizeilichen Gründen dringend erwünscht“. Von diesem Plan sei dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof schon am 18. 12. 1940, also vor seiner Verurteilung, berichtet worden. Die Gestapo bitte nun darum, die Haft „sofort für 6 Monate zu unterbrechen.“

Der zuständige Hamburger Staatsanwalt, Wilhelm Stegemann, will sich absichern. Er hat schon Todesstrafen für Kommunisten gefordert und durchgesetzt. Er möchte nicht für das Entweichen eines verurteilten Kommunisten verantwortlich sein. Am 15. September schreibt Stegemann an das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin und fragt, ob dort eine Straf­unterbrechung für Alfons Pannek befürwortet werde. Seine reguläre Strafe ende erst am 25. 4. 1945.

Am 3. November 1941 geht bei der Hamburger Staatsanwaltschaft die Antwort von SS-Sturmbannführer Richard Panzinger, Leiter der Amtsgruppe „Gegnerbekämpfung“ im RSHA ein: „Nach eingehender Überprüfung der Verwendungsmöglichkeiten des Pannek als V-Mann befürworte ich den Antrag der Staatspolizeileitstelle Hamburg auf Strafunterbrechung für denselben.“

Auch aus dem Reichsjustizministerium kommt ein befürwortendes Schreiben vom Leiter der Abteilung Strafrechtspflege im Reichsjustizministerium, Wilhelm Crohne, verbunden mit einem dringenden Rat: Die Haftentlassung solle „in der Anstalt nicht bekannt werden.“ Es solle die Verlegung des Pannek in ein anderes Zuchthaus vorgetäuscht werden.

„bewährt sich bestens“

So geschieht es und Pannek macht sich als V-Mann gut. Als die „Strafunterbrechung“ sich dem Ende neigt, schreibt die Hamburger Gestapo an Staatsanwalt Stegemann: „Zwischenzeitlich ist gegen Pannek hier Nachteiliges nicht bekannt geworden. In seiner Tätigkeit für uns bewährt er sich bestens. Er zeigt große Regsamkeit und ist auch sonst durchaus brauchbar. Die mit ihm arbeitende Dienststelle ist sehr zufrieden und Pannek ist dort zur Zeit unentbehrlich. Seine politische Zuverlässigkeit wird bejaht.“

Stegemann notiert am 10. 5. 1943 handschriftlich: „keine Bedenken“. Panneks Strafe wird nun vollständig zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungsfrist: 31. 5. 1946.

„V-Männer sind die eigentlichen Träger des Kampfes gegen die marxistischen Organisationen“, schrieb Reinhard Heydrich, bis zu seiner Ermordung 1942 Chef des RSHA und zentraler Planer des Holocaust. Hey­drich war überzeugt, dass V-Männer für die Ausschaltung linker Widerstandsgruppen noch effektiver seien als „verschärfte Vernehmungen“, das Nazi-Wort für Folter.

Der Hamburger Vertrauens-Mann Pannek liefert seinen Gestapo-Vorgesetzten ab 1942 wertvolle Hinweise. Sie führen zur Festnahme zahlreicher Mitglieder der kommunistischen Bästlein-Gruppe, die dann vor Gericht gestellt und entweder zum Tode oder zu Zuchthausstrafen verurteilt wurden.

Kurzerhand gehängt

Ende 1943 hilft Pannek bei der Ergreifung des Ehepaars Gustav und Elisabeth Bruhn. Gegen das Ehepaar und die beiden weiteren Gesinnungsgenossen Hans Hornberger und Kurt Schill läuft ein „ordentliches“ Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft. Noch bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, werden die vier auf Grund eines außerordentlichen Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler am 14. Februar 1944 ins KZ Neuengamme gebracht und dort am selben Tag erhängt.

Zu diesem Vorgang findet sich in den neu entdeckten OLG-Akten ein erschütterndes Dokument der Staatsanwaltschaft. Es trägt den Stempel „Geheime Reichssache“ und ist auf den 8. Mai 1944 datiert. Die Ermordung der vier Beschuldigten hätte einen Staatsanwalt sogar im NS-Staat erzürnen können. In einem normalem Staat hätte der Fall sofort ein Ermittlungsverfahren wegen vierfachen Mordes ausgelöst.

Aber was schreibt der Hamburger Staatsanwalt dazu? Ihn interessiert der Vorgang nur insoweit, als er die „Hingerichteten“ noch als Zeugen in weiteren Verfahren hätte gebrauchen können. Er teilt dem Oberreichsanwalt in Berlin mit, dass „die durch die Geheime Staatspolizei durchgeführte Exekution der Beschuldigten Eheleute Bruhn, Hornberger und Schill die Durchführung der an mich abgegebenen Strafsachen … nicht beeinträchtigt hat.“

„Von den Hingerichteten war nur Hornberger in der Anklage Nr. 2. … als Zeuge benannt. Sein Fehlen beeinflußte weder den Schuldspruch noch die Strafhöhe bei den einzelnen Beschuldigten. Hinsichtlich der noch nicht angeklagten Flüchtigen aus der Sache … werden die Hingerichteten nicht als Zeugen benötigt. Gez. S.“

Menschen in den Tod geschickt

Der Staatsanwalt hat seinen Nachnamen abgekürzt. Diese „Geheime Reichssache“, die eine nachträgliche Zustimmung zum vierfachen Mord darstellt, wollte er offenbar nicht mit seinem vollständigen Namen unterschreiben.

Am Ursprung dieser Mordaktion steht der „Vertrauens-Mann“ Alfons Pannek. Bis A­pril 1945 schickte er Menschen in den Tod, die von seinen Vorgesetzten bei der Gestapo Hamburg als „besonders gefährliche Staatsfeinde“ eingestuft wurden.

Der Gestapo-Spion und frühere Kommunist wurde nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft zwar vor Gericht gestellt und zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Aber verbüßen musste er die Strafe nicht. Er kam ebenso rasch wieder frei wie sein ehemaliger direkter Vorgesetzter bei der Hamburger Gestapo. Staatsanwalt Wilhelm Stegemann, der die mörderische V-Mann-Tätigkeit Panneks bewilligt und gedeckt hatte, musste sich nach dem Krieg nie vor Gericht verantworten.

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