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Auswirkungen der UrheberrechtsreformGlückliche Verlage, uneinige Autoren

Die Reform ist ein klarer Sieg für kleine und große Verlage. Auch Schriftsteller:innen-Verbände zeigen sich zufrieden, während Selfpublisher verlieren.

Internet- und Buchgeschäft sollen durch die Reform zu einem harmonischen Ganzen werden Foto: Unsplash/Maria Maliy

Mit der vergangene Woche verabschiedeten Reform können die Buchverlage zufrieden sein. Sie werden durch die neue EU-Richtlinie finanziell gestärkt. Auf den ersten Blick verlieren jedoch die Autor:innen. Sie müssen zugunsten der Verlage auf einen Teil der Tantiemen verzichten, die ihnen die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bisher auszahlte.

Trotzdem haben sich viele Schriftstellerverbände für die Reform ausgesprochen. So verweist Valentin Döring, Bundesgeschäftsführer der Schriftsteller:innen bei ver.di, als Fürsprecher der Reform auf das dritte Kapitel, in dem „faire Verträge für Künstler“ festgelegt sind. Die heiß umkämpfte Urheberrechtsreform – sie ist auch in der Literaturszene umstritten.

Grundsätzlich sollen große Online-Plattformen die Urheber:innen durch die Reform gerechter an ihren Gewinnen beteiligen. Der Journalist und Herausgeber der Website literaturcafe.de, Wolfgang Tischer, kritisiert aber die finanziellen Nachteile für Kreative durch Artikel 16. Dieser Artikel schafft die Rechtsgrundlage für eine Verlagsbeteiligung. Autor:innen müssen künftig Tantiemen mit ihrem Verlag teilen, wenn die Richtlinie in nationales Recht gegossen wird. Viele Autor:innen, mit denen Tischer gesprochen habe, hätten das nicht verstanden und stattdessen die Reform unterstützt. „Es wird ihnen aber klar werden, wenn sie sehen, dass die Ausschüttung von der VG Wort niedriger ist“, sagt der gelernte Buchhändler.

Um das zu verstehen, lohnt sich der Blick in die juristische Vergangenheit dieser Debatte. Zuletzt verteilte die VG Wort als gemeinsame Vertretung der Urheber:innen die Ausgleichsgebühren, zum Beispiel von Bibliotheken, direkt an Autor:innen und Übersetzer:innen. Das war nicht immer so. Jahrelang bekamen auch Verlage einen Anteil, weil das Lektorieren eines Textes oder die juristische Unterstützung ebenso zu Entstehung eines Werkes beitrage wie das Schreiben und Übersetzen an sich.

Schriftsteller:innen zeigen sich solidarisch

Belletristikverlage erhielten rund ein Drittel der Tantiemen. Doch 2016 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine pauschale Beteiligung der Verlage nicht rechtens sei. Nach dem Urteil gaben viele Autor:innen – besonders solche, die sich gut betreut fühlten – freiwillig die Einnahmen an ihren Verlag ab. Was Tischer stört: Durch Artikel 16 kehrt die „Zwangsabgabe“ zurück.

Nina George, Schriftstellerin und Beisitzerin des Präsidiums im PEN-Zentrum, spricht sich hingegen für die Verlagsbeteiligung aus und damit auch für die Reform. Die VG Wort sei mit den Verlagen verhandlungsstärker als ohne sie. „Das ist langfristig lukrativer für Autorinnen und Autoren“, sagt George. Nur gemeinsam könnten Verlage und Autor:innen etwas gegen internationale Giganten wie Google erreichen, ergänzt Susanne Schüssler, Leiterin des Wagenbach-Verlags und Sprecherin in der VG Wort. Sie hat für die Reform gekämpft. Und auch „die Mehrheit der Autorinnen und Autoren ist überzeugt, dass die Verlage wichtige Arbeit leisten“.

Bekannte Autor:innen unterstützten die Reform zudem, weil sie durch Artikel 17 auf Mehreinnahmen hoffen, meint Tischer. Darin steht, dass Online-Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften Lizenzen abschließen müssen, so wie YouTube sich bereits mit der GEMA geeinigt hat. Schüssler sieht darin auch für die Leser:innen einen Vorteil: „Die Nutzer können nicht belangt werden, weil es Bezahlmodelle gibt.“

Tischer prognostiziert jedoch zähe Verhandlungen zwischen Plattformen und VG Wort. Noch herrsche viel Unklarheit: „Es gibt keine Zahlen dazu, wieviele urheberrechtlich geschützte Textbeiträge auf Facebook oder anderen Plattformen gegen den Willen von Autoren gepostet wurden.“

Uploadfilter schaden eigenen Veröffentlichungen

Der einzige große Verband, der sich klar gegen die Reform ausgesprochen hat, war der deutsche Selfpublisher-Verband. Dieser besteht seit 2015 aus rund 500 Autor:innen, die ohne Verlag veröffentlichen. Wegen Artikel 17 haften künftig die Plattformen, auf denen unabhängige Autor:innen ihre Werke hochladen, für diese Inhalte. Upload-Filter können das Material auf Urheberrechtsverletzungen hin automatisch prüfen, sind aber fehleranfällig. „Als unabhängige Kreative ohne eigene Rechtsabteilung sind Selfpublisher folglich den privaten Filterbetreibern ausgeliefert“, heißt es in der Pressemitteilung des Selfpublisher-Verbands.

Auch für Schüssler ist die Reform an dieser Stelle ein Kompromiss: „Ich teile die Auffassung, dass Upload-Filter nicht das Gelbe vom Ei sind.“

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5 Kommentare

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  • Hallo Taz, oweh, was für ein schlecht recherchierter Text. "Der einzige große Verband, der sich klar gegen die Reform ausgesprochen hat, war der deutsche Selfpublisher-Verband. Dieser besteht seit 2015 aus rund 500 Autor:innen, die ohne Verlag veröffentlichen." Wie kommt die Autorin denn auf dieses dünne Brett?



    Freischreiber, der Berufsverband der freien Journalistinnen und Journalisten, zählt mehr als 700 Mitglieder und spricht sich seit Langem äußerst vehement gegen diese sogenannte Urheberrechtsreform aus. Auch ist es schlicht falsch, dass viele Autorinnen und Autoren die Verlage weiterhin an ihren Tantiemen beteiligt hätten. Das Gegenteil ist richtig: "Etwa 6 Prozent der Autoren haben auf die ihnen zustehenden Nachausschüttungen zugunsten ihrer Verleger verzichtet", nachzulesen auf irights.info.

    • @kath:

      @Kath: Dass Freischreiber sich deutlich gegen die Reform gestellt hat, ist klar. In diesem Artikel ging es mir um Buchautorinnen und Autoren aus der Indie-Szene, daher die Selfpublisher. Dann erklärt sich auch die Tantiemen-Angabe, die ich einschränkend als Angabe unabhängiger Verlage wie Wagenbach hätte darstellen müssen, die ihre Verlage mehr beteiligt haben als die großer Verlage. Vielen Dank daher für ihre Kritik, da die hohe Zahl der verzichtenden Autor:innen eher die Meinung der VG Wort ist www.buchmarkt.de/m...auf-nachzahlungen/. Ihre Quelle ist allerdings ein Meinungsartikel eines Klägers gegen die Verlegerbeteiligung der VG Wort, das noch zur Transparenz: irights.info/artik...schuettungen/29128

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Hat das mit dem Doppelpunkt irgendeinen Sinn oder ist das nur Selbstvermarktung?

    Ist es nicht schon schwer genug, für eine Schreibweise wie die mit dem sog. Gendersternchen Akzeptanz zu gewinnen und ihre Bedeutung zu vermitteln?

    Meiner Meinung nach trägt die weitere Vervielfältigung der Zeichen nur noch zur Inflation der Bedeutung bei. Wir können selbstverständlich auch noch Semikolons (;), Tilden (~), Schrägstriche (/ \), Gradzeichen (°), Zirkumflexe (^), vertikale Linien (|) oder zig andere Zeichen an dieser Stelle einsetzten. Macht die Aussage irgendwie klarer?

    Um die Inflation des Zeichens zu erklären, muss nicht erst der Name Gottes bemüht werden. Das Wort "Revolution" hat z.B. seine "revolutionäre" Bedeutung schon fast völlig eingebüßt. Allein auf meinem Arbeitsweg gibt es schon die Pizza-Revolution und die Fitness-Revolution. Wenn heute jemand sagt, etwas sei revolutionär, dann meint er*sie höchstwahrscheinlich nicht die Angelegenheiten der Klasse, im Gegenteil soll mit einer solchen Behauptung irgendetwas verkauft werden. Das funktioniert aber nicht ewig. Irgendwann ist diese Masche auch nicht mehr originell, dann ist die Inflation des Zeichens noch weiter fortgeschritten und die Revolution ist noch nicht mehr dazu gut, etwas zu verkaufen.

    Wenn der Verwendung des Doppelpunktes also keine näher durchdachte politische Strategie zugrundeliegt, möchte ich dafür appellieren, sich an die etablierten Varianten mit dem Asterisk (*) oder dem Grundstrich (_) zu halten. Wobei ich die erstere für sinnvoller halte, da sie nicht die Idee eines Kontinuums zwischen Frau und Mann nahelegt, sondern eine Vielfalt dazwischen offenläßt. Das war auch der Grund, überhaupt ein Asterisk statt des Grundstriches zu verwenden.

    Wenn die Verwendung des Doppelpunktes hier allerdings irgendeiner Strategie unterliegt, möchte ich diese gerne kennenlernen. Diese Kritik soll keine Unterstellung sein, sich gar nichts dabei gedacht zu haben.

  • Dass Upload-Filter keine 100%ige Sicherheit bei der Go/Nogo –Entscheidung bieten, ist ja klar. Bei genauerer Betrachtung haben aber auch alle anderen Vorschläge Risiken und Nebenwirkungen. Wer sollte das auf welche Weise mit 100%iger Sicherheit bewerkstelligen?



    Darüber hinaus fiel mir auf, dass die Diskussion über die EU-Urheberrechtsreform hauptsächlich von deren Gegnern geführt wurde. Sie erwähnten in den Medien (einschl. TAZ) höchstens mal beiläufig, dass sie natürlich nichts gegen die Autoren der Werke haben, aber ansonsten beschränkte es sich immer nur auf die Ablehnung der Upload-Filter. Die Autoren selbst, mit deren Werken Andere nach Belieben verfahren, kamen kaum mal zu Wort, um auch ihre Interessen zu erläutern. Demokratisch finde ich das nicht!

    • @Pfanni:

      Wer sind denn überhaupt "die" Autoren und ab welchem Zeitpunkt ist ein Werk vielleicht auch einmal Kulturgut? Es geht im Urheberrecht auch nicht nur um Autoren, sondern allgemein um den Kulturbetrieb. Die kostenlose Werbung, welche dieser durch Uploads und Weiterverwertung erfährt, wird unter den Tisch gekehrt. Die EU hat ein Machtinstrument installiert, den Kapitalismus auf eine ganz neue Ebene befördert und sonst nichts.