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Diskriminierung bei Wohnungssuche„Zigeuner“ abgelehnt

Die Wohnungsbaugesellschaft Hameln schickte einer Sinteza unbeabsichtigt einen internen Vermerk: „Leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“

Hätten Sie ihm eine Wohnung vermietet, WGH Hameln? Rom Pablo Picasso Foto: dpa

Göttingen taz | „Das Ziel der WGH ist die Sicherheit und Geborgenheit ihrer Mitglieder in allen Lebensphasen“, heißt es im Leitbild der Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH). Und weiter: „Das Handeln ist durch Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und Anerkennung geprägt.“ Schöne Worte. In den Augen einer Frau aus Hameln müssen sie wie blanker Hohn erscheinen.

Die 68 Jahre alte Sinteza, die seit ihrer Kindheit in der Stadt lebt, sucht seit langem eine Zweizimmerwohnung und hat sich auch bei der WGH beworben. Am Donnerstag vergangener Woche erhielt sie von dem Unternehmen einmal mehr das übliche Formblatt, den „Interessenbogen zur Wohnungssuche“.

In der Rubrik „Bemerkungen“ standen dieses Mal die Wörter: „1 Pers.; leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“ Eine entlarvende Panne: Denn der offenkundig von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Wohnungsgenossenschaft gefertigte Vermerk war wohl nur aus Versehen nicht entfernt worden, bevor der Bogen der Bewerberin ausgehändigt wurde.

Sie sei zunächst „sprachlos“ gewesen, erklärte die 68-Jährige der lokalen Deister- und Weserzeitung. Ihre Mutter und viele ältere Verwandte seien von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ verfolgt, in Konzentrations­lager oder Gettos gesperrt und teilweise ermordet worden, deshalb sei sie für rassistische Diskriminierung sensibilisiert. So einen Satz über sich lesen zu müssen hätte sie niemals von dem Wohnungsunternehmen erwartet, sagte sie: „Aber jetzt kann ich mir natürlich erklären, weshalb die WGH nie eine Wohnung für mich hatte.“

Rassismus für den „internen Gebrauch“

Die Wohnungsgenossenschaft hat inzwischen eingeräumt, dass der fatale Vermerk nur für den internen Gebrauch vorgesehen war. Wer den rassistischen Eintrag zu verantworten habe, könne derzeit nicht beantwortet werden und müsse noch ermittelt werden, sagte WGH-Vorstand Heinz Brockmann der Deis­ter- und Weserzeitung: „Das hat hohe Priorität“.

Es gebe keine Anweisung, „Personen, welcher Herkunft auch immer, zu bevorzugen oder zu diskriminieren“, stellte Brockmann klar. „Von der Aussage ,Zigeunereinschlag' distanzieren wir uns in aller Form und werden dieses auch nicht dulden.“ Es würden „personelle Konsequenzen“ eingeleitet, kündigte der WGH-Chef an. „Wir können uns nach Kenntnisnahme dieses bedauerlichen Vorfalls nur ausdrücklich bei der betroffenen Person entschuldigen und versichern, unsere Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen bereitzustellen.“

Weiter gehende Anfragen der taz, ob die angekündigten Konsequenzen inzwischen erfolgt seien und ob die Sinteza nun doch eine Wohnung zugewiesen bekomme, ließ die WGH bis gestern Nachmittag unbeantwortet.

Stattdessen gibt es andere Wortmeldungen. Der Vorsitzende der in Köln ansässigen Sinti-Allianz, Oskar Weiss, sprach von „offenem Rassismus“. „In Hameln ist die Situation schlimmer als bei uns hier in der Großstadt, wo die Menschen einander lockerer sehen“, meint er.

Der Vorgang könne so nicht stehen bleiben. Die Sinti-Allianz rate der Betroffenen deshalb dringend, den Fall zur Anzeige zu bringen.

Nicht nur aus Sicht der Al­lianz ist der Vermerk ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot: Es untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Benachteiligung oder Herabwürdigung führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt.

Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, natio­nale oder soziale Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der sonstige ­Status als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden. Das Diskriminierungsverbot ist Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Deutschland gibt es entsprechende gesetzliche ­Regelungen.

Die Hamelner Linke-Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann hat sich in einem offenen Brief an die WGH gewandt. Demnach soll der WGH-Aufsichtsrat handeln und aufklären, wer den Eintrag getätigt hat – und ob noch mehr solcher Einträge im System sind. „Diese Denke muss raus aus den Köpfen der Menschen“, so Krellmann weiter. Auch sie rät der betroffenen Frau zu einer Anzeige. Zudem müsse ihr nun eine Wohnung angeboten werden.

Konkretes Beispiel für strukturellen Rassismus

Der Vermerk der Hamelner Wohnungsgenossenschaft beweise, was viele Menschen mit nichtdeutschem Namen oder dunkler Haut immer wieder erleben müssten und doch selten beweisen könnten, sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Anja Piel: „Dass sie rassistisch diskriminiert werden.“ Niemand solle glauben, dass es in anderen Fällen anders laufe, nur weil keine Belege dafür erbracht werden könnten. Insbesondere die Sinti und Roma würden als Minderheit immer noch und immer wieder ausgegrenzt.

Rassismus auch auf dem Wohnungsmarkt ist ein weit verbreitetes Problem, wie auch ein Feldversuch von Studentinnen der Universität Bremen kürzlich erneut belegte. In insgesamt fast 300 Anrufen bei Vermietern in der Hansestadt gaben sich die Frauen als alleinstehende Krankenschwestern aus, allerdings mit wechselndem Akzent: „Ayşe Gülbeyaz“ sprach mit türkischem Einschlag, „Alice McGraw“ mit US-amerikanischem, Lena Meyer parlierte in perfektem Hochdeutsch.

Das Ergebnis des Experiments: Nur wenige Vermieter luden „Ayşe“ zu einer Wohnungsbesichtigung ein. Durfte sie sich doch eine Wohnung ansehen, bekam sie meist unmittelbar nach der Vorstellung eine Ablehnung. „Alice“ hatte schon bedeutend bessere Chancen, einen Mietvertrag zu bekommen. Und bei „Lena“, die den Eigentümer jeweils als Letzte kontaktierte, waren selbst die Wohnungen plötzlich wieder frei, die bei „Ayşe “ schon vergeben waren.

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4 Kommentare

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  • Ich hoffe, dass die Betroffene erfolgreich auf Diskriminierung klagen und eine Wohnung bekommen kann!

  • Das dürfte kein Einzelfall sein.

    Man munkelt ja sogar unter Klischeedeutschen, bessere Chancen bei der Wohnungssuche zu haben als solche, die einen außergewöhnlicheren ethnischen Hintergrund haben. Belastbare Beweise für Rassismus in der Wohnungsvergabe kannte ich allerdings bislang nicht.

    Gut, dass dieser Fall aufgeflogen ist. Vielleicht wird in der Folge ja mal angefangen, den ganzen Filz mal durchzukämmen und die Täter solcher Diskriminierung zu sanktionieren.

  • Krass - dass 2019



    Krasser - dass bei einer Genossenschaft



    Am Krassesten aber, dass das angestellte Individuum nicht nur offenbar davon ausgehen konnte, dass solch eine Aussage intern konsequenzlos ist, sondern dass der Vermerk ´sachdienlich´ ist, der Argumentationszusammenhang also von der übrigen Belegschaft als nachvolziehbar vorausgesetzt wurde.