piwik no script img

Illegaler Waffendeal von Heckler & KochBewährungsstrafen für Ex-Mitarbeiter

Wegen illegaler Lieferungen nach Mexiko muss Heckler & Koch 3,7 Millionen Euro zahlen. Zwei Ex-Mitarbeiter erhalten Bewährungsstrafen.

Heckler & Koch lieferte Mexiko von 2006 bis 2009 fast 5.000 Sturmgewehre und Zubehör Foto: picture alliance

Stuttgart taz | Im Prozess gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sind zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem erlegte das Stuttgarter Landgericht dem Unternehmen am Donnerstag ein Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro auf.

Die ehemaligen Mitarbeiter sollen dafür verantwortlich sein, zwischen 2006 und 2009 fast 5.000 Sturmgewehre und Zubehör geliefert zu haben, die für mexikanische Unruheprovinzen bestimmt waren, dorthin aber nicht hätten geliefert werden dürfen.

Eine frühere Mitarbeiterin wurde zu 17 Monaten und ein ehemaliger Angestellter zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Frau soll laut dem Urteil zudem 250 Sozialstunden ableisten, der Mann eine Buße von 80.000 Euro zahlen. Die übrigen drei Angeklagten wurden freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der fünf Angeklagten Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten gefordert. Für die beiden anderen forderte sie Freisprüche. Die Verteidigung plädierte in allen fünf Fällen auf Freispruch. Das Unternehmen sollte nach Ansicht der Ankläger 4,1 Millionen Euro Strafe zahlen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Immerhin, was D. betrifft: Ein großer Waffenproduzent musste sich vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Damit steht D. wohl weltweit einmalig da. Kaum anzunehmen, dass sich z. B. die russische Justiz an einem solchen Fall die Finger verbrennen würde! Jedenfalls haben Putins Propagandamedien bisher nichts dergleichen berichtet.



    Ich will damit keineswegs andeuten, man solle das mit den Waffenexporten „nicht so eng sehen“! Ich will, im Gegenteil, andeuten, dass wir im Vergleich mit anderen Waffenexport-Nationen nicht so schlecht dastehen. Jedenfalls nicht so schlecht, wie Manche uns gern sehen wollen.

    • @Pfanni:

      Merkwürdiger Vergleich. In Russland werden die Waffengeschäfte in der Regel direkt von der Regierung angeleiert. Und produziert werden die Waffen von Staatsbetrieben. Damit kommt man nicht in die Verlegenheit, gegen Gesetze zu verstoßen. Die Gesetze stammen ja direkt von Exporteur. Das mach die Exporte natürlich nicht moralischer.

      Das Urteil in D ist ganz nett. Allerdings sind die Strafen angesichts des "Handelsgutes" lächerlich niedrig.